Rechtsprechung
BVerwG, 20.07.1994 - 1 B 138.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Erkrankung des Ausländers - Erteilung einer Duldung wegen der besonderen sozialen Integration der Familie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.02.1994 - 10 B 92.3682
- VGH Bayern, 08.02.1994 - 10 B 93.3367
- BVerwG, 20.07.1994 - 1 B 138.94
Wird zitiert von ... (7)
- VG Sigmaringen, 09.10.1998 - 7 K 2298/98
Einstweilige Anordnung auf die vorläufige Erteilung einer Duldung; Duldung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94
Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit; …
Die Duldung darf nicht dazu dienen, einem Ausländer faktisch einen Daueraufenthalt zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1994, InfAuslR 1995, 4). - OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96
Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen …
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- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1999 - 13 S 2427/98
Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der …
Weil die Duldung kein Instrument zur Regelung eines Daueraufenthalts ist (BVerwG, Beschluß vom 20.7.1994, InfAuslR 1995, 4), sondern wieder auf ihre vollstreckungsrechtliche Funktion zurückgeführt wurde, kann ihr auch keine "statusregelnde Funktion" neben der vollstreckungsrechtlichen Funktion zukommen. - VG Gelsenkirchen, 27.10.2005 - 16 K 188/04
Roma, Kosovo, Aufenthaltserlaubnis, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 1 B 138/94 -, InfAuslR 1995, S. 4. - VGH Baden-Württemberg, 01.02.1995 - 1 S 3202/94
Bestrafung in einem anderen Land in der Regel kein Abschiebungshindernis nach …
Insbesondere scheiden insoweit Gründe aus, mit denen ein Daueraufenthalt im Bundesgebiet erstrebt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.7.1994 - 1 B 138.94, InfAuslR 1995, S. 4). - VG Gießen, 30.07.1997 - 7 G 919/97
Abschiebung aus der Haft heraus - Ankündigung der Abschiebung - …
Soweit der Antragsteller diesbezüglich zunächst vorgetragen hat, seiner Ehefrau sei ein Aufenthalt in der Türkei nicht zumutbar, vermag dies bereits deshalb keinen Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung zu begründen, weil dieser Duldungsgrund nicht vorübergehender Natur ist (vgl. BVerwG, 20.07.1994, InfAuslR 1995, Seite 4).