Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1994 - 1 B 138.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11572
BVerwG, 20.07.1994 - 1 B 138.94 (https://dejure.org/1994,11572)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 1 B 138.94 (https://dejure.org/1994,11572)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 1 B 138.94 (https://dejure.org/1994,11572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Erkrankung des Ausländers - Erteilung einer Duldung wegen der besonderen sozialen Integration der Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1999 - 13 S 2427/98

    Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der

    Weil die Duldung kein Instrument zur Regelung eines Daueraufenthalts ist (BVerwG, Beschluß vom 20.7.1994, InfAuslR 1995, 4), sondern wieder auf ihre vollstreckungsrechtliche Funktion zurückgeführt wurde, kann ihr auch keine "statusregelnde Funktion" neben der vollstreckungsrechtlichen Funktion zukommen.
  • VG Gelsenkirchen, 27.10.2005 - 16 K 188/04

    Roma, Kosovo, Aufenthaltserlaubnis, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 1 B 138/94 -, InfAuslR 1995, S. 4.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1995 - 1 S 3202/94

    Bestrafung in einem anderen Land in der Regel kein Abschiebungshindernis nach

    Insbesondere scheiden insoweit Gründe aus, mit denen ein Daueraufenthalt im Bundesgebiet erstrebt wird (BVerwG, Beschl. v. 20.7.1994 - 1 B 138.94, InfAuslR 1995, S. 4).
  • VG Gießen, 30.07.1997 - 7 G 919/97

    Abschiebung aus der Haft heraus - Ankündigung der Abschiebung -

    Soweit der Antragsteller diesbezüglich zunächst vorgetragen hat, seiner Ehefrau sei ein Aufenthalt in der Türkei nicht zumutbar, vermag dies bereits deshalb keinen Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung zu begründen, weil dieser Duldungsgrund nicht vorübergehender Natur ist (vgl. BVerwG, 20.07.1994, InfAuslR 1995, Seite 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht