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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86   

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https://dejure.org/1986,844
OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 240
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Bevor endgültige Maßnahmen ergriffen würden, müsse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst geklärt werden, ob weniger einschneidende Anordnungen, durch die geklärt würde, ob tatsächlich eine Gefahr vorliege, nicht ausreichten (BVerwGE 39, 190).
  • BVerwG, 21.09.1981 - 1 A 15.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 1 B 7.85

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 1 B 41.85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Diese Frage wird wohl allgemein bejaht, wobei aber stets betont wird, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei, der es regelmäßig nur zulasse, dem vermeintlichen Störer die Duldung behördlicher Ermittlungsmaßnahmen aufzugeben (vgl. Drews / Wacke / Vogel / Martens aaO, Bd. II S. 110; Götz aaO S. 62; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 13. Februar 1985, DÖV 1985, 687).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89

    Zur Abgrenzung zwischen Amtsermittlung und gegenüber einem Verantwortlichen

    Danach kann die Untere Wasserbehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich der Wasserwirtschaft polizeiliche Verfügungen erlassen, und zwar unabhängig davon, ob die festgestellte Wasserverseuchung auf einem wasserrechtlichen Benutzungstatbestand beruht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. Beschluss vom 25. März 1986 1 B 14/86 - m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG DVBl. 1974, 297).

    Dies hat der Senat bereits in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 (= NVwZ 1987, 214) ausgeführt.

    Denn dieser Konkurs ist nicht durch die Beitreibung der im Rahmen der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten, die bis heute wegen des Gerichtsbeschlusses vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 - noch nicht fällig geworden sind, eingetreten.

  • VG Mainz, 16.11.2018 - 3 L 1099/18

    Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    Insoweit gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1986 - 1 B 14.86   

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https://dejure.org/1986,10804
BVerwG, 20.01.1986 - 1 B 14.86 (https://dejure.org/1986,10804)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1986 - 1 B 14.86 (https://dejure.org/1986,10804)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 1 B 14.86 (https://dejure.org/1986,10804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines tatsächlichen Handelns als Verwaltungsakt - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1986 - 1 B 14.86
    Die Vorschrift verlangt zur Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes aus § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.06.1986 - 1 B 14/86   

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https://dejure.org/1986,20353
OVG Bremen, 11.06.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,20353)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.06.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,20353)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,20353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Bremen, 07.09.2012 - 5 V 1137/12

    Aufhebung von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Gaststättenerlaubnis;

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rechtsprechung des OVG Bremen, z. B. Beschluss vom 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 80 Rn. 152ff.).
  • VG Bremen, 06.05.2011 - 5 V 373/11

    Fahrerlaubnisentziehung bei altersbedingten Ausfallerscheinungen nach einer

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 04.08.2010 - 5 V 912/10

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs bei Nichtbeibringung

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 03.04.2009 - 5 V 229/09

    Fahrzeugmängel - Betriebsuntersagung

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 02.09.2011 - 5 V 331/11
    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152 ff.).
  • VG Berlin, 24.02.2011 - 5 V 22.11

    Erlass eines Kostenbescheids wegen der Anordnung der Beseitigung des in die

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z.B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rn. 152ff.).
  • VG Bremen, 02.02.2011 - 5 V 44/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Alkoholmissbrauch und Verweigerung einer

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 27.04.2010 - 5 V 458/10

    Zur zwingenden Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Feststellung einer

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 24.02.2011 - 5 V 22/11

    Rechtmäßigkeit einer strompolizeilichen Verfügung und deren Vollstreckung

    men, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rn. 152ff.).
  • VG Bremen, 28.01.2011 - 5 V 38/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Verweigerung der Drogenanamnese

    Das Gericht ist hierbei nicht auf eine Überprüfung der Begründung der handelnden Behörde beschränkt, sondern kann die für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Argumente selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (st. Rspr. des OVG Bremen, z. B. Beschl. v. 11.06.1986, Az. 1 B 14/86; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 152ff.).
  • VG Bremen, 22.03.2010 - 5 V 316/10

    Cannabiskonsum - Fahrerlaubnisentziehung

  • VG Bremen, 23.02.2010 - 5 V 1192/09

    Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und MPU-Verweigerung

  • VG Bremen, 15.03.2006 - 5 V 387/06

    Rechtfertigung des Entzuges einer Gaststättenlizenz mit der fehlenden Kontrolle

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