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   BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97   

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https://dejure.org/1997,732
BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, Klärungsbedürftigkeit von Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 784
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalles erfüllt jedoch nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Dementsprechend kann die Aufklärungsrüge nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 21. April 1997 - BVerwG 1 B 207.96 -).
  • BVerwG, 21.04.1997 - 1 B 207.96

    Rüge, dass Berufungsurteil auf ungenügender Sachaufklärung beruht - Materielle

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Dementsprechend kann die Aufklärungsrüge nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 21. April 1997 - BVerwG 1 B 207.96 -).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Bei der Prüfung der Aufklärungsrüge ist von der materiellen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts auszugehen (vgl. etwa Beschluß vom 1. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 3).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32).
  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Die Beschwerde geht hierauf nicht ein, sondern beschränkt sich darauf, den vom Berufungsgericht für seine Auffassung zitierten Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1986 - 1 BvR 772/85 u.a. - (NJW 1988, 250) ohne überzeugende Begründung als "nicht einschlägig" zu bezeichnen.
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
    Der Kläger macht geltend, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1966 - BVerwG 1 C 130.64 - (Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 5) sei es ein anerkannter Auslegungsgrundsatz, daß derjenige, der durch die Fassung von Vertrags- oder allgemeinen Bedingungen eine Unklarheit veranlaßt habe, sich regelmäßig gefallen lassen müsse, daß die Auslegung zu seinem Nachteil geschehe.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

    Die hierauf bezogene Rüge der Antragsteller hätte allerdings nur Gegenstand einer - mangels entsprechenden Beweisantrags und fehlender sachlicher Anhaltspunkte wiederum erfolglosen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1997 - 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784) - Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO sein können.
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Die nunmehr gestellte Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
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