Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2728
BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89 (https://dejure.org/1989,2728)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1989 - 1 B 145.89 (https://dejure.org/1989,2728)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 1 B 145.89 (https://dejure.org/1989,2728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89
    Das ist der Fall, wenn die erstrebte Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß sie unmittelbar und zwangsläufig in die Rechtsposition des Dritten eingreift und deswegen aus Rechtsgründen gegenüber den Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 1258/87

    Beiladung der Handwerkskammer in einem Anfechtungsprozeß wegen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89
    Ob eine einfache Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) in Betracht gekommen wäre, bedarf keiner Erörterung (vgl. dazu VGH Mannheim, GewArch 1989, 193 ), weil das Unterlassen einer solchen Beiladung keinen Verfahrensmangel begründet, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (BVerwGE a.a.O. §. 12).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Das ist der Fall, wenn die erstrebte Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß sie unmittelbar und zwangsläufig in die Rechtsposition des Dritten eingreift und deswegen aus Rechtsgründen gegenüber den Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwGE 55, 8 (11 f.); Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 S. 1).

    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung stellt keinen relevanten Verfahrensmangel dar (vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - a.a.O. S. 12; Beschluß vom 6. Oktober 1989, a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 14.07

    Regulierungsverfügung, Zugang, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigungspflicht,

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07

    Zwangsläufige Gestaltung, Bestätigung, Feststellung, Veränderung oder Aufhebung

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 15.07

    Anrufzustellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum; Bundesnetzagentur;

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 17.07

    Bundesnetzagentur darf Mobilfunkpreise senken

    Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5; vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99

    Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des

    Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG, der der Senat folgt, nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d. h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.8.1995 - 1 B 46.95 -, NJW 1996, 1423, v. 2.11.1994 - 1 B 70.94 -, NVwZ-RR 1995, 196 und v. 6.10.1989 - 1 B 145.89 -, NVwZ-RR 1990, 242, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
    Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

  • BVerwG, 30.10.2007 - 6 C 2.07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht