Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 16.01.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94   

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BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94 (https://dejure.org/1995,16115)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1995 - 1 B 147.94 (https://dejure.org/1995,16115)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1995 - 1 B 147.94 (https://dejure.org/1995,16115)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Beschwerdebegründung - Stützen einer Ausweisung allein auf generalpräventive Erwägungen - Begründung einer Ausweisung mit Erwägungen zur Spezialprävention - Zulässigkeit einer Generalprävention im Rahmen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94
    Die Revision kann auch nicht wegen einer Divergenz des angegriffenen Beschlusses zu Urteilen des Senats vom 13. November 1979 (BVerwGE 59, 112), 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92 und 94) zugelassen werden.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94
    Hieraus ergibt sich zugleich, daß der angegriffene Beschluß auch hinsichtlich der Sachaufklärung nicht auf einer Divergenz zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (NJW 1991, 2008) beruht, was der Kläger in diesem Zusammenhang ergänzend geltend macht.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94
    Die Revision kann auch nicht wegen einer Divergenz des angegriffenen Beschlusses zu Urteilen des Senats vom 13. November 1979 (BVerwGE 59, 112), 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92 und 94) zugelassen werden.
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94
    Die Revision kann auch nicht wegen einer Divergenz des angegriffenen Beschlusses zu Urteilen des Senats vom 13. November 1979 (BVerwGE 59, 112), 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92 und 94) zugelassen werden.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 147.94
    Falls der Kläger beanstanden will, das Berufungsgericht sei den in dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht gerecht geworden, würde auch das die Zulassung der Divergenzrevision nicht rechtfertigen, weil die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllt (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 16.01.1995 - 1 B 147/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21158
OVG Bremen, 16.01.1995 - 1 B 147/94 (https://dejure.org/1995,21158)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.01.1995 - 1 B 147/94 (https://dejure.org/1995,21158)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 1995 - 1 B 147/94 (https://dejure.org/1995,21158)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rauschgifthandel; Ausweisungsgrund; Ausweisung; Ausländer

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Wird zitiert von ...

  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

    Ist ein Ausländer in erheblichem Umfang in den Rauschgifthandel verwickelt, wird man die ernsthafte Wiederholungsgefahr deshalb nur verneinen, wenn hierfür aufgrund der Tat selbst, des nachfolgenden Verhaltens oder der übrigen Lebensumstände des Ausländers verlässliche Anhaltspunkte gegeben sind (vgl. OVG Bremen, B. v. 16.01.1995 - 1 B 147/94).
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