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   BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00   

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BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00 (https://dejure.org/2000,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 1 B 15.00 (https://dejure.org/2000,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 1 B 15.00 (https://dejure.org/2000,2874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines Auslandsrechtsanwaltes mit ausländischer Pflichtversicherung in einer inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtung - Zusammentreffen zweier Versorgungsregelungen - Zugehörigkeit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2111 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 785
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68

    Rechtfertigung der Einrichtung einer berufsständischen Zwangsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Im übrigen ist geklärt, daß es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (Beschlüsse vom 22. Mai 1970 - BVerwG 1 B 66.68 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 3 und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 1 B 19.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 25; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Denn ohne Rücksicht darauf, ob das berufsständische Versorgungsrecht zum Sozialversicherungsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) oder - im Falle des Klägers - zum Recht der Rechtsanwaltschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) zu rechnen ist oder als öffentlich-rechtliche Versicherung eigener Art nach Art. 70 Abs. 1 GG Landesrecht unterfällt und damit speziellen bundesrechtlichen Vorgaben nicht unterliegt (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324 ), verfolgt das berufsständische Versorgungsrecht wie das Sozialversicherungsrecht das grundsätzliche Ziel, den ihm unterworfenen Zwangsmitgliedern eine von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängige angemessene Versorgung zu bieten.
  • BVerfG, 23.01.1997 - 1 BvR 1317/86

    Mangelnde Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Beide sind Teile des Systems der sozialen Sicherung und erfüllen damit eine öffentliche Aufgabe (BVerfG, NJW 1997, 1634).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Wenn z.B. ein nebenberuflich als selbständiger Rechtsanwalt tätiger Angestellter, der aufgrund seiner hauptberuflichen Angestelltentätigkeit bereits Zwangsmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, daneben auch Zwangsmitglied ohne Befreiungsmöglichkeit in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, so erfordert Bundesrecht nach der Rechtsprechung des Senats lediglich, daß dabei auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitgliedes Rücksicht genommen und eine unzumutbare Überversorgung vermieden wird (Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 1 B 29.96 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Im übrigen ist geklärt, daß es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (Beschlüsse vom 22. Mai 1970 - BVerwG 1 B 66.68 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 3 und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 1 B 19.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 25; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Hinzu kommen muß ein Hinweis darauf, daß das Bundesrecht selbst klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Im übrigen ist geklärt, daß es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (Beschlüsse vom 22. Mai 1970 - BVerwG 1 B 66.68 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 3 und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 1 B 19.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 25; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94

    Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00
    Hinzu kommen muß ein Hinweis darauf, daß das Bundesrecht selbst klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Umgekehrt ist für das berufsständische Versorgungsrecht geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (vgl BVerwG Beschluss vom 23.3.2000 - 1 B 15/00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42 und die dortigen Nachweise) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Umgekehrt ist für das berufsständische Versorgungsrecht geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (vgl BVerwG Beschluss vom 23.3.2000 - 1 B 15/00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42 und die dortigen Nachweise) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Umgekehrt ist für das berufsständische Versorgungsrecht geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (vgl BVerwG Beschluss vom 23.3.2000 - 1 B 15/00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42 und die dortigen Nachweise) .
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Die berufsständische Versorgung der "klassischen" verkammerten Berufe ist traditionell Teil des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland (BVerfGE 113, 1, 25; BVerwG NJW-RR 2001, 785, 786; NJW 1997, 1634; Groepper NJW 1999, 3008; Hahn GewArch 2002, 441; 2008, 49, 52).
  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

    1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind

    Die Befreiungsmöglichkeit besteht daher nicht für Personen, die zwar Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, jedoch einer berufsfremden Tätigkeit nachgehen (zur Vereinbarkeit der gleichzeitigen Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und in einem berufsständigen Versorgungswerk mit Art. 3 Abs. 1 GG s. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2000, 1 B 15/00).
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09

    Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des

    Zu der im Jahr 1994 geltenden Verfassungslage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.2.1994 - 1 B 19/93 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 23.3.2000 - 1 B 15/00 -, juris Rn. 15 jeweils m. w. N.), der sich der Senat anschließt, geklärt, dass es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und dem berufsständischen Versorgungsrecht um selbstständig nebeneinander stehende Rechtsmaterien handelte.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 23.3.2000 a. a. O.) hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen gelassen, ob das berufsständische Versorgungsrecht von Rechtsanwälten der konkurrierenden Gesetzgebung (Sozialversicherungsrecht i. S. v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, Recht der Rechtsanwaltschaft i. S. v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) oder als öffentlich-rechtliche Versicherung eigener Art der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder nach Art. 70 Abs. 1 GG unterfiel.

    Eine wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastung unzulässige "Überversorgung" käme in Betracht, wenn dem Kläger neben den Ansprüchen aus seine gesetzlichen Rentenversicherung, seiner tarifvertraglichen Zusatzversicherung und seiner "Riesterrente" durch die berufsständische Versorgung eine weitere "volle" Versorgung zustünde (BVerwG, Beschl. v. 23.3.2000 -1 B 15/00 -, juris Rn. 15).

    Im Fall des Zusammentreffens mehrerer Versorgungsregelungen ist ein auf solidarische Beitragsleistungen angewiesenes berufständisches Versorgungswerk nicht aus Billigkeitsgründen gehalten, auf satzungsmäßig vorgesehene Beitragszahlungen ihrer Mitglieder zu verzichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.3.2000 - 1 B 15/00 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Beide sind Teile des Systems der sozialen Sicherung und erfüllen eine öffentliche Aufgabe (Beschluss vom 23. März 2000 - BVerwG 1 B 15.00 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 1071/16

    Befreiung eines Rechtsanwalts von seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk der

    vgl. zum Sinn und Zweck einer ähnlichen Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 2 des RAVG Rh.-Pf.: BVerwG, Urteil vom 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324 = juris, Rn. 25, m. w. N.; allgemein zum Gebot, eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden: BVerwG, Beschlüsse vom 5.6.1996 - 1 B 199.95 - juris, Rn. 8, vom 30.8.1996 - 1 B 29.96 -, NJW-RR 1997, 312 = juris, Rn. 7, und vom 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324 = juris, Rn. 25, und Beschlüsse vom 30.8.1996 - 1 B 29.96 -, NVwZ-RR 1997, 312 = juris, Rn. 7, und 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 = juris, Rn. 15.

  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 120/17

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; Tierärztliche Tätigkeit;

    Die Befreiungsmöglichkeit bestehe daher nicht für Personen, die zwar Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung seien, jedoch einer berufsfremden Tätigkeit nachgingen (zur Vereinbarkeit der gleichzeitigen Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und in einem berufsständigen Versorgungswerk mit Art. 3 Abs. 1 GG s. BVerwG, Beschluss vom 23. März 2000, 1 B 15/00; vgl. außerdem: Hess. LSG, Urteil vom 6. Februar 2014, a.a.O.).
  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

    Dieser verpflichtet den Landesgesetzgeber und den Satzungsgeber dazu, auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen und eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden (vgl. BVerwG 23. März 2000 - 1 B 15/00 - NJW-RR 2001, 785, zu 2 c der Gründe).
  • VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 221.23

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18

    Architekten; Befreiung; Mindestbeitrag; Pflichtmitgliedschaft;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 5 LA 13/20

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Anwaltsversorgungswerk; anderweitige

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
  • VG München, 02.07.2015 - M 12 K 15.752

    Syndikusanwalt

  • VG München, 19.02.2015 - M 12 K 14.4102

    Syndikusanwalt

  • OVG Sachsen, 19.10.2010 - 4 A 632/08

    Beschränkung der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2012 - 8 LA 149/11

    Verlust der Wirkung einer auf satzungsrechtlicher Grundlage durch Bescheid

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - L 8 R 1083/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 156/08

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen

  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

  • VG Düsseldorf, 16.03.2016 - 20 K 1928/15

    Pflichtmitgliedschaft; materielle Ausschlussfrist; Befreiung; Versorgungswerk der

  • VG Minden, 20.03.2023 - 2 K 1763/19
  • SG Gießen, 28.09.2015 - S 5 R 128/14
  • SG Gießen, 19.01.2017 - S 4 R 82/14
  • VG Würzburg, 25.06.2021 - W 10 K 19.1620

    Beitragspflicht sowohl zum Versorgungswerk als auch zur gesetzlichen

  • VG Ansbach, 24.06.2008 - AN 4 K 06.03836

    Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk

  • VG Aachen, 26.05.2008 - 5 K 540/07
  • LSG Thüringen, 27.10.2003 - L 6 RA 121/03

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer (auch) angestellten

  • SG Gießen, 16.01.2018 - S 2 R 579/15
  • OVG Sachsen, 02.09.2022 - 6 A 742/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk auf

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