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   VGH Bayern, 28.12.2015 - 1 B 15.2094   

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https://dejure.org/2015,46615
VGH Bayern, 28.12.2015 - 1 B 15.2094 (https://dejure.org/2015,46615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2015 - 1 B 15.2094 (https://dejure.org/2015,46615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 1 B 15.2094 (https://dejure.org/2015,46615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffs der Einfriedung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung von Stahlwänden

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung von Stahlwänden und Begriff und Zweck der Einfriedung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfriedung; Stahlplatten; Gesamtkonzept; Unverhältnismäßigkeit; Beseitigungsanordnung; Begriff der Einfriedung; Stahlplatten als Teileinfriedung; Einfriedung als Teil eines gestalterischen Gesamtkonzepts; Unverhältnismäßigkeit der Beseitigungsanordnung

  • rechtsportal.de

    Definition des Begriffs der Einfriedung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung von Stahlwänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG München, 27.02.2014 - M 11 K 13.5634

    Beseitigungsanordnung für ein Kunstwerk, das der Einfriedung dient; Begriff

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2015 - 1 B 15.2094
    (VG München, Entscheidung vom 27. Februar 2014, Az.: M 11 K 13.5634).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2015 - 1 B 15.2094
    Daraus folgt, dass eine Einfriedung, vor allem verständlicherweise eine sog. Inneneinfriedung, nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen muss, sondern auch etwas abgerückt von ihr verlaufen kann (BayVGH, U. v. 10.1.1978 - 230 I 75 - BRS 33 Nr. 132; VGH BW, U. v. 18.12.1995 - 3 S 1298/94 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503

    Erfolglose Berufungszulassung: Geltendmachung der Funktionslosigkeit eines

    Ausgehend davon, dass eine Einfriedung jede Anlage ist, die ein Grundstück oder Teile davon ganz oder teilweise nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten, sei es zum Zwecke der Abwehr von Witterungs- oder Immissionseinflüssen (z.B. Lärm, Wind, Straßenschmutz) oder sei es zur Verhinderung der Einsicht (vgl. BayVGH, U.v. 28.12.2015 - 1 B 15.2094 - juris Rn. 15 m.w.N.; Lechner/Busse in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 57 Rn. 217), hat das Verwaltungsgericht hier darauf abgestellt, dass der Erdwall an Stelle der ursprünglich mit dem Hausbauvorhaben beantragten, jedoch nicht genehmigten Sichtschutzmauer errichtet wurde und ersichtlich die Funktion erfüllt, sowohl vor Lärmimmissionen als auch vor Einsichtnahmen, insbesondere in den Terrassen- und Aufenthaltsbereich im Garten, zu schützen.
  • VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 17 K 18.00793

    Erdwall als Einfriedung und Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans durch

    Demzufolge ist als Einfriedung alles anzusehen, was ein Grundstück oder Teile eines Grundstücks gegenüber der Außenwelt schützt und ein Hindernis für alles sein soll, was von außen her den Frieden des Grundstücks stören oder dessen Nutzung beeinträchtigen könnte (BayVGH, U.v. 28.12.2015 - 1 B 15.2094 - BeckRS 2016, 42655).
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