Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.03.1977

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1977 - 1 B 15/77   

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https://dejure.org/1977,2347
OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1977 - 1 B 15/77 (https://dejure.org/1977,2347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.1977 - 1 B 15/77 (https://dejure.org/1977,2347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - 1 B 15/77 (https://dejure.org/1977,2347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.1980 - 7 D 1/80

    Voraussetzungen für die Abänderung eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts

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  • VG Mainz, 24.04.2020 - 1 L 253/20

    Campingplatz mit Gastronomie wegen Coronaschutzes komplett zu schließen?

    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff.; OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff. m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 29. Dezember 2008 - 6 B 11337/08 -, NVwZ-RR 2009, 368 [369]; Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • VG Koblenz, 17.03.1980 - 7 K 41/78

    Anspruch auf Aufhebung der Dritten Teilgenehmigung für Atomkraftwerk; Fehlender

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79

    Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und

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  • VG Mainz, 11.02.2020 - 1 L 29/20

    Eilrechtsschutz gegen Zweitbescheid; Heilung des Mangels der Zustellung an

    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff.; OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19

    Sicherstellung eines gefährlichen Hundes wegen mehrfacher Übergriffe gegen andere

    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff.; OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • VG Mainz, 29.11.2019 - 1 L 1066/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines

    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff.; OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90

    Kernkraftwerk; Teilgenehmigung

    Davon abzugehen besteht um so weniger Anlaß, als die Genehmigungsbehörde die Freigabebescheide im für die Beurteilung ihres Regelungsgehalts maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses nicht einmal als Verwaltungsakte, sondern als verwaltungsinterne, rein vorbeugende Kontroll- und Schutzmaßnahmen ohne jede Außenwirkung ansah (vgl. den Beschluß des erkennenden Gerichts vom 03. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, S. 15).
  • VG Mainz, 10.09.2020 - 1 L 524/20
    Kann in diesem Rahmen nicht festgestellt werden, ob der Rechtsbehelf des Betroffenen sich als offensichtlich erfolgversprechend oder offensichtlich aussichtslos erweist, bedarf es einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (vgl. Külpmann, a.a.O., Rn. 983 ff. m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 29. Dezember 2008 - 6 B 11337/08 -, NVwZ-RR 2009, 368 [369]; Beschluss vom 3. Mai 1977 - 1 B 15/77 -, AS 14, S. 429 [436]).
  • LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77   

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https://dejure.org/1977,1099
BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77 (https://dejure.org/1977,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1977 - 1 B 15.77 (https://dejure.org/1977,1099)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1977 - 1 B 15.77 (https://dejure.org/1977,1099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Das gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG I C 58.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - betreffend italienische Staatsangehörige; Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG I B 19.73 - betreffend einen niederländischen Staatsangehörigen).

    Im übrigen könnte in der Regel einem ordnungsgemäßen Verhalten des Ausländers nach seiner Ausweisung bei Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme gegenüber seinem früheren Verhalten, das zu der Ausweisung geführt hat, kaum Bedeutung beigemessen werden (Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 -).

  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; Urteil vom 11. Juni 1975 BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]; Beschluß vom 23. November 1976 - BVerwG I B 221.76 - vgl. ferner Redeker/von Oertzen, VwGO, 5. Aufl., § 108 RdNr. 18; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, § 10 AuslG Anm. 3).

    Diese Rechtsprechung kann aber, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Juni 1969 (a.a.O.) entschieden hat, auf die Anfechtung einer Ausweisung nicht übertragen werden, und zwar vor allem deswegen nicht, weil hier im Gegensatz zur Gewerbeuntersagung und Wiedergestattung der Gewerbeausübung kein gebundener Verwaltungsakt zu beurteilen ist.

  • BVerwG, 17.04.1974 - I B 19.73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Das gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG I C 58.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - betreffend italienische Staatsangehörige; Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG I B 19.73 - betreffend einen niederländischen Staatsangehörigen).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Gewerbeuntersagungen (§ 35 GewO), bei denen es sich um Dauerverwaltungsakte handelt, erstreckt sich zwar auch auf die nach der letzten behördlichen Entscheidung eingetretenen Änderungen der Sachlage (Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG I C 43.67 - [BVerwGE 28, 202]).
  • BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 221.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; Urteil vom 11. Juni 1975 BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]; Beschluß vom 23. November 1976 - BVerwG I B 221.76 - vgl. ferner Redeker/von Oertzen, VwGO, 5. Aufl., § 108 RdNr. 18; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, § 10 AuslG Anm. 3).
  • BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57

    Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn der Tatrichter Schlußfolgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51]; Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VT C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; Urteil vom 11. Juni 1975 BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]; Beschluß vom 23. November 1976 - BVerwG I B 221.76 - vgl. ferner Redeker/von Oertzen, VwGO, 5. Aufl., § 108 RdNr. 18; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, § 10 AuslG Anm. 3).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 58.67

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
    Das gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG I C 58.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - betreffend italienische Staatsangehörige; Beschluß vom 17. April 1974 - BVerwG I B 19.73 - betreffend einen niederländischen Staatsangehörigen).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des Senats, nach der bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

    Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist ohnehin die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305], Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).
  • BVerwG, 31.05.1977 - 1 B 18.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Desgleichen kann offenbleiben, ob die in der Beschwerde dargelegten Erwägungen in einem Revisionsverfahren bereits deswegen unerheblich sind, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]; Beschlüsse vom 23. November 1976 - BVerwG I B 221.76 - vom 8. März 1977 - BVerwG I B 15.77 -).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 B 413.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12], vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -).
  • BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78

    Anforderungen an den Charakter der begangenen Straftat bei einer Ausweisung nach

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zudem bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen, so daß es auf die von der Beschwerde angeführten Umstände, soweit sie nach diesem Zeitpunkt liegen, nicht ankommt (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).
  • BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Abgesehen davon, daß eine solche Rüge grundsätzlich dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze nur vor, wenn der Tatrichter Schlußfolgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich sind (Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43], vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).
  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 B 38.79

    Rechtsmittel

    Entgegen der Darstellung in der Beschwerdeschrift ist vom Senat wiederholt entschieden worden, daß für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der verwaltungsbehördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 48, 299 [305];Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 - undvom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -).
  • BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 356.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305]; Beschlüsse vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -, vom 17. Juli 1978 - BVerwG 1 B 195.78 -).
  • BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.01.1978 - 1 C 2.75

    Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

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