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   BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97   

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https://dejure.org/1997,14664
BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97 (https://dejure.org/1997,14664)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 1 B 152.97 (https://dejure.org/1997,14664)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 1 B 152.97 (https://dejure.org/1997,14664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prozessunfähigkeit wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzungen - Zahlung einer Rente wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81

    Rüge fehlender Prozessfähigkeit - Störungen der Geistestätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 26.08.1982 - 3 B 79.81
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97
    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Störungen der Geistestätigkeit bilden indes nach der allgemeinen Lebenserfahrung Ausnahmeerscheinungen und sind grundsätzlich nicht zu vermuten (vgl BSG Urteil vom 31. Oktober 1973 - 5 RKn 68/73 - BVerwG Beschluß vom 30. August 1985 - 2 CB 40.83 - DVBl 1986, 146 f; BVerwG Urteil vom 17. September 1997 - 1 B 152/97 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 284).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2022 - 13 ME 141/22

    Amtswalter; Bescheidung; Beschwerde; Dienstaufsichtsbeschwerde;

    Das Vorbringen des Antragstellers, wie es sich für den Senat aus der Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Antragsgegners ergibt, und auch die Bemerkungen des Antragsgegners im Schriftsatz vom 23. Juni 2022 (Blatt 174 f. der Gerichtsakte) bieten keine hinreichenden Anhaltspunkte, die Prozessfähigkeit des Antragstellers vernünftigerweise in Zweifel zu ziehen und von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung des Antragstellers zu veranlassen (vgl. zu den insoweit bestehenden gerichtlichen Verpflichtungen: BVerwG, Beschl. v. 15.2.2012 - BVerwG 2 B 137.11 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 17.9.1997 - BVerwG 1 B 152.97 -, juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
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