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   BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17   

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https://dejure.org/2018,8694
BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis (hier: Bulgarien); Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens über die Prüfung des Asylantrages eines Dublin-Rückkehrers; Stellen eines Antrags auf ...

  • rewis.io

    Zurückverweisung wegen Fehlens einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung der Vorinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis (hier: Bulgarien); Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens über die Prüfung des Asylantrages eines Dublin-Rückkehrers; Stellen eines Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Rechtsnormen - und der Überzeugungsgrundsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2017 - 11 A 78/17

    Leiden des bulgarischen Asylverfahrens an systemischen Schwachstellen für einen

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Die Auswertung der drei in dem eingeholten Rechtsgutachten benannten Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Bulgarien vom 3. Mai 2016 - 4195/2016 -, vom 14. März 2017 - 2214/2017 - und vom 3. Mai 2017 - 8092/2017 - ergebe, dass in Bulgarien keine Rechtssicherheit bestehe, ob und in welchem Umfang ein Dublin-Rückkehrer, der dort einen Asylantrag vor dem 22. Dezember 2015 gestellt habe, das ursprüngliche Verfahren in Bulgarien wiederaufnehmen oder einen neuen Antrag stellen könne und ob eine ausreichende Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Entscheidungen der bulgarischen Behörden bestehe (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 58).

    (2) Des Weiteren mangelt es an einer tragfähigen Grundlage für die darüber hinaus der Begründung der Annahme systemischer Schwachstellen dienende und damit entscheidungstragende Würdigung des Oberverwaltungsgerichts, es sei nicht davon auszugehen, dass ein Rückkehrer, der - wie der Kläger - vor dem 22. Dezember 2015 in Bulgarien einen Asylantrag gestellt habe, bei Rückkehr ausreichend über die ihm zustehenden Möglichkeiten und Rechte informiert werde, vielmehr unterbleibe die in jedem Stadium des Verfahrens gebotene ausführliche Information des Schutzsuchenden (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 60).

    Die weitere Begründung, die Dauer der Abwesenheit des Dublin-Rückkehrers könne Einfluss auf die Frage haben, ob dieser sein ursprüngliches Verfahren fortsetzen oder wiederaufnehmen könne (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 69), ist nicht selbständig tragend.

    Gleiches gilt für die Annahme, es sei davon auszugehen, dass etwa Einstellungen nach § 14 LAR rechtswidrig erfolgten und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Eine Beweiserhebung zur Bestimmung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis ist erforderlich, wenn das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist (vgl. § 293 Satz 1 ZPO), etwa weil es aufgrund sprachlicher Barrieren keinen unmittelbaren Zugang dazu hat (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - BVerwGE 143, 369 Rn. 14).

    Dies gilt nicht nur bei der Feststellung offenkundiger Tatsachen, sondern auch dann, wenn zwar nicht eine relevante Tatsache selbst, sondern die Erforderlichkeit einer weiteren Aufklärung zur Verbesserung einer unzureichenden Entscheidungsgrundlage offenkundig ist (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - BVerwGE 143, 369 Rn. 15).

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den - wenngleich in anderem Zusammenhang ergangenen - Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 25. Januar 2018 (- C-360/16 [ECLI:EU:C:2018:35], Hasan - Rn. 30 f., 40) und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2016 (- 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung des Vorliegens systemischer Schwachstellen auseinanderzusetzen haben.
  • BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 6 B 42.15

    Einschränkung der Straßenprostitution durch Sperrgebietsverordnung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Feststellungen zum Inhalt ausländischen Rechts sind einerseits grundsätzlich irrevisibel, können aber andererseits Gegenstand von Verfahrensrügen sein (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1974 - 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 und vom 8. Mai 1984 - 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 S. 42).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Feststellungen zum Inhalt ausländischen Rechts sind einerseits grundsätzlich irrevisibel, können aber andererseits Gegenstand von Verfahrensrügen sein (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1974 - 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 und vom 8. Mai 1984 - 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 S. 42).
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den - wenngleich in anderem Zusammenhang ergangenen - Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 25. Januar 2018 (- C-360/16 [ECLI:EU:C:2018:35], Hasan - Rn. 30 f., 40) und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2016 (- 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung des Vorliegens systemischer Schwachstellen auseinanderzusetzen haben.
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