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BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 156.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund mangelnder Bedeutung der Rechtssache - Vorliegen von Gründen für eine (weitere) Duldung des Aufenthalts
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1994 - 11 A 12341/93
- BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 156.94
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
§ 55 Abs. 3 AuslG ermöglicht danach keinen Daueraufenthalt (Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 156.94 -). - VG Stuttgart, 16.10.2002 - 13 K 4129/02
Zur aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft
Die von der Antragstellerin noch angezogene Vorschrift des § 55 Abs. 3 AuslG, wonach einem Ausländer eine Duldung auch dann erteilt werden kann, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine v o r ü b e r g e h e n d e weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern, kommt als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anordnungsanspruch schon deshalb nicht in Betracht, weil sie keinen - hier allein in Rede stehenden - Daueraufenthalt rechtfertigte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10.08.1994 - 1 B 156.94 -).