Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 23.01.2003

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   BVerwG, 18.10.2002 - 1 B 160.02, 1 PKH 29.02   

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BVerwG, 18.10.2002 - 1 B 160.02, 1 PKH 29.02 (https://dejure.org/2002,17231)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2002 - 1 B 160.02, 1 PKH 29.02 (https://dejure.org/2002,17231)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 1 B 160.02, 1 PKH 29.02 (https://dejure.org/2002,17231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.08.2002 - 1 B 74.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2002 - 1 B 160.02
    Sie hätte im Übrigen auch in der Sache keinen Erfolg gehabt (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2002 - BVerwG 1 B 74.02 -).
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   OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02   

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https://dejure.org/2003,17100
OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02 (https://dejure.org/2003,17100)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2003 - 1 B 160/02 (https://dejure.org/2003,17100)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 1 B 160/02 (https://dejure.org/2003,17100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 140; SächsVerf Art 109, Art 110; SächsVwKG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren der Diakonischen Werke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mangels Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ; Differenzierung zwischen verschiedenen Teilen einer Kirche oder ...

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; SächsVerf Art. 109; ; SächsVerf Art. 110; ; SächsVwKG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 11.10.1977 (2 BvR 209/96, NJW 1978, 581) und vom 25.3.1980 (2 BvR 208/76, NJW 1980, 1895) für die Gerichte verbindlich ausgeführt.

    In der Mitwirkung von Laien bei der Verwaltung solcher Einrichtungen kann keine Lockerung der Zuordnung zur Kirche gesehen werden (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 25.3.1980, BVerfGE 53, 366, 391 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 11.10.1977 (2 BvR 209/96, NJW 1978, 581) und vom 25.3.1980 (2 BvR 208/76, NJW 1980, 1895) für die Gerichte verbindlich ausgeführt.
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet das Grundgesetz die Besserbehandlung von Religionsgesellschaften mit der Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber anderen Religionsgesellschaften nicht (BVerfG, Beschl. v. 4.10.1965, BVerfGE 19, 129, 134 f.).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 7 KSt 5.96

    Gebühren und Kosten: Gebührenfreiheit der Kirchen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 253/00

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Insofern hält der Senat an seiner im Beschluss vom 18.5.2000 - 1 B 253/00 - geäußerten Auffassung fest.
  • BVerfG, 30.09.2000 - 2 BvR 708/96

    Keine Gerichtsgebührenbefreiung für evangelische Kirchengemeinde durch GG Art 140

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2003 - 1 B 160/02
    Voraussetzung ist jedoch, dass die Staatsleistung auf Gesetz, Vertrag oder einem besonderen Rechtstitel beruht und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Weimarer Reichsverfassung zu erbringen war (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.9.2000, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschl. v. 22.3.1996, NVwZ 1996, 787).
  • VG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 K 268/06

    Gebührenfreiheit für Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    Die so gewährleistete Freiheit der Kirche schließt es ein, dass sich die Kirche zur Erfüllung ihres Auftrags auch verschiedener Organisationsformen bedienen kann, ohne dass dadurch die Zugehörigkeit dieser Einrichtung zur Kirche aufgehoben würde (vgl. BVerfG, Urt. v. 25.03.1980, BVerfGE 53, 366, 391 f. m.w.N.; OVG Sachsen, Urt. v. 23.01.2003, SächsVBl 2003, 237 ff.).
  • VG Leipzig, 30.11.2015 - 5 L 557/15
    Damit sind die häufig in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins rechtlich selbstständigen Teile der Kirche, die keinen unmittelbaren Anteil an der Rechtsstellung der organisierten Kirche haben, von der Gebührenbefreiung nicht erfasst (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.1.2003 - 1 B 160/02 -, ).
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