Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 20.12.1993

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   BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93   

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https://dejure.org/1993,1003
BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93 (https://dejure.org/1993,1003)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1993 - 1 B 160.93 (https://dejure.org/1993,1003)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 1 B 160.93 (https://dejure.org/1993,1003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG (1990) § 8 Abs. 2 Satz 2, § 47 Abs. 1, § 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 505
  • VBlBW 1994, 189
  • DVBl 1994, 523
  • DÖV 1994, 522
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    Auch nach neuem Ausländerrecht besteht zwischen der sich nach §§ 45 ff. AuslG 1990 zu beurteilenden Ausweisung und der in § 8 Abs. 2 AuslG 1990 geregelten Befristung ihrer gesetzlichen Wirkungen eine Trennung mit der Folge, daß Rechtsfehler bei der Befristung der Wirkungen der Ausweisung nicht zur Aufhebung der Ausweisung führen (im Anschluß an Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3).

    Für die Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sie und ihre Rechtmäßigkeit nicht gleichzeitig Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung selbst waren und daher ein Rechtsfehler bei der Befristung nicht zur Aufhebung der Ausweisung führte (Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 17.89

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Erschleichen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    Dem Ausländerrecht lag damals wie heute eine Trennung zwischen der sich nach den §§ 10 f. AuslG 1965 bzw. §§ 45 ff. AuslG 1990 zu beurteilenden Ausweisung und ihren in dem § 15 Abs. 1, § 9 Abs. 2 AuslG 1965 bzw. § 8 Abs. 2 AuslG 1990 geregelten gesetzlichen Wirkungen zugrunde (vgl. Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 17.89 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 8), so daß von einer Rechtsverkürzung nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 keine Rede sein kann.
  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 C 241.79

    Aufenthaltsrecht - Schutz der Ehe - Ermessen der Ausländerbehörde - Befristete

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    Mit Rücksicht darauf, daß Gegenstand des Verfahrens gleichzeitig eine Anfechtungsklage gegen die Ausweisung und eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist, ist eine Zusammenrechnung der Werte geboten (Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 1 C 241.79 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 5 S. 8).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
    In diesen Fällen begegnete auch nach der alten Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung zumeist keinen Bedenken (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Die im Gesetz angelegte Trennung von Ausweisung einerseits und Befristung ihrer Wirkungen andererseits hat zur Folge, dass eine fehlerhafte Befristungsentscheidung nicht zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung führt, sondern selbstständig angreifbar ist (Beschlüsse vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 3 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 14. Februar 2012 a.a.O. Rn. 30).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Diese verfahrensrechtliche Ausgestaltung entspricht der gesetzlichen Systematik, die zwei getrennte Verwaltungsakte - nämlich die Ausweisung einerseits und die Befristung ihrer Wirkungen andererseits - vorsieht (vgl. hierzu Beschluss vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 zur Vorgängerregelung in § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG 1990).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Bei der nach §§ 45 ff. AuslG zu beurteilenden Ausweisung und der in § 8 Abs. 2 AuslG geregelten Befristung ihrer Wirkungen handelt es sich um derartig unterschiedliche Regelungsgegenstände, daß Rechtsfehler bei der Befristung der Wirkungen der Ausweisung nicht die Rechtswidrigkeit der Ausweisung selbst begründen und demgemäß nicht zu deren Aufhebung führen (Beschluß vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ohne Strafaussetzung zur Bewährung die mit der Ausweisung verbundenen general- und spezialpräventiven Zwecke immer entgegenstehende Belange überwiegen, soweit sie nicht den besonderen, gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG zu berücksichtigenden Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG begründen (vgl. zur Vereinbarkeit von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beschlüsse vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 und 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum

    Gegen diese, aufgrund von Art. 2 Nr. 2 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28.10.1994 (BGBl. I S. 3186) mit Wirkung vom 1.12.1994 (Art. 19 des Gesetzes) geltende Bestimmung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere nicht im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993, InfAuslR 1994, 101 = DVBl. 1994, 523 , zu § 47 Abs. 1 AuslG in der ursprünglichen Fassung; Hailbronner, AuslR, Stand Mai 1996, § 47 AuslG Rdnr. 5).

    Ein "höchst seltener, außergewöhnlicher Fall" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993, a. a. O.), der kraft vorrangigen Verfassungsrechts die Ausweisung verböte, liegt hier nicht vor.

    Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, durch Besuchserlaubnisse (§ 9 Abs. 3 AuslG ) und eine auf Antrag in der Regel zu erfolgende sachgerechte Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung (§ 8 Abs. 2 S. 3 AuslG ) unbillige Härten ausreichend zu mildern und unverhältnismäßige Ausweisungsfolgen zu vermeiden (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 18.7.1979, a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993, a. a. O.), dürfte daher ein Ausnahmefall wegen des Gesichtspunktes einer unangemessenen Härte nicht ernsthaft in Betracht kommen.

  • BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung und Abschiebung

    Dies gilt auch für die "Ist"-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG, die besonders schwere und gefährliche Straftaten und ein dementsprechend hohes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung bei gleichzeitigem Fehlen von besonderem Ausweisungsschutz voraussetzt (vgl. zur Vereinbarkeit von § 47 Abs. 1 AuslG mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Beschluss vom 10. Dezember 1993 BVerwG 1 B 160.93 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2).

    Danach kann allenfalls in höchst seltenen, außergewöhnlichen Fällen trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine "Ist"-Ausweisung hiervon wegen Unverhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 EMRK abzusehen sein (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 1993, a.a.O.; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 23. Oktober 2002 11 S 1410/02 AuAS 2003, 64 = NVwZ-RR 2003, 304).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

    Hieran hat der Senat auch für das jetzt geltende Ausländergesetz festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - Buchholz 420.24 § 10 AuslG Nr. 128, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 420.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 224.94 - Buchholz 420.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 8 LA 3301/01

    Ausschließliche Auswirkung des Schutzguts aus Art. 6 Grundgesetz (GG) auf

    Diese die Ausweisung regelnden Bestimmungen des Ausländergesetzes tragen den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Rechnung (Beschl. v. 10.12.1993 - 1 B 160.93 -).

    Härten, die auftreten, können und müssen gegebenenfalls im Wege einer Duldung oder einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung gemildert werden (BVerwG, Beschl. v. 30.12.1993 - 1 B 185/93 - Beschl. v. 10.12.1993 - 1 B 160.93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00

    Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2

    Dies schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall eine Korrektur an Hand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen hat (unter Hinweis auf Art. 8 EMRK, BVerwG, Beschluss vom 21.8.1997 - 1 B 163.97 -, juris; ohne ausdrückliche Berufung auf Art. 8 EMRK, BVerwG, Beschluss vom 10.12.1993 - 1 B 160.93 -, DÖV 1994, 522 sowie Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.83 -, InfAuslR 1994, 181 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    2.2 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die obligatorische Ausweisung in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG bestehen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993 - 1 B 160.93 -, VBlBW 1994, 189 = InfAuslR 1994, 101; Beschl. v. 30.12.1993 - 1 B 185.93 -, NVwZ 1994, 584 = InfAuslR 1994, 181, Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 1, § 47 RdNr. 5 m.w.N.; a.A. teilweise GK-AuslR, § 47 RdNr. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2001 - 13 S 2500/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 163.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Elternteils

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 11 S 1698/96

    Ausweisungsschutz nach EuNiederlAbk Art 3 Abs 3: Berechnung der Dauer des

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95

    Verhältnismäßigkeit der abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten und des besonderen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 11 S 304/00

    Ist-Ausweisung eines Straftäters - strafrichterliche Sozialprognose

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 10 B 11661/98

    Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen; Aufenthaltsbeendigung; Ist-Ausweisung;

  • VGH Bayern, 25.02.1994 - 10 B 92.3085

    "Ist-Ausweisung"eines türkischen Staatsangehörigen nach rechtskräftiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - 17 B 2396/06

    Bestehen eines Ausweisungsschutzes bei Vorliegen einer ehelichen

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 194.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf

  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 88.94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 17 B 519/01

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen der konkreten Gefahr der Begehung

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

  • OVG Saarland, 09.03.2000 - 9 V 24/99

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und einer Abschiebungsandrohung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2000 - 19 A 5825/96

    Ausgestaltung der Zurückweisung einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Hamburg, 03.05.1999 - 5 Bs 77/99
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.12.1993 - 1 B 160/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7553
OVG Bremen, 20.12.1993 - 1 B 160/93 (https://dejure.org/1993,7553)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.12.1993 - 1 B 160/93 (https://dejure.org/1993,7553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Ableitung einer Aufenthaltserlaubnis aus einer Arbeiterlaubnis; Abhängigkeit des Zugangs zum Arbeitsmarkt von der Dauer der erbrachten Beschäftigungszeit; Maßgeblichkeit der einjährigen ordnungsgemäßen Beschäftigung bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 2416/94

    Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes

    An dieser schon bisher vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschl. des Senats v. 8.3.1993 - 13 S 75/93 - und v. 11.8.1993 - 13 S 1218/93 - ebenso: VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 19.5.1993 - 11 S 3100/92 - offen gelassen von VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 17.6.1994 - 1 S 280/94 - a.A. zuneigend: OVG Bremen Beschl. v. 20.12.1993 NVwZ-RR 1994, 416) hält der Senat nach Überprüfung fest.
  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 C 1.95

    Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Dagegen hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Frage offengelassen (Beschluß vom 20. Dezember 1993, NVwZ-RR 1994, 416), "neigt" jedoch der Auffassung zu, daß auch bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt sein können.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 11 M 4364/96

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wechsel des Arbeitgebers;

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt (so bereits Senatsbeschlüsse v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - und v. 6.2.1995, a.a.O.; ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87 = NVwZ-RR 1996, 473; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477 = NVwZ-RR 1995, 470 = AuAS 1995, 98; Benassi, InfAuslR 1995, 89; Hailbronner, AuslR, Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Rdnr. 13; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Kemper, ZAR 1995, 114; Mallmann, JZ 1995, 916; offengelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 13 S 601/94

    Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes

    An dieser schon bisher vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschl. v. 8.3.1993 - 13 S 75/93 - und v. 11.8.1993 - 13 S 1218/93 - ebenso: VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 19.5.1993 - 11 S 3100/92 - offen gelassen von VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 17.6.1994 - 1 S 280/94 - a.A. zuneigend: OVG Bremen Beschl. v. 20.12.1993 NVwZ-RR 1994, 416) hält der Senat nach Überprüfung fest.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.1997 - 11 M 6742/96

    Aufenthaltserlaubnis u. Anspr. aus Art. 6 ARB 1/80;; Arbeitgeberwechsel;

    Ein Wechsel des Arbeitgebers führt nämlich dazu, daß die Jahresfrist des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 neu zu laufen beginnt; denn der Systematik des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 mit seiner abgestuften Privilegierung je nach Beschäftigungsdauer würde es gerade im Hinblick auf die angestrebte schrittweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt widersprechen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 bei entsprechend langer Beschäftigung bei einem früheren Arbeitgeber gleich welcher Branche schon nach weniger als einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis bei diesem haben sollte (so bereits Beschl. d. Sen. v. 23.9.1996 - 11 M 4364/96 - u. v. 16.10.1995 - 11 M 5939/95 - ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 24.10.1995, InfAuslR 1996, 87; Hess. VGH, Beschl. v. 6.2.1995, DÖV 1995, 477; a.A.: OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.1993, NVwZ-RR 1994, 416; Mallmann, JZ 1995, 916; offen gelassen vom BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, InfAuslR 1995, 389).
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