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   OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20   

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OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20 (https://dejure.org/2020,20012)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2020 - 1 B 173/20 (https://dejure.org/2020,20012)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 1 B 173/20 (https://dejure.org/2020,20012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrfahreignungsmangel aufgrund angeblichen Alkoholmissbrauchs

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Atemalkoholmessung: Hohes Ergebnis trotz fehlender Anzeichen für Alkoholisierung spricht für Messfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol - Wenn eine Atemalkoholmessung nicht verwertbar ist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20
    [BVerwG, Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10, juris, Rdnr. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019 - 3 M 123/19 -, juris, Rdnr. 13, mit weiteren Nachweisen.].
  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, juris] Dies gilt indes nur für solche Zuwiderhandlungen, die dem Betroffenen nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen noch vorgehalten werden können [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 -, juris], was nach mehr als 30 Jahren ersichtlich nicht mehr der Fall ist.
  • OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18

    Berücksichtigungsfähigkeit von Eintragungen ins Fahreignungsregister;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, juris] Dies gilt indes nur für solche Zuwiderhandlungen, die dem Betroffenen nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen noch vorgehalten werden können [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 -, juris], was nach mehr als 30 Jahren ersichtlich nicht mehr der Fall ist.
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20
    [BayVGH, Beschluss vom 29.11.2019 - 11 CS 19.2069 -, juris] Die Möglichkeit einer Fristverlängerung, über welche die Fahrerlaubnisbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat [BayVGH a.a.O.], besteht zugunsten des Betroffenen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20
    [BVerwG, Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10, juris, Rdnr. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019 - 3 M 123/19 -, juris, Rdnr. 13, mit weiteren Nachweisen.].
  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 11 CS 21.1631

    Anforderungen an ein Alkoholabhängigkeit bestätigendes Gutachten

    Die angefochtene Entscheidung weiche von der obergerichtlichen Rechtsprechung ab (OVG Saarbrücken [richtig: Saarlouis], B.v. 15.7.2020 - 1 B 173/20).

    Anders als in dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 15. Juli 2020 (1 B 173/20), das im Übrigen kein Divergenzgericht des Verwaltungsgerichts Regensburg im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist, liegen in seinem Fall keine eindeutigen Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses vor, auch wenn die Messung fehleranfälliger gewesen sein mag als in einem in Straf- und Bußgeldverfahren geforderten standardisierten Verfahren, weil keine zweite Messung erfolgt ist, der Atemalkoholgehalt in eine Blutalkoholkonzentration nicht näher nachvollziehbar umgerechnet worden ist und dem Wert der Atemalkoholkonzentration eine gewisse "Bandbreite" von Werten der Blutalkoholkonzentration entsprechen kann (vgl. dazu König in Laufhütte u.a., StGB, Leipziger Komm., 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 52, 55).

  • VGH Bayern, 23.08.2023 - 11 CS 23.980

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer wiederholten Zuwiderhandlungen im

    Eine Ungewissheit über ermächtigungsbegründende Tatsachen, hier das Fehlen der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers wegen Alkoholmissbrauchs, geht grundsätzlich zu Lasten der Behörde, da diese im Bereich der Eingriffsverwaltung, wie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, nach den allgemeinen Regeln die materielle Beweislast trägt, jedenfalls wenn der Betroffene seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist (vgl. Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24 Rn. 55; Rebler, NZV 2021, 184/185; BayVGH, B.v. 14.9.2022 - 11 CS 22.876 - juris Rn. 28; B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 14; B.v. 7.8.2018 - 11 CS 18.1270 - juris Rn. 15 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 15.7.2020 - 1 B 173/20 - Blutalkohol 57, 372 = juris Rn. 25 ff.; OVG NW, B.v. 16.2.2021 - 16 B 1496/20 - Blutalkohol 58, 107 = juris Rn. 7 ff.).
  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 52/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Dies wäre jedenfalls dann anzunehmen, wenn der überwiegende Sortimentsanteil der Antragstellerin mit Blick auf Stückzahlen und Umsatzanteile (vgl. Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2020 - 1 B 173/20 - n. v.) dem Babyschuhsortiment zuzurechnen wäre, was mangels entsprechender Angaben nicht beurteilt werden kann, aufgrund der gehandelten Schuhgrößen von 17-41 (vgl. Auftritt der Antragsteller auf Facebook, https://www.facebook.com/xxxxxxxx.kinderschuhe.xxxxxxx/about/?ref=page_internal, abgerufen am 9. April 2021) jedoch nicht auf der Hand liegt.
  • VG Bremen, 07.09.2021 - 5 V 1581/21

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung - Folgenabwägung;

    nachgebesserten Gutachtens zu geben, bezieht sich die Mitwirkungspflicht des Betroffenen auch auf das "Nachbesserungsverfahren" als Teil des Eignungsüberprüfungsverfahrens (vgl. zur Ablehnung der Heranziehung des § 11 Abs. 8 FeV aber: OVG SL, Beschl. v. 15.07.2020 - 1 B 173/20 -, juris Rn. 22).
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