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   BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88   

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https://dejure.org/1988,11542
BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88 (https://dejure.org/1988,11542)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1988 - 1 B 175.88 (https://dejure.org/1988,11542)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 1 B 175.88 (https://dejure.org/1988,11542)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis mit der Zweckbindung der Führung einer Ehe - Aufenthaltsverfestigung nach dreijähriger Ehezeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Aufenthaltsbeendigung mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG der Umstand entgegenstehen, daß ein Ausländer mit einem Deutschen verheiratet ist und die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird (BVerwGE 60, 126 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 55/75]; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88
    Auch wenn ein derartiger Zweck in der Aufenthaltserlaubnisurkunde selbst keinen Ausdruck gefunden haben sollte, konnte er sich aus sonstigen Umständen ergeben (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Aufenthaltsbeendigung mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG der Umstand entgegenstehen, daß ein Ausländer mit einem Deutschen verheiratet ist und die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird (BVerwGE 60, 126 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 55/75]; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42).
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