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   BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92   

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BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92 (https://dejure.org/1992,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 1 B 176.92 (https://dejure.org/1992,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 1 B 176.92 (https://dejure.org/1992,3149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers nach strafgerichtlicher Verurteilung zur Abschreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Dies trifft namentlich dann zu, wenn Verurteilungen wegen illegalen Handels mit Rauschgift in Rede stehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).

    Ferner sind in die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]; 78, 285 [BVerwG 20.11.1987 - 7 C 3/87]).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Dies trifft namentlich dann zu, wenn Verurteilungen wegen illegalen Handels mit Rauschgift in Rede stehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Diese Voraussetzungen sind regelmäßig erfüllt, wenn der Ausländer wegen Handels mit Rauschgift zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113 = InfAuslR 1987, 145 ).
  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe ist danach eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch die Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]; 81, 155 = InfAuslR 1989, 152 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe ist danach eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch die Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]; 81, 155 = InfAuslR 1989, 152 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Dies trifft namentlich dann zu, wenn Verurteilungen wegen illegalen Handels mit Rauschgift in Rede stehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Ferner sind in die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]; 78, 285 [BVerwG 20.11.1987 - 7 C 3/87]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Ferner sind in die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]; 78, 285 [BVerwG 20.11.1987 - 7 C 3/87]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Da es in diesem Zusammenhang nicht darum geht, ein bestimmtes menschliches Verhalten zu ahnden, sondern künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorzubeugen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]), ist es mit Rücksicht auf diesen ordnungsrechtlichen Charakter der Ausweisung unerheblich, ob das Verhalten des Ausländers mehrere Straftatbestände erfüllt und in welchem Verhältnis diese Straftatbestände zueinander stehen.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe ist danach eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch die Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]; 81, 155 = InfAuslR 1989, 152 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines

  • BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87

    Beamter - Richter - Soldat - Scheidung - Unterhaltspflicht - Ortszuschlag

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret nach den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10).

    Die genannten Voraussetzungen können namentlich in Fällen des illegalen Rauschgifthandels erfüllt sein (Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - a.a.O.; BVerfGE 51, 386 (389, 400); siehe ferner BVerfGE 90, 145 (184, 186)).

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats ist stets davon ausgegangen, daß Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören (vgl. auch BVerfGE 51, 386 (397 f.)) und deswegen die Ausweisung von Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, auch dann aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können, wenn Verurteilungen zu Freiheitsstrafen in der in § 47 Abs. 1 AuslG genannten Höhe nicht ergangen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - a.a.O.; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret nach den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10).

    Die Rechtsprechung zum früheren Ausländerrecht ist stets davon ausgegangen, daß Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören und deswegen die Ausweisung von Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, auch dann aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können, wenn Verurteilungen zu Freiheitsstrafen in der in § 47 Abs. 1 AuslG genannten Höhe nicht ergangen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Bei der Entscheidung sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Beurteilung einzubeziehen und das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret nach den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (BVerwG, Beschluss 11.6.1996 a.a.O.; Beschluss vom 12.11.1992 - 1 B 176.92 -, Buchholz 402.24 § 11 AuslG a.F. Nr. 10).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

    Grundsätzlich kommt aber eine auf generalpräventive Erwägungen gestützte Ausweisung auch bei Rauschgiftdelikten in Betracht (BVerwG, Urt. v. 3. Mai a. a. O. Rn. 30; Urt. v. 1. Dezember 1987 -1 C 29/85 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 12. November 1992 - 1 B 176/92 -, juris Rn. 4; OVG Bremen a. a. O.; Discher a. a. O. Rn. 461; Hailbronner, a. a. O. Rn. 135 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.12.1996 - 1 B 243.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Der von der Beschwerde zitierte Satz aus dem Berufungsurteil steht dazu nicht in Widerspruch; er findet ebenfalls eine Grundlage in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113 bzw. § 11 AuslG Nr. 10).
  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

    Grundsätzlich kommt aber eine auf generalpräventive Erwägungen gestützte Ausweisung auch bei Rauschgiftdelikten in Betracht (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1973 a. a. O. Rn. 30; Urt. v. 1. Dezember 1987 -1 C 29/85 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 12. November 1992 - 1 B 176/92 -, juris Rn. 4; OVG Bremen a. a. O.; Discher a. a. O. Rn. 461; Hailbronner, a. a. O. Rn. 135 m. w. N.).
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