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OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bremen.de
§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen an vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer - Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 10 Abs 3 S 2; AufenthG § 25 Abs 4 S 1
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) an vollziebar ausreisepflichtige Ausländer - Aufenthaltserlaubnis; Ausbildung; Dringende persönliche Gründe; Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung; ... - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 26 Abs. 1 2. Hs.
D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, vorübergehende Gründe, humanitäre Gründe, Ausbildung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 18.05.2005 - 4 V 698/05
- OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur …
Auszug aus OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05
Käme § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nur den Ausländern zu gute, die nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, würde der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zudem gegen Null tendieren (so zutreffend das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in seiner ablehnenden Stellungnahme vom 08.01.2005 - Az. 45.2-12230/1-8 - unter Nr. 25.4.1; zit. nach dem Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -), die Vorschrift also faktisch leerlaufen.All dies spricht dafür, § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anzuwenden (ebenso: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 - Nr. 25.4.1.0 Vorl.Nds.VV-AufenthG ; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Rn 1 zu § 60a;… Heinhold, Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG, Asylmagazin 11/2004, S. 7 ;… Fleuß, Neuerungen im Ausländerrecht nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, BDVR-Rundschreiben Nr. 01-02/2005, S. 16 ).
- OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06
Dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 AufenthG; Schulbesuch - …
(a) Die Vorschrift ist auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anzuwenden (OVG Bremen, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05 - m.w.N.;… Benassi, Zur praktischen Bedeutung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, InfAuslR 2005, S. 357 ).Nach den Umständen des Einzelfalls kann der Zeitraum, der noch für die Ausbildung benötigt wird, auch länger als ein Jahr sein (OVG, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2007 - 2 O 109/06
Aufenthaltstitel nach AufenthG 2004 bei offensichtlicher Unbegründetheit des …
Allerdings ist anzumerken, dass diese Auffassung sich wohl nicht auf den vom Kläger angeführten Beschluss des OVG Bremen vom 14.07.2005 - 1 B 176/05 (www.asyl.net/magazin/docs/2006/m-6/7659.pdf) stützen lässt, die den Fall einer vor In-Kraft-Treten des § 30 Abs. 3 AsylVfG ergangenen Entscheidung des Bundesamtes betrifft. - VG Aachen, 18.10.2006 - 8 K 577/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Straftat, Strafe, …
Unabhängig von der Frage, ob diese Vorschrift überhaupt auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anwendbar ist, vgl. verneinend: Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum AufenthG vom 22. Dezember 2004, Ziffer 25.4.1.1; bejahend: OVG Bremen, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 1 B 176/05 -, Asylmagazin 1-2/2006, 36 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 11 ME 96/05 -, AuAS 2005, 242, ermöglicht sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege lediglich für einen vorübergehenden Aufenthalt. - OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 158/06
Aufenthalt, Libanon
Zwar kann der bevorstehende Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung durchaus einen dringenden persönlichen Grund i. S. dieser Vorschrift darstellen (vgl. OVG Bremen, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05).