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   BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94   

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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05  

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05  

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 BVerwG 1 C 4.90 BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 BVerwG 1 B 12.90 Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 BVerwG 1 B 182.94 Buchholz 451.41 GastG § 5 Nr. 6 = GewArch 1995, 34).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 CS 09.1961  

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; nachträgliche Auflage zu einer

    Auch eine derartige Sachlage steht der Annahme einer konkreten Gefahr nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 16.9.1994, GewArch 1995, 34).
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  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04  

    Gaststättenrechtliche Auflage; Bierausschank im Nahbereich eines Fußballstadions

    Die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht lasse für die Auflage eine abstrakte anstelle der nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG erforderlichen konkreten Gefahr (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.09.1994, GewArch 1995, 34; Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, § 5 Randnr. 38 m.w.N.) genügen.
  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 5753/02  

    Auflage zum Ausschank nur alkoholreduzierter Getränke (Leichtbier) in Nähe eines

    Von dieser Ermächtigung darf die zuständige Behörde Gebrauch machen, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt, dagegen ist nicht Voraussetzung, dass diese eine bestimmte Ursache hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34 - 35).
  • VG Sigmaringen, 15.02.2005 - 9 K 595/03  

    Beschränkung der Besucherzahl einer Diskothek durch Auflage in der

    Auch aus dem räumlichen Zuschnitt einer Gaststätte, der Ausstattung der Räume und der Nutzung können sich beispielsweise Gefahrenlagen derart konkretisieren, dass eine Auflage etwa zur Vermeidung oder leichteren Bekämpfung von Bränden geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34).
  • VG Gießen, 08.12.2008 - 8 L 4454/08  

    Vorschubleisten von Alkoholmissbrauch; Preisgestaltung

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG erfordert eine konkrete Gefahr (BVerwG, B. v. 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34 r.Sp.; VGH BaWü, U. v. 10.06.1994 - 14 S 1065/93 -, NVwZ-RR 1995, 654, 655 l.Sp.; Pöltl, GastR, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 22 zu § 5; Guckelberger, LKV 2008, 385, 389 l.Sp.) und damit eine Sachlage, die bei ungehindertem objektiv zu erwartenden Geschehnisablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führen kann (Schröder/Führ, NVwZ 2008, 145, 146 l.Sp.; Pöltl, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 28.07.2010 - Au 4 K 09.1268  

    Gaststättenrecht; nachträgliche Beschränkung der Besucherzahl einer

    Der Tatbestand des § 5 GastG setzt eine konkrete Gefahr voraus, nicht aber, dass diese eine bestimmte Ursache hat; auch aus dem räumlichen Zuschnitt einer Gaststätte, der Ausstattung der Räume und der Nutzung können sich Gefahrenlagen derart konkretisieren, dass eine Auflage - etwa zur Vermeidung oder leichteren Bekämpfung von Bränden - geboten ist (BVerwG vom 16.9.1994, GewArch 1995, 34 f.).
  • VG Augsburg, 07.08.2009 - Au 4 S 09.1077  

    (Unbegründeter) Antrag; auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer

    Zwar ist grundsätzlich zur Abwendung einer konkreten Gefahr auch eine nachträgliche angemessene Beschränkung der Besucherzahl einer Gaststätte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GastG möglich (BVerwG vom 16.9.1994 GewArch 1995, 34 f. und vom 22.2.1990 GewArch 1990, 179 f.).
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