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   BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01   

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https://dejure.org/2001,3824
BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01 (https://dejure.org/2001,3824)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2001 - 1 B 185.01 (https://dejure.org/2001,3824)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 1 B 185.01 (https://dejure.org/2001,3824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53 Ausländergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01
    Das Bundesverwaltungsgericht geht bei der Frage, ob das wirtschaftliche Existenzminimum bei der Rückkehr eines Asylbewerbers gemäß § 53 Abs. 6 AuslG gefährdet ist, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- oder Ausland in die entsprechende gerichtliche Prognose mit einzubeziehen ist (vgl. z.B. Urteile des früheren 9. Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, UA S. 10 f., insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 108, 77 und Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 13 S. 61 , und vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - ).

    Auch hier geht die Beschwerde mit keinem Wort auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein, auf die sich das Berufungsgericht ausdrücklich bezogen hat (UA S. 20 ff.) und in der die von der Beschwerde aufgeworfene Problematik grundsätzlich geklärt ist (vgl. nochmals das Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 9 C 36.97

    Sri Lanka, Tamilen, Hindus, Bürgerkrieg, Situation bei Rückkehr, Alleinstehende

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01
    Das Bundesverwaltungsgericht geht bei der Frage, ob das wirtschaftliche Existenzminimum bei der Rückkehr eines Asylbewerbers gemäß § 53 Abs. 6 AuslG gefährdet ist, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- oder Ausland in die entsprechende gerichtliche Prognose mit einzubeziehen ist (vgl. z.B. Urteile des früheren 9. Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 -, UA S. 10 f., insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 108, 77 und Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 13 S. 61 , und vom 18. März 1998 - BVerwG 9 C 36.97 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Mit Blick auf die Erkenntnislage, wonach in Togo an die Stelle des Sozialstaats die Solidarität innerhalb der Großfamilie tritt (vgl. Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 21.10.2015 an das Verwaltungsgericht Sigmaringen), kann der Kläger insoweit auch mit finanzieller Unterstützung rechnen (zur Einbeziehung einer möglichen Unterstützung durch Angehörige in die gerichtliche Gefahrenprognose vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 06.02.2012 - 10 B 3.12 -, juris, und vom 01.10.2001 - 1 B 185.01 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland ist in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib und Leben besteht, mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.10.2001 - 1 B 185/01 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 51).

    Wie bereits ausgeführt geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 1.10.2001 - 1 B 185/01 -, juris Rn. 2) davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib oder Leben besteht, mit einzubeziehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem

    Die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland ist in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib und Leben besteht, mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.10.2001 - 1 B 185.01 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 51).

    Wie bereits ausgeführt geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 1.10.2001 - 1 B 185.01 -, juris Rn. 2) davon aus, dass die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib oder Leben besteht, mit einzubeziehen ist.

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