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   BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93   

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BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93 (https://dejure.org/1993,862)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1993 - 1 B 185.93 (https://dejure.org/1993,862)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 1 B 185.93 (https://dejure.org/1993,862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 584
  • DVBl 1994, 527
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Die Menschenwürde verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt (vgl. z.B. BVerfGE 50, 166 (175) [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; BVerwGE 64, 274 (278) [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).

    Wird die gesetzlich angedrohte Rechtsfolge angeordnet, so wird der Ausländer damit nicht unter Verletzung seines Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt (BVerfGE 50, 166 (176) [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]).

  • BVerwG, 08.03.1979 - 1 B 34.78
    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Vielmehr muß er für eigenes Verhalten einstehen (vgl. z.B. Beschluß vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 60 S. 63).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Die Ausweisung ist demnach nicht Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt (vgl. dazu BVerfGE 30, 1 (26)).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Die Garantie des Art. 1 Abs. 1 GG ist eine für die gesamte Rechtsordnung maßgebende Wertentscheidung, die auch bei der Anwendung des u.a. den Aufenthalt in Deutschland lebender Ausländer schützenden (BVerfGE 35, 382 (399); 76, 1 (71)) allgemeinen Freiheitsrechts des Art. 2 Abs. 1 GG zu beachten ist.
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Die Menschenwürde verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt (vgl. z.B. BVerfGE 50, 166 (175) [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; BVerwGE 64, 274 (278) [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Jedenfalls könnte es sich nur um höchst seltene, außergewöhnliche Fälle handeln, bei denen kraft vorrangigen Rechts die Ausweisung zu unterbleiben hätte, die aber die Gültigkeit der Norm sonst nicht in Frage stellen (Beschluß vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 -).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Das gilt sowohl hinsichtlich der Feststellung der Straftat als auch hinsichtlich der Schwere der Verfehlung, wie sie insbesondere durch die Art und Höhe der verhängten Strafe zum Ausdruck kommt (vgl. dazu auch Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Der einzelne muß sich daher die Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens, hier im Interesse der öffentlichen Sicherheit, in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht (BVerfGE 45, 187 (228) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
    Die Garantie des Art. 1 Abs. 1 GG ist eine für die gesamte Rechtsordnung maßgebende Wertentscheidung, die auch bei der Anwendung des u.a. den Aufenthalt in Deutschland lebender Ausländer schützenden (BVerfGE 35, 382 (399); 76, 1 (71)) allgemeinen Freiheitsrechts des Art. 2 Abs. 1 GG zu beachten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Allerdings steht die § 53 AufenthG innewohnende Typisierung, dass die Ausweisung geboten und verhältnismäßig ist, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegen zu wirken, unter dem verfassungsrechtlichen Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall (vgl. schon BVerwG, Beschluss vom 10.12.1993 - 1 B 160/93 - juris Rn. 3 und vom 30.12.1993 - 1 B 185/93 - juris Rn 7; Renner, a.a.O., § 53 Rn. 3 ff.; GK-AufenthG § 53 Rn. 17 f., 59, 62 ff.).

    Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG 1990, wonach diese auch zu einem generalpräventiven Einschreiten ermächtigt (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.93 - juris Rn. 4 f. unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung zu §§ 45 ff. AuslG 1990 <BT-Drs.11/6321 vom 27.01.1990 - Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts, S. 49 ff.>), die Vorschrift inhaltlich in das Aufenthaltsgesetz übernommen und damit im Rahmen der ihm zustehenden Einschätzungs- und Wertungsprärogative zur Notwendigkeit und Wirksamkeit der Generalprävention § 53 AufenthG auch diesen Ausweisungszweck stillschweigend zugrunde gelegt (vgl. GK-AufenthG § 53 Rn. 22 f., Vor §§ 53 ff. Rn. 1300.2).

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Mit dem Ausländergesetz 1990 sind an die Stelle eines Katalogs von Tatbeständen für die pflichtgemäße Ausübung des Ausweisungsermessens Vorschriften getreten, die aufgrund einer typisierenden Betrachtung des Gesetzgebers zwischen Ist-, Regel- und Kann-Ausweisung unterscheiden (vgl. auch Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19, S. 6; Beschluss vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Eine Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG kann allenfalls in höchst seltenen, außergewöhnlichen Fällen dem verfassungsgerichtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit widersprechen (wie BVerwG, Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.93 -, NVwZ 1994, 189).

    2.2 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die obligatorische Ausweisung in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG bestehen nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993 - 1 B 160.93 -, VBlBW 1994, 189 = InfAuslR 1994, 101; Beschl. v. 30.12.1993 - 1 B 185.93 -, NVwZ 1994, 584 = InfAuslR 1994, 181, Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 1, § 47 RdNr. 5 m.w.N.; a.A. teilweise GK-AuslR, § 47 RdNr. 55 m.w.N.).

    Mit diesem unter besonders strengen Voraussetzungen an legitime Ziele anknüpfenden Anforderungsprofil verstößt § 47 Abs. 1 AuslG nach gefestigter Rechtsprechung weder gegen die Menschenwürde oder das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Geeignetheit, Angemessenheit; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.12. und 30.12.1993 a.a.O. sowie Beschluss vom 4.10.1995 - 1 B 139.95 -, Buchholz 404.24 § 47 AuslG Nr. 7).

    Es könnte sich allenfalls um höchst seltene, außergewöhnliche Fälle handeln, welche die Gültigkeit des § 47 Abs. 1 AuslG sonst aber nicht in Frage stellen (vgl. Beschlüsse vom 10.12.1993 und vom 30.12.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ohne Strafaussetzung zur Bewährung die mit der Ausweisung verbundenen general- und spezialpräventiven Zwecke immer entgegenstehende Belange überwiegen, soweit sie nicht den besonderen, gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG zu berücksichtigenden Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG begründen (vgl. zur Vereinbarkeit von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beschlüsse vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - und vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 und 3).
  • VG Hamburg, 19.06.2008 - 2 K 1897/06

    Aufenthalt von Ausländern: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer zwingenden

    Im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG hat das BVerwG in seinem Beschluss vom 30. Dezember 1993 (1 B 185/93, NVwZ 1994, S. 584) zur Vorgängervorschrift § 47 Abs. 1 AuslG ausgeführt, dass die Regelung neben anderen Vorschriften des Gesetzes einen Appell an alle Ausländer bedeute, keine Straftaten in Deutschland zu begehen.

    Insoweit trägt das Gesetz den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Rechnung (BVerwG, Beschl. v. 30. Dezember 1993, 1 B 185/93, NVwZ 1994, S. 584).

    Bei Fällen, in denen eine Ausweisung nach § 53 AufenthG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspräche, könnte es sich hiernach allenfalls um höchst seltene, außergewöhnliche Einzelfälle handeln, bei denen kraft vorrangigen Rechts die Ausweisung zu unterbleiben hätte, die aber die Gültigkeit der Norm sonst nicht in Frage stellen (BVerwG, Beschl. v. 30. Dezember 1993, 1 B 185/93, NVwZ 1994, S. 584).

    cc) Auch bei einer zwingenden Ausweisung ist - selbst wenn wie hier von der Rechtmäßigkeit der Regelung ausgegangen wird - zu prüfen, ob die Anwendung im konkreten Einzelfall unverhältnismäßig ist, weil insbesondere ein unverhältnismäßiger Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit oder in die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familie vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. März 2004, 2 BvR 1570/03, NVwZ 2004, S. 852, 854; BVerwG, Beschl. v. 30. Dezember 1993, 1 B 185/93, NVwZ 1994, S. 584).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    dazu BVerwG, Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.93 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3; OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2003 - 18 B 908/03 - m.w.N.
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

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  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00

    Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2

    Dies schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall eine Korrektur an Hand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen hat (unter Hinweis auf Art. 8 EMRK, BVerwG, Beschluss vom 21.8.1997 - 1 B 163.97 -, juris; ohne ausdrückliche Berufung auf Art. 8 EMRK, BVerwG, Beschluss vom 10.12.1993 - 1 B 160.93 -, DÖV 1994, 522 sowie Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.83 -, InfAuslR 1994, 181 f.).

    Denn ebenso wie das Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass hinsichtlich des Antragstellers die Gefahr weiterer Straftaten, die der Gesetzgeber gerade aus der Verurteilung auch eines Jugendlichen im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ableitet (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1993 - 1 B 185.93 -, a.a.O.), zu dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung maßgeblichen Zeitpunkt nicht entfallen war und die Ausweisung des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des Bestehens einer Wiederholungsgefahr verhältnismäßig ist.

  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, unter welchen Voraussetzungen in den Fällen eines nach § 48 Abs. 1 AuslG 1990 erhöhten Ausweisungsschutzes eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention zulässig ist und daß die Ausländerbehörde - namentlich bei ihrer Beurteilung, ob schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen und ob eine Ausnahme von der Regelausweisung gegeben ist - an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zwar rechtlich nicht gebunden ist, diese Feststellungen ihrer Entscheidung aber in der Regel zugrunde legen darf; allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, daß die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. z.B. Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6; Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, daß die Regelung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3).

    Abgesehen davon erfordert die Anwendung des gesetzlichen Tatbestandes des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (vgl. Beschluß vom 30. Dezember 1993 a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 194.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 11 S 223/02

    Rechtsmittel gegen PKH-Beschluss - Frist - Zulassungsfiktion

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 163.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Elternteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2005 - 18 B 455/05

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95

    Verhältnismäßigkeit der abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten und des besonderen

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 8 LA 3301/01

    Ausschließliche Auswirkung des Schutzguts aus Art. 6 Grundgesetz (GG) auf

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 13 TG 1316/96

    Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach MRK Art 8 Abs 2 im Falle einer

  • BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe und

  • VGH Bayern, 25.02.1994 - 10 B 92.3085

    "Ist-Ausweisung"eines türkischen Staatsangehörigen nach rechtskräftiger

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

  • VGH Bayern, 06.05.1997 - 10 B 96.2771

    Ausländerrecht: Ist-Ausweisung bei Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 18 A 1366/00

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung; Besonderheiten des Ausweisungsrechts

  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.1270

    Ist-Ausweisung; Langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 18 B 349/02
  • OVG Saarland, 09.03.2000 - 9 V 24/99

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und einer Abschiebungsandrohung;

  • VG Freiburg, 18.09.2002 - 1 K 1488/01

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2000 - 19 A 5825/96

    Ausgestaltung der Zurückweisung einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

  • VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien

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