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   VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08   

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VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08 (https://dejure.org/2008,5494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 (https://dejure.org/2008,5494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 (https://dejure.org/2008,5494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei der zunächst probeweisen Übertragung einer Führungsposition auf vertraglicher Grundlage; Notwendigkeit der Vorlage eines Arbeitszeugnisses bei externen Bewerbern aus der Privatwirtschaft

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; HV Art. 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; HV Art. 134
    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei beamteten und externen Bewerbern: Arbeitszeugnis; Bewährungsvorsprung; Bewerbungsverfahrensanspruch; externe Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 527
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Ebenso greift der Bewerbungsverfahrensanspruch auch bei Auswahlentscheidungen zwischen beamteten Bediensteten in Konkurrenz zu Angestellten oder von außen kommenden Bewerbern; auch hier hat der beteiligte Beamte Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei internen Auswahlentscheidungen zwischen Beamten desselben Dienstherrn (so schon Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.04.1993 - 1 TG 709/93 - ZBR 1993, 82 sowie vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 - IÖD 1994, 196 = NVwZ-RR 1994, 522; aus jüngster Zeit auch Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93 = IÖD 1994, 196), mit der der Eilantrag eines Beamten gegen die Auswahl eines angestellten Mitbewerbers zurückgewiesen worden ist.

    Dies ist zwar eine Verfahrensweise, die dem Dienstherrn u. a. in dem zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugestanden wird; jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass ein Leistungsvergleich anhand von Zeugnissen oder Beurteilungen nicht möglich ist (vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771).

    Denn anders, als dies noch das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 (1 B 300/04) oder der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugrunde gelegt hat, sind Mängel des Auswahlverfahrens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) nicht mehr im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens durch Nachschieben von Auswahlerwägungen heilbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter dem Gesichtspunkt beanstandet, dass sich der Dienstherr auch bei einer Konkurrenz zwischen Beamten und externen Bewerbern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein Bild über die Leistungen dieser Bewerber machen muss und deshalb im Regelfall für diese externen Bewerber ein Arbeitszeugnis beizuziehen ist (so OVG Münster, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 471; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).

    Dies ist zwar eine Verfahrensweise, die dem Dienstherrn u. a. in dem zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugestanden wird; jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass ein Leistungsvergleich anhand von Zeugnissen oder Beurteilungen nicht möglich ist (vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771).

    Denn anders, als dies noch das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 (1 B 300/04) oder der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugrunde gelegt hat, sind Mängel des Auswahlverfahrens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) nicht mehr im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens durch Nachschieben von Auswahlerwägungen heilbar.

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Denn unabhängig davon, inwieweit sich erst durch eine endgültige Vergabe der ausgeschriebenen Stelle die Hauptsache des Konkurrentenstreitverfahrens erledigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, S. 370; Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 TG 1064/03 -), besteht für die Antragstellerin jedenfalls die Gefahr, dass die Beigeladene durch die vorläufige, wenn auch rechtlich rückgängig zu machende Wahrnehmung der Dezernentenfunktion einen Bewährungsvorsprung im Verhältnis zur Antragstellerin erlangt, der die Chancen in einem späteren Auswahlverfahren zu Lasten der Antragstellerin verändern würde (vgl. zu diesem anerkannten Gesichtspunkt: Hess. VGH, Beschluss vom 05.03.1997 - 1 TG 5123/96 - Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2008 - 6 S 1.08 - jeweils m. w. N.).

    Zwar muss der Dienstherr seine Auswahl zwischen Versetzungsbewerbern, für die mit der Übertragung des neuen Dienstpostens keine Statusänderung verbunden ist, grundsätzlich nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG ausrichten (zur insofern vergleichbaren Besetzung einer Richterstelle vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 7 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237; Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 -).

    Für diesen Fall können alle Bewerber verlangen, nach dem Maßstab der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG behandelt zu werden, unabhängig davon, ob sie an dem Verfahren als Beförderungs- oder als Versetzungsbewerber teilnehmen, und deshalb unter Gleichheitsgesichtspunkten einen Bewerbungsverfahrensanspruch geltend machen (so auch ausdrücklich Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2004 - 3 CE 08.884 -).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Denn anders, als dies noch das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 (1 B 300/04) oder der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugrunde gelegt hat, sind Mängel des Auswahlverfahrens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) nicht mehr im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens durch Nachschieben von Auswahlerwägungen heilbar.

    Die (frühere) Auffassung, die Auswahlerwägungen könnten aus Gründen der Prozessökonomie auch erstmals im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens dargelegt werden, mindert die Rechtsschutzmöglichkeiten des unterlegenen Bewerbers in unzumutbarer Weise und wird daher vom Senat seit der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) nicht mehr vertreten.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Zwar muss der Dienstherr seine Auswahl zwischen Versetzungsbewerbern, für die mit der Übertragung des neuen Dienstpostens keine Statusänderung verbunden ist, grundsätzlich nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG ausrichten (zur insofern vergleichbaren Besetzung einer Richterstelle vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 7 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237; Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 -).

    Dies ändert sich jedoch, sobald der Dienstherr offen ausschreibt und sich entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 1 B 1183/07
    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Denn die Rechtsprechung lässt strukturierte Auswahlgespräche, deren Verlauf und Ergebnisse aussagekräftig protokolliert sein müssen, in der Regel nur in E r g ä n z u n g zu dienstlichen Beurteilungen als taugliche Erkenntnisquellen für die Bewertung der Eignung eines Bewerbers zu (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2007 - 1 B 1183/07 -, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 - sowie Bay. VGH, Beschluss vom 13.08.2007 - 3 CE 07.175 - Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).
  • VGH Hessen, 05.03.1997 - 1 TG 5123/96

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Veränderung des Aufgabenbereichs eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Denn unabhängig davon, inwieweit sich erst durch eine endgültige Vergabe der ausgeschriebenen Stelle die Hauptsache des Konkurrentenstreitverfahrens erledigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, S. 370; Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 TG 1064/03 -), besteht für die Antragstellerin jedenfalls die Gefahr, dass die Beigeladene durch die vorläufige, wenn auch rechtlich rückgängig zu machende Wahrnehmung der Dezernentenfunktion einen Bewährungsvorsprung im Verhältnis zur Antragstellerin erlangt, der die Chancen in einem späteren Auswahlverfahren zu Lasten der Antragstellerin verändern würde (vgl. zu diesem anerkannten Gesichtspunkt: Hess. VGH, Beschluss vom 05.03.1997 - 1 TG 5123/96 - Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2008 - 6 S 1.08 - jeweils m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07

    Konkurrentenstreit - Beförderung von im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Dies setzt voraus, dass der Dienstherr andere Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat und anschließend mangels einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage oder in einer Situation zwischen im Wesentlichen gleich gut geeigneten Bewerbern zum Mittel der strukturierten Auswahlgespräche greift, wie sie im vorliegenden Fall u. a. mit der Beigeladenen und der Antragstellerin stattgefunden haben (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschlüsse vom 11.07.2007 - 1 Bs 146/07 - sowie vom 13.03.2007 - 1 Bs 379/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Denn die Rechtsprechung lässt strukturierte Auswahlgespräche, deren Verlauf und Ergebnisse aussagekräftig protokolliert sein müssen, in der Regel nur in E r g ä n z u n g zu dienstlichen Beurteilungen als taugliche Erkenntnisquellen für die Bewertung der Eignung eines Bewerbers zu (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2007 - 1 B 1183/07 -, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 LA 171/06 - sowie Bay. VGH, Beschluss vom 13.08.2007 - 3 CE 07.175 - Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
    Zwar muss der Dienstherr seine Auswahl zwischen Versetzungsbewerbern, für die mit der Übertragung des neuen Dienstpostens keine Statusänderung verbunden ist, grundsätzlich nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG ausrichten (zur insofern vergleichbaren Besetzung einer Richterstelle vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 7 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237; Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 -).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • OVG Hamburg, 13.03.2007 - 1 Bs 379/06

    Beförderung; i.W. gleich beurteilte Bewerber; Relevanz der Ergebnisse von

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

    Der beteiligte Beamte - hier der Antragsteller - kann deshalb beanspruchen, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei Auswahlentscheidungen zwischen Beamten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn 5).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Die von der Antragsgegnerin behaupteten Schwierigkeiten, die der Beigeladene in dieser zugespitzten und dramatisierten Weise selbst nicht vorgetragen hat - der Beigeladene hat sich weder im erst- noch im zweitinstanzlichen Verfahren geäußert - entbanden die Antragsgegnerin gleichwohl nicht von der Verpflichtung, aktuelle Erkenntnismittel über die beruflichen Leistungen des Beigeladenen beizuziehen und außerdem darauf hinzuwirken, dass der Beigeladene ein aktuelles Zeugnis über seine berufliche Tätigkeit vorlegt, das es ermöglicht, seine Leistungen mit denen des Antragstellers zu vergleichen (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Die auswählende Behörde darf die damit für sie verbundenen Umstände und die Unannehmlichkeiten, die die Bitte um ein Arbeitszeugnis für den so genannten Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft im Verhältnis zu seinem Arbeitgeber möglicherweise haben kann, nicht dadurch umgehen, dass sie auf die Beiziehung eines aktuellen Arbeitszeugnisses von vornherein verzichtet und die Angaben des Bewerbers ungeprüft und ungefiltert ihrer Auswahlentscheidung zugrunde legt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 6).

    Zusätzlich hätte die Antragsgegnerin jedoch - wie dargelegt - darauf hinwirken müssen, dass für den Beigeladenen ein aktuelles Arbeitszeugnis über seine derzeitige berufliche Tätigkeit vorgelegt wird (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Der beteiligte Beamte - hier die Antragstellerin - kann deshalb beanspruchen, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei Auswahlentscheidungen zwischen Beamten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 17; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn 5).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 12; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Die auswählende Behörde darf den Aufwand, der für sie mit der Anforderung aktueller dienstlicher Beurteilungen und Arbeitszeugnisse verbunden ist, sowie etwaige Unannehmlichkeiten, die möglicherweise die Bitte um ein Arbeitszeugnis für die so genannten Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber haben kann, nicht dadurch umgehen, dass sie auf die Beiziehung aktueller Nachweise über die beruflichen Leistungen von vornherein verzichtet und - wie es vorliegend geschehen ist - die Angaben der Bewerber ungeprüft und ungefiltert ihrem Leistungsvergleich zugrunde legt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 6; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 17).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können jedoch erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 17).

  • LAG Köln, 22.12.2011 - 13 SaGa 10/11

    Konkurrentenklage; Verbot der Besetzung einer Stelle als Wissenschaftlicher

    Die im Einzelfall denkbaren Schwierigkeiten entbinden den Dienstherrn jedoch nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbaren Erkenntnismittel wie beispielsweise vorhandene Personalakten anderer Dienstherren beizufügen und außerdem darauf hinzuwirken, dass auch von den aus der Privatwirtschaft stammenden Bewerbern Zeugnis über deren berufliche Tätigkeit vorgelegt werden, die auch Aussagen zur Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion enthalten (vgl. dazu Hessischer VGH 26.11.2008 - 1 B 1870/08 m.w.N.).

    Diese Auswahlgespräche sollen aber nicht die einzige Grundlage für die Auswahlentscheidung sein, allein schon im Hinblick darauf, dass es sich bei der Durchführung eines Vorstellungsgespräches letztlich um eine Momentaufnahme handelt, die bis zu einem gewissen Grad auch von der "Tagesform" des betreffenden Bewerbers abhängig ist, während sich aus schriftlichen Beurteilungen der beruflichen Tätigkeit in entsprechend längeren Beurteilungszeiträumen ein wesentlich gefestigteres Bild über den Leistungsstand eines Bewerbers ableiten lässt (Hessischer VGH 26.11.2008 - 1 B 1870/08 m.w.N).

    Vielmehr müssen bereits im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung deren Grundlagen vorhanden und die wesentlichen Auswahlerwägungen in den Akten schriftlich niedergelegt worden sein, um auf diese Weise den unterlegenen Bewerber in die Lage zu versetzen, sachgerecht darüber befinden zu können, ob die Entscheidung des Dienstherrn hingenommen werden soll oder nicht (Hessischer VGH 26.11.2008 - 1 B 1870/08 m.w.N).

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    2.2 Im vorliegenden Einzelfall durfte die Antragsgegnerin die Beigeladene in wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren einbeziehen, weil aussagekräftige - aktuelle - Erkenntnisquellen für die Beigeladene nicht vorhanden waren (vgl. BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 - juris Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 17; B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris) und es in Ausnahmefällen zulässig sein kann, auf ein Zwischenzeugnis eines externen Bewerbers zu verzichten (HessVGH, B.v. 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - NVwZ-RR 2009, 527 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Dem Verwaltungsgericht ist zwar darin zuzustimmen, dass dienstliche Beurteilungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 -, BVerwGE 133, 1 und juris Rn. 38; VGH BW, NVwZ-RR 2011, 909 und juris Rn. 6; OVG Bremen, NVwZ-RR 2013, 811 [812] und juris Rn. 16; HessVGH NVwZ-RR 2009, 527 [529] und juris Rn. 9; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL 2016, § 123 Rn. 166) hinreichend aktuell sein müssen.
  • VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22

    Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen

    Der Versuch, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage schriftlicher Leistungseinschätzungen zu ermöglichen, ist grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn Tarifbeschäftigte oder außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigte zum Bewerberfeld gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn. 5).

    Im Einzelfall denkbare Schwierigkeiten entbinden die auswählende Stelle nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbaren Erkenntnismittel wie beispielsweise vorhandene Personalakten anderer Dienstherrn und Arbeitgeber beizuziehen und darauf hinzuwirken, dass auch von den aus der Privatwirtschaft stammenden Bewerbern aussagekräftige Zeugnisse vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn. 5).

  • VG München, 19.02.2024 - M 5 E 23.6142

    Konkurrentenstreit, Bewerbungsverfahrensanspruch, Fehlende dienstliche

    Nur in Ausnahmefällen kann es zulässig sein, auf die Vorlage von (Arbeits-) Zeugnissen zu verzichten (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - RiA 2018, 131, juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - NVwZ-RR 2009, 527, juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    So habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 - juris Rn. 5 ausgeführt, dass sich der Dienstherr auch bei einer Konkurrenz zwischen Beamten und externen Bewerbern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein Bild über die Leistungen dieser Bewerber machen müsse und deshalb im Regelfall für diese externen Bewerber ein Arbeitszeugnis beizuziehen habe (so auch OVG Münster, B.v. 13.5.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 471; Hessischer VGH, B.v. 28.2.2008 - 1 TG 2484/07 -).

    OVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12; B.v. 20.7.2012 - 2 EO 361/12 - juris Rn. 11; Hess. VGH, B.v. 16.11.2008 - 1 B 1870/08 - juris Rn. 5) und an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen mittels eines einheitlich gebildeten Vergleichsmaßstabs vergleichbar zu machen (vgl. NdsOVG, B.v. 21.12.2015 - 5 ME 196/15 - juris Rn. 13 f.).

  • VG Darmstadt, 17.07.2014 - 1 L 721/14

    Befangenheit des Beurteilers

    Bereits die hiermit einhergehende Möglichkeit der Bewährung auf dem streitbefangenen (höherwertigen) Dienstposten kann - die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung unterstellt - zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers führen, weil sie dessen Anspruch auf Chancengleichheit im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt (ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 13.01.1989 - 1 TG 3873/88 - siehe auch Beschluss vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 - Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - siehe im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -).
  • VG Mainz, 24.01.2018 - 4 L 1377/17

    Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

    Für diesen Fall können alle Bewerber verlangen, nach dem Maßstab der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG behandelt zu werden, unabhängig davon, ob sie an dem Verfahren als Beförderungs-, als Umsetzungs- oder Versetzungsbewerber teilnehmen (Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 - sowie Bay. VGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 3 CE 08.2643 - juris, Rn. 30).
  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • VGH Hessen, 21.07.2015 - 1 B 460/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Versetzungsbewerbers

  • VG Düsseldorf, 16.03.2015 - 26 L 3092/14

    Beurteilung; Auswahlgespräch; Dokumentation; externer Bewerber

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 1 B 2043/14

    Konkurrenz Versetzungsbewerber/Beförderungsbewerber Ausschöpfen der dienstlichen

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Greifswald, 14.09.2017 - 6 A 2308/16

    Besetzung des Vorstandspostens der Landesforstanstalt; Anspruch auf eine erneute

  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Köln, 17.01.2018 - 15 L 3114/17
  • VG Darmstadt, 11.02.2015 - 1 L 30/15

    Beschränkung des Bewerberkreises bei Personalauswahlentscheidungen in der

  • VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Stellenbesetzung

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23

    Hochschulausbildung als konstitutives Anforderungsprofil

  • VG Kassel, 21.06.2017 - 1 L 1869/17

    Konkurrentenverfahren, hier: Pflicht eines Bewerbers zur Vorlage einer aktuellen

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