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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00   

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https://dejure.org/2001,11364
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00 (https://dejure.org/2001,11364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 (https://dejure.org/2001,11364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 B 1877/00 (https://dejure.org/2001,11364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung einer Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer verwaltungsbehördlichen Auswahlentscheidung zur Besetzung eines Dienstpostens unter Berücksichtigung des Grundsatzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 2030/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00
    Seine im Wesentlichen auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 - (Schütz, Beamtenrecht ES/A II 1.4 Nr. 39 = ZBR 1995, 109 = ZTR 1995, 235) gestützte Argumentation, eine Auswahlentscheidung sei fehlerhaft, wenn ohne weitere Eignungserwägungen auf das leistungsfremde Hilfskriterium des Dienstalters abgestellt werde, greift nicht durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00
    Ob von diesem Grundsatz erst dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilung offen zu Tage tritt bzw. ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Februar 2001 - 12 B 54/01 - und vom 5. September 2000 - 12 B 1132/00 -, mwN, oder ob es bereits ausreicht, wenn ein zur Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eingeleitetes Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich Erfolg hätte, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1999 - 6 B 2002/99

    Voraussetzungen des beamtenbeförderungsrechtlichen Anspruchs eines Bewerbers auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 1877/00
    vgl. OVG NRW (12. Senat), Beschlüsse vom 24. September 1996 - 12 B 901/96 - und vom 30. September 1996 - 12 B 951/96 - allgemein zur Auswahl der Hilfskriterien OVG NRW (6. Senat), Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 6 B 2002/99 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2002 - 1 B 1469/01

    Verletzung der Prinzipien eines gestuften Beurteilungssystems mit Erst- und

    OVG NRW, Beschlüsse vom 21.3.2002 - 1 B 100/02 - und vom 5.4.2001 - 1 B 1877/00 -.

    zum Streit dieser Auffassungen: OVG NRW, Beschluss vom 5.4.2001 - 1 B 1877/00 -,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2002 - 1 B 100/02

    Prüfung der Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem auf die

    vgl. Beschluss des Senats vom 5. April 2000 - 1 B 1877/00 -.
  • VG Köln, 04.06.2003 - 15 L 115/03

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Beförderung von aktuell

    So OVG NRW, Beschluss vom 16.04.2002 - 1 B 1469/01 -, ferner Beschlüsse vom 21.03.2002 - 1 B 100/02 - und vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 -.

    oder ob es bereits ausreicht, wenn ein zur Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eingeleitetes Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich Erfolg hätte, vgl. zum Streit dieser Auffassungen: OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 -, ist streitig, bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.

  • VG Köln, 16.10.2001 - 15 L 505/01

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf die Übertragung eines

    Die Frage, in welchem Umfang die einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende Beurteilung eines Bewerbers überhaupt in einem Verfahren wie dem vorliegenden zu prüfen ist, wird in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen allerdings uneinheitlich beantwortet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2001 - 1 B 949/01
    vgl. Beschluss vom 5. April 2001 - 1 B 1877/00.
  • VG Köln, 20.12.2001 - 15 L 2545/01
    Durch das gewählte Auswahlkriterium darf das Leistungsprinzip selbst allerdings nicht in Frage gestellt werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.12.1998 - 12 B 2042/98 - m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 -.
  • VG Köln, 22.04.2002 - 15 L 222/02

    Ausgestaltung des Konkurrentenschutzes i.R.e. beamtenrechtlichen Auswahlverfahren

    Durch das gewählte Auswahlkriterium darf das Leistungsprinzip selbst allerdings nicht in Frage gestellt werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.12.1998 - 12 B 2042/98 - m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2001 - 1 B 1877/00 -.
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