Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.12.2005

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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2006,16976)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2006,16976)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2006,16976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; Verbot des Rufens von Parolen mit der Wortfolge "Nationaler Widerstand"; Ausschluss einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Verhinderung einer Demonstration in der Form eines ...

  • Judicialis

    VersG § 15; ; VersG § 15 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auflage, die das Rufen der Wortfolge "nationaler Widerstand" untersagt, ist rechtmäßig - Klage gegen versammlungsrechtliche Auflage auch in zweiter Instanz erfolglos

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    So sind etwa Beschränkungen der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das eine Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2000, 554 f., NJW 2001, 2069 [2071]; NJW 2001, 2072 [2074]).
  • OVG Sachsen, 04.04.2002 - 3 BS 103/02

    Auflage; Auftaktkundgebung; rechtsextremistische Versammlungen; 14 WORDS;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    Damit hätte die Versammlung schon ihrem äußeren Erscheinungsbild nach den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens widersprochen (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2002 - 3 BS 103/02 - zitiert nach Juris, OVG Münster, NJW 2001, 1441 f., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001- 1 BvQ 10/01 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    Unter öffentlicher Ordnung wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (BVerfGE 69, 315 [352]).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    So sind etwa Beschränkungen der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das eine Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2000, 554 f., NJW 2001, 2069 [2071]; NJW 2001, 2072 [2074]).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    So sind etwa Beschränkungen der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das eine Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2000, 554 f., NJW 2001, 2069 [2071]; NJW 2001, 2072 [2074]).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvQ 10/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    Damit hätte die Versammlung schon ihrem äußeren Erscheinungsbild nach den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens widersprochen (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2002 - 3 BS 103/02 - zitiert nach Juris, OVG Münster, NJW 2001, 1441 f., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001- 1 BvQ 10/01 - zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 5 B 180/01

    Beschwerde gegen Auflagen bei rechtsextremistischer Demonstration in Hagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - 1 B 19.05
    Damit hätte die Versammlung schon ihrem äußeren Erscheinungsbild nach den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens widersprochen (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2002 - 3 BS 103/02 - zitiert nach Juris, OVG Münster, NJW 2001, 1441 f., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001- 1 BvQ 10/01 - zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Bezeichnungen wie "Nationaler Widerstand" (Auflage Nr. 9) oder "Nationaler Widerstand Hochsauerland" (Auflage Nr. 10) weisen ein Element der Stellungnahme und Beurteilung jedenfalls dann auf, wenn sie als ein "verbales Erkennungszeichen politisch agierender 'Rechtsradikaler'" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2006 - 1 B 19.05 -, JURIS, Rn. 13) verwendet werden.
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06

    Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 29. August 2006 - 1 B 19.05 - juris) bezieht sich dagegen auf einen Sonderfall, bei dem anlässlich einer Demonstration im Jahre 2002 am Soldatenfriedhof in Halbe zum Thema "Schickt Schönbohm in die Wüste" der Wortfolge "Nationaler Widerstand" die Qualität einer Meinungsäußerung abgesprochen wurde.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2005 - 1 B 19.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21469
BVerwG, 07.12.2005 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2005,21469)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2005 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2005,21469)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 1 B 19.05 (https://dejure.org/2005,21469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision unter Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Glaubhaftmachung des Asylvorbringens - Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2005 - 1 B 19.05
    Sie verkennt dabei, dass etwaige Mängel der Beweiswürdigung und der richterlichen Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich - und so auch hier - dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (stRspr; vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2014 - 2 LA 308/13

    Keine Pflicht zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2

    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - so auch hier - zulassungsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.12.2005 - 1 B 19.05 -, juris Rdnr. 5, u. v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 u. juris Rdnr. 5 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 L 26/20

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts ohne persönliche Anhörung des Asylsuchenden;

    Etwaige Mängel bei der Beweiswürdigung und richterlichen Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 VwGO sind aber grundsätzlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen; eine Gehörsrüge kann damit nicht mit Erfolg begründet werden (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - 1 B 19.05 - juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 13 A 2701/13

    Prüfung eines Gehörsverstoßes i. R. der Würdigung von Angaben zu einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - 1 B 19.05 -, juris, und Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 15 A 257/01.A -, juris.
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