Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12257
VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,12257)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18.05.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,12257)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,12257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Passivkonsum von Kokain durch Genuss von Red Bull ist reine Schutzbehauptung

  • beck-blog

    Koks am Steuer? Klar, das muss aus dem Red-Bull-Cola gewesen sein

  • IWW

    § 46 Abs. 1 S. 1 FeV, § 3 Abs. 1 S. 1 StVG
    FeV, StVG

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei unbewusster Kokain-Einnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Die unbewusste Aufnahme von Kokain/Benzoylecgonins - "Red Bull Cola” getrunken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums: Unbewusste Aufnahme von Benzoylecgonin muss substantiiert dargelegt werden - Hinweis auf möglichen Konsum von "Red Bull Cola" oder Kontakt zu Drogenkonsumenten unzureichend

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 12 ME 156/09

    Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Regelfall durch den

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es vor diesem Hintergrund nicht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 12 ME 226/12 -, n.v.; Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, juris Rn. 3).

    Er ist angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Schutzinteresses der übrigen Verkehrsteilnehmer daran, dass ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, auch verhältnismäßig (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 12 ME 226/12 -, n.v.; Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahren unter erhöhtem THC-Carbonsäurewert; Zeitpunkt des Beginns der

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Für die Annahme, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung im Laufe der Zeit wiedererlangt hat, müssen jedenfalls begründete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 -, juris Rn. 5).

    Außerdem kann dieser Nachweis grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 -, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Beschl. v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so entscheidet das Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 2. Hs. VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die voraussichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes für sich allein nur das allgemeine Interesse an seiner Vollziehung begründet, nicht aber zugleich auch deren, für die behördliche Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erforderliche Dringlichkeit (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris Rn. 31; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 4, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09

    Kraftfahrungeeignetheit bei Konsum harter Drogen, hier Kokain; unsubstantiierte

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem oder einmaligem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es vor diesem Hintergrund nicht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2012 - 12 ME 226/12 -, n.v.; Beschl. v. 11.8.2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, juris Rn. 3).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 B 1195/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Außerdem kann dieser Nachweis grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 -, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Beschl. v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 16 B 1032/14

    Ausschluss der Kraftfahreignung durch die einmalige Einnahme von

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Außerdem kann dieser Nachweis grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 -, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Beschl. v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 09.07.2014 - 2 EO 589/13

    Konsum harter Drogen; Fahrerlaubnisentzug; Wiedererlangung der Fahreignung

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Außerdem kann dieser Nachweis grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.10.2014 - 16 B 1032/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 -, juris Rn. 8; Thüringer OVG, Beschl. v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rn. 16 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 -, juris Rn. 5).
  • VG Bremen, 06.03.2013 - 5 V 98/13

    Zum Führerscheinentzug beim einmaligen Konsum harter Drogen

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Das Verkaufsverbot wurde daraufhin im August 2009 wieder aufgehoben (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 6.3.2013 - 5 V 98/13 -, juris Rn. 20).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20
    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2004 - 12 ME 404/04

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

  • OVG Bremen, 12.02.2016 - 1 LA 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen harter Drogen

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - 12 ME 245/11

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des nachgewiesenen

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Lüneburg, 18.02.2019 - 1 B 1/19

    Abstinenz; Drogen; Drogenabstinenz; Drogenkonsum; Fahreignung; Fahrerlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 16 B 89/14

    Gefahrenlage durch Verkehrsteilnahme von Konsumenten sog. harter Drogen bzgl.

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Bestätigt wird dieses Ergebnis durch pharmakokinetische Erkenntnisse, denen zufolge selbst Dosen von mehr als 100 mg Kokainbase bei oraler Aufnahme nicht zu Benzoylecgoninkonzentrationen oberhalb des analytischen Grenzwertes führten (vgl. Tönnes/Skopp, Blutalkohol 2013, 113/117; vgl. zu alldem auch VG Lüneburg, B.v. 18.5.2020 - 1 B 19/20 - juris Rn. 17; VG Bremen, B.v. 6.3.2013 - 5 V 98/13 - juris Rn. 20).
  • VG Bremen, 24.09.2020 - 5 K 742/19

    Fahrerlaubnisentzug nach Drogenkonsum . unbewusster Konsum

    Außerdem kann dieser Nachweis grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 18.05.2020 - 1 B 19/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Köln, 17.02.2023 - 23 L 21/23
    Bestätigt wird dieses Ergebnis durch pharmakokinetische Erkenntnisse, denen zufolge selbst Dosen von mehr als 100 mg Kokainbase bei oraler Aufnahme nicht zu Benzoylecgoninkonzentrationen oberhalb des analytischen Grenzwertes führten (vgl. Tönnes/Skopp, Blutalkohol 2013, 113/117; vgl. zu alldem auch VG Lüneburg, B.v. 18.5.2020 - 1 B 19/20 - juris Rn. 17; VG Bremen, B.v. 6.3.2013 - 5 V 98/13 - juris Rn. 20).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18932
BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20 (https://dejure.org/2020,18932)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2020 - 1 B 19.20 (https://dejure.org/2020,18932)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 1 B 19.20 (https://dejure.org/2020,18932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Flüchtigseins" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO im Hinblick auf ein Verweilen des Asylbewerbers im offenen Kirchenasyl; Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtlichen Unmöglichkeit der Überstellung von Personen im Kirchenasyl; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Zur Frage des "Flüchtigseins" bei offenem Kirchenasyl; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamts

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dublin-III-VO Art. 29 Abs. 2 S. 2 Alt. 2
    Begriff des "Flüchtigseins" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO im Hinblick auf ein Verweilen des Asylbewerbers im offenen Kirchenasyl; Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtlichen Unmöglichkeit der Überstellung von Personen im Kirchenasyl; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20
    Zur Begründung hat es ausgeführt, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe mit Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - geklärt, dass ein Antragsteller flüchtig im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO sei, wenn er sich den für die Überstellung zuständigen nationalen Behörden entziehe, um die Überstellung zu vereiteln.

    In der Rechtsprechung des EuGH ist geklärt, dass es im vorliegenden Zusammenhang auf die für die Durchführung der Überstellung zuständigen Behörden ankommt; ihnen muss sich der Antragsteller gezielt entziehen, um die Überstellung (durch sie) zu vereiteln (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218] - Rn. 70).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des

    Namentlich kann die rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zwischen der Beklagten und den Kirchen zum Vorgehen bei Personen, die sich im Kirchenasyl befinden, auch nicht die Auslegung des unionsrechtlichen Rechtsbegriffs "flüchtig" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - InfAuslR 2020, 427).

    Dass für eine Überstellung grundsätzlich ein zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen soll (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 43 ff.), um die Überstellung zu bewerkstelligen, rechtfertigt deswegen keine andere Beurteilung, weil es die Beklagte selbst in der Hand hat, bei zwischenzeitlichen Überstellungshindernissen infolge einer Flucht i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO zeitnah durch eine Verlängerung der Überstellungsfrist zu reagieren; etwaige Kommunikationsmängel im Verhältnis zu den mit dem Vollzug der Überstellung betrauten Behörden müsste sich die Beklagte zurechnen lassen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - InfAuslR 2020, 427).

  • VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 14 E 20.50264

    Verlängerung der Überstellungsfrist durch Aussetzung der Vollziehung der

    Diese Praxis geschieht im Respekt vor der gewachsenen Institution Kirche, aber nicht, weil ein Zugriff auf den Asylantragsteller rechtlich nicht möglich wäre (BVerwG, B. v. 8.6.2020 - 1 B 19/20 - juris, Rn. 6; VG Ansbach, U. v. 13.8.2019 - AN 17 K 17.50899 - juris Rn. 26 ff.).

    Diese im Hinblick auf die Frage, ob ein im Kirchenasyl befindlicher Asylbewerber als flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin-III-VO anzusehen ist, von der Rechtsprechung vertretene Auffassung (BVerwG, B. v. 8.6.2020 - 1 B 19/20 - juris; VG Ansbach, U. v. 13.8.2019 AN 17 K 17.50899 - juris), ist auf den hier vorliegenden Fall übertragbar.

  • VG Freiburg, 14.12.2020 - A 4 K 8024/17

    Rücküberstellung einer im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vulnerablen

    Denn die Dublin III-VO nimmt nur den ersuchenden Mitgliedstaat "als solchen" in den Blick, auf seine folgende Binnenorganisation kommt es nicht an (vgl., zur innerhalb der Frist des Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO unterbliebenen Überstellung eines Asylantragstellers, welcher sich in das "Kirchenasyl" begeben hatte, welches die Landesbehörden respektiert hatten, BVerwG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 19.20 -, juris, Rn. 7).
  • VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17

    Rücküberstellung einer syrischen Familie, die in Italien bereits internationalen

    Denn die Dublin III-VO nimmt nur den ersuchenden Mitgliedstaat "als solchen" in den Blick, auf seine Binnenorganisation kommt es nicht an (vgl., zur innerhalb der Frist des Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO unterbliebenen Überstellung eines Asylantragstellers, welcher sich in ein "Kirchenasyl" begeben hatte, welches die Landesbehörden respektiert hatten, BVerwG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 19.20 -, juris, Rn. 7).
  • VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 17 K 20.50258

    Abänderung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Das Verhalten der Ausländerbehörden muss sich die Beklagte dabei auch zurechnen lassen (BVerwG, B.v. 8.6.2020 - 1 B 19.20 - BeckRS 2020, 16029 Rn. 6).
  • VG Halle, 12.10.2020 - 5 B 364/20
    Unterbleibt eine Überstellung in den zuständigen Staat, so treffen die Folgen auch das für die Durchführung des Dublin-Verfahrens zuständige Bundesamt, falls dieses eine zwangsweise Durchsetzung der Überstellung aus dem Kirchenasyl befürwortet und dies lediglich nicht durchsetzen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - juris, Rn. 6).
  • VG Hamburg, 21.09.2020 - 7 AE 3149/20

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Norwegen; konkrete Anschrift

    bb) Die in der Rechtsprechung längere Zeit umstrittene (vgl. zur überwiegenden obergerichtlichen Einschätzung OVG Hamburg, Beschl. v. 16.9.2019, 4 Bf 430/19.AZ m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 16.5.2018, 20 ZB 18.50011, juris Rn. 2, mittlerweile wohl geklärte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.6.2020, BVerwG 1 B 19.20, juris) Frage, ob sich ein Flüchtigsein i.S.v. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-lll-VO bereits (allein) aus dem Umstand ergibt, dass sich der Antragsteller in ein sog. Kirchenasyl begeben hat, ist entgegen der Auffassung der Beteiligten im vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, da das Flüchtigsein der Antragstellerin - wie dargelegt - aus dem Verschweigen ihres tatsächlichen Aufenthaltsorts folgt.
  • VG Gießen, 14.09.2020 - 6 L 4828/19

    Eritrea: Dublin: Frist aufgrund Flüchtigsein verlängert; Aussetzung durch Corona

    A, BeckRS 2020, 17902; VG Osnabrück, Beschluss vom 12.05.2020, Az. 5 B 95/20, BeckRS 2020, 9390; vgl. zur Verneinung der Flüchtigkeit beim Kirchenasyl: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020, Az. OVG 3 N 10/20; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.2020, Az. 14 B 19.50010 und zur zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG, Beschluss vom 08.06.2020, Az. 1 B 19/20 sowie Beschluss vom 07.01.2020, Az. 13a ZB 19.50042; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.02.2020, Az. 7 A 10885/19; OVG Bremen, Beschluss vom 18.09.2019, Az. 1 LA 246/19; Hessischer VGH, Beschluss vom 12.09.2019, Az. 6 A 1495/19.Z.A; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschlüsse vom 05.09.2019, Az. 13 A 2890/19.A, 02.09.2019, Az. 11 A 2285/19.A und 29.08.2019, Az. 11 A 2874/19.A; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2019, Az. 10 LA 155/19 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2019, Az. VGH A 4 S 749/19; sämtlich juris).
  • VG Magdeburg, 19.02.2021 - 3 A 23/20

    Aussetzung der Überstellung eines Flüchtlings aus tatsächlichen der Abschiebung

    Verzichten die zuständigen Behörden auf eine Überstellung von Personen im sog. offenen Kirchenasyl, obwohl sie an der Überstellung rechtlich nicht gehindert wären, ist die Überstellung rechtlich nicht unmöglich (BVerwG, B. v. 08.06.2020 - 1 B 19.20 -, juris, Rdnr. 6).
  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 3 B 227/20

    Dublin-Verfahren nach § 29 Abs 1 Nr 1 Buchst. a) AsylG (juris: AsylVfG 1992);

    Verzichten die zuständigen Behörden auf eine Überstellung von Personen im sog. offenen Kirchenasyl, obwohl sie an der Überstellung rechtlich nicht gehindert wären, ist die Überstellung rechtlich nicht unmöglich (BVerwG, B. v. 08.06.2020 - 1 B 19.20 -, juris, Rdnr. 6).
  • VG Bremen, 15.01.2021 - 6 V 2459/20

    Asylrecht - Ablauf der Überstellungsfrist; Aufgriffsfall; Flüchtigsein;

  • VG Frankfurt/Oder, 04.01.2021 - 2 L 572/20
  • VG Magdeburg, 12.10.2021 - 3 B 291/21

    "Flüchtig" im offenen Kirchenasyl

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13737
OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,13737)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.05.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,13737)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,13737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19

    Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20
    [OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.4.2019 - OVG 1 S 24.19 -, Juris, Rdnr. 4, und vom 1.6.2012 - OVG 1 S 48.12 -, Juris, Rdnr. 5, 6].
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 1 S 48.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Aufstellungsort für Geldspielgeräte;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20
    [OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.4.2019 - OVG 1 S 24.19 -, Juris, Rdnr. 4, und vom 1.6.2012 - OVG 1 S 48.12 -, Juris, Rdnr. 5, 6].
  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20
    [BVerwG, Beschluss vom 2.3.1989 - 1 B 24/89 - Juris, Rdnr. 2].
  • VG Berlin, 26.07.2023 - 4 L 168.23

    Gewerberecht: Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung für die Aufstellung von

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung umfassenden Rechtsschutzes bedarf es vielmehr einer Aufhebungsentscheidung der Behörde (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 4 A 770/21 - juris, Rn. 5ff., und vom 4. Februar 2019 - 4 B 1137/18 - juris, Rn. 17ff.; VGH München, Beschlüsse vom 8. November 2021 - 23 ZB 21.1799 - juris, Rn. 25, und vom 22. Oktober 2019 - 23 CS 18.2668 - juris, Rn. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 1 B 848/17 - juris, Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 M 201/15 - juris, Rn. 3ff.; VG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VG 4 L 200/22 - S. 5 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; in diese Richtung tendierend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2023 - OVG 1 S 37/23 -, S. 4 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. April 2019 - OVG 1 S 24.19 - juris, Rn. 4ff., und vom 1. Juni 2012 - OVG 1 S 48.12 - juris, Rn. 5ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 1 B 19/20 - juris, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.03.2020 - 1 B 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6595
VG Schleswig, 23.03.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,6595)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,6595)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2020 - 1 B 19/20 (https://dejure.org/2020,6595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2020 - 1 B 19/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).

  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2020 - 1 B 19/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2020 - 1 B 19/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht