Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2401
BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung wegen Wiederholungsgefahr nach strafrechtlicher Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Ebenso ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Tatsachengerichte Erkenntnismittel, die nach Erlaß des Widerspruchsbescheides entstanden oder zugänglich geworden sind, dann heranziehen und auswerten dürfen und müssen, wenn diesen Erkenntnismitteln Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung entnommen werden können; demgegenüber haben darin enthaltene Erkenntnisse über die nach diesem Zeitpunkt eingetretene Entwicklung außer Betracht zu bleiben (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 119 = InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Nach dem danach maßgeblichen Zeitpunkt liegende Umstände können nur noch bestätigend herangezogen werden und als Erkenntnismittel für die im maßgebenden Zeitpunkt gegebene Situation dienen (Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Zu prüfen ist u.a., ob eine etwaige Verbüßung der Strafe erwarten lässt, dass der Unionsbürger künftig keine die öffentliche Ordnung gefährdende Straftaten mehr begehen wird, und was ggf. aus einer Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) folgt (vgl. auch zur Aussetzung des Strafrests nach § 57 StGB Beschluss vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8 und Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 ).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Zudem geht es bei der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung um die Frage, ob die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB), während die asyl- und ausländerrechtliche Beurteilung eine längerfristige Gefahrenprognose erfordert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - InfAuslR 1993, 121).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Insofern kann auf den hinsichtlich der Verkehrsfreiheiten normierten Vorbehalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nach Art. 39 Abs. 3, 46 Abs. 1 EG (früher Art. 48 Abs. 3, 56 Abs. 1) zurückgegriffen werden (Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 Aufenthalt G/EWG Nr. 8; Beschluß vom 8. März 1994 - BVerwG 1 B 32.94 - a.a.O. Nr. 10; Haag a.a.O. Art. 8 a Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Die dezidierte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, die Annahme einer Wiederholungsgefahr im Ausweisungsverfahren stelle kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung dar (B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4, vgl. auch die eingehende Erläuterung im U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 19), gibt die Rechtslage zutreffend wieder.
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185; B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.

    Die dezidierte Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, die Annahme einer Wiederholungsgefahr stelle kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung dar (B.v. 16.11.1992 - Az. 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4, vgl. auch die eingehende Erläuterung im U.v. 15.1.2013, a.a.O., Rn. 19), gibt die Rechtslage zutreffend wieder.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Denn die ausländerrechtliche Beurteilung erfordert im Unterschied zur strafrechtlichen eine langfristige Gefahrenprognose (BVerwG, Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197.92 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2004 - 11 S 54/04 -).

    Der Senat ist ungeachtet der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt ihres Ergehens zu beurteilen ist, an einer Heranziehung und Auswertung späterer Verurteilungen nicht gehindert, wenn und soweit ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsverfügung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4; Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197/92 -, InfAuslR 1993, 121; Beschluss vom 30.11.1992 - 1 B 65/91 -, InfAuslR 1993, 261).

  • VG Düsseldorf, 24.01.2007 - 20 K 4697/05

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, herabgestufter

    Zudem geht es bei der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung um die Frage, ob die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB), während die asyl- und ausländerrechtliche Beurteilung eine längerfristige Gefahrenprognose erfordert, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. November 1992 - 1 B 197.92 - InfAuslR 1993, 121.

    Hieraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass die erforderliche längerfristige Gefahrenprognose, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1992 a.a.O., zuungunsten des Klägers ausfallen müsste.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 11 S 304/00

    Ist-Ausweisung eines Straftäters - strafrichterliche Sozialprognose

    Soweit die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Antragstellers in Frage steht, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 15. März 1999 (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 16.11.1992, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8 = InfAuslR 1993, 121).

    Dass der Antragsteller nach Gemeinschaftsrecht freizügigkeitsberechtigt ist, verschafft ihm keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.1992 a.a.O.).

    Im Übrigen kann der Senat bestätigend berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.1992 a.a.O.), dass nach dem insoweit auch vom Antragsgegner nicht in Zweifel gezogenen Vorbringen des Antragstellers dieser nunmehr mit seinem Kind und dessen Mutter zusammenlebt, dass er einen Arbeitsplatz hat, dass das Amtsgericht Pforzheim mit Beschluss vom 8. November 1999 die Jugendstrafe aus dem Urteil vom 24. Oktober 1995 erlassen hat, weil Gründe, welche einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigten, nicht vorlagen, dass er auch seither nicht mehr straffällig geworden ist und dass ein Drogenscreening keinen Hinweis auf erneuten Drogenkonsum erbracht hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 S 2501/00

    Vereinbarkeit einer Ist-Ausweisung mit MRK Art 8 Abs 2

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte beurteilt sich die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 251; Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197.92 -, InfAuslR 1993, 121).

    Dementsprechend stellt aber auch die Annahme einer Wiederholungsgefahr durch die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht kein Abweichen von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe zur Bewährung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197.92 -, InfAuslR 1993, 121 f. m.w.Nachw. zur Aussetzung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.).

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98

    Rücknahme einer Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97

    Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Hessen, 10.08.2011 - 6 A 95/10

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Wiederholungsgefahr bezüglich schwerwiegender

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 19 ZB 20.696

    Ausweisung eines "faktischen Inländers"

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01

    Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01

    Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 ZB 20.2345

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts aufgrund

  • VGH Bayern, 25.03.2021 - 19 ZB 19.950

    Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 19 ZB 18.104

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei einem im Bundesgebiet geborenen

  • VGH Bayern, 04.05.2023 - 19 ZB 22.1890

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

  • VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07

    Ausnahme von der Regelausweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 8 A 5652/00
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00

    Sperrwirkung der Ausweisung

  • VG Darmstadt, 13.02.2008 - 8 G 1906/07

    Ausnahme von der Regelausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Wiederholungsgefahr trotz Therapie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2001 - 4 L 100/01

    Erfüllung eines Ausweisungstatbestands durch Verstöße gegen das Waffengesetz

  • BVerwG, 13.02.1996 - 1 B 21.96

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot - Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

  • BVerwG, 28.07.1993 - 1 B 110.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 26.04.1993 - 1 B 55.93

    Nichtzulassung der Revision mangels Fristeinhaltung der Begründung

  • BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98

    Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht