Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 28.08.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02, 1 PKH 33.02   

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BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02, 1 PKH 33.02 (https://dejure.org/2003,16366)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 1 B 198.02, 1 PKH 33.02 (https://dejure.org/2003,16366)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 1 B 198.02, 1 PKH 33.02 (https://dejure.org/2003,16366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen ohne entsprechende Begründung - Geltendmachung der Gefahr einer politischen Verfolgung - Beruhen der Entscheidung auf Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02
    Hierauf und auf die hierzu gestellten Beweisanträge ist das Berufungsgericht nicht eingegangen, ohne dass ersichtlich wäre, dass - und ggf. weshalb - es dieses Vorbringen etwa als nicht entscheidungserheblich angesehen hat (zur Bescheidungspflicht bezüglich der in einer Anhörungsmitteilung ohne Begründung abgelehnten Beweisanträge vgl. Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 = NVwZ 1992, 890).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 9 B 388.00

    Darlegung der Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02
    Auch hatten die Kläger keinen Anspruch auf eine Vorabentscheidung über ihre Beweisanträge; § 86 Abs. 2 VwGO findet in Verfahren nach § 130 a VwGO grundsätzlich keine Anwendung (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 1. März 2002 - BVerwG 1 B 358.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 57 und Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 9 B 388.00 - , je m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02
    Unklar ist die Aussage in der Berufungsentscheidung, es sei im Rahmen des § 51 AuslG unerheblich, ob eine von den Klägern erlittene Vorverfolgung wegen ihrer Volkszugehörigkeit in keinem Zusammenhang mehr "mit der fast fünf Jahre später erfolgenden Asylantragstellung" steht (zur Frage des Verfolgungszusammenhangs auch bei § 51 Abs. 1 AuslG vgl. das Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02
    Der Senat bemerkt dazu allerdings, dass insbesondere der geltend gemachte weitere Verfahrensfehler (grober Formmangel der fehlenden Begründung nach § 138 Nr. 6 VwGO) nach den Maßstäben der Rechtsprechung nicht vorläge (vgl. zuletzt etwa den Beschluss vom 25. Februar 2000 - BVerwG 9 B 77.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 358.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2003 - 1 B 198.02
    Auch hatten die Kläger keinen Anspruch auf eine Vorabentscheidung über ihre Beweisanträge; § 86 Abs. 2 VwGO findet in Verfahren nach § 130 a VwGO grundsätzlich keine Anwendung (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 1. März 2002 - BVerwG 1 B 358.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 57 und Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 9 B 388.00 - , je m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 13 LB 179/03

    Abmeldung von Amts wegen; Armenier; Aserbaidschan; kein Abschiebeverbot;

    Dieser Beschluss des Senats ist vom Bundesverwaltungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden (Beschl. vom 27.2.03, 1 B 198.02).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 10.06

    Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Aserbaidschan,

    10 b) Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 BVerwG 1 B 198.02 darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 BVerwG 9 B 142.91 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 BVerwG 1 B 361.01 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 PKH 5.06

    Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hilfsantrag als Gegenstand

    Der beschließende Senat hat das Berufungsgericht bereits in dem ersten Zurückverweisungsbeschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 B 198.02 - darauf hingewiesen, dass es Beweisanträge, denen es ohne Begründung in der Anhörungsmitteilung nach § 130a VwGO nicht nachkommt, in der später ergehenden Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren grundsätzlich bescheiden und dabei die Ablehnung begründen muss (unter Hinweis auf den Beschluss vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; vgl. ferner etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 361.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19359
OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02 (https://dejure.org/2002,19359)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 B 198/02 (https://dejure.org/2002,19359)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 B 198/02 (https://dejure.org/2002,19359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schülerzahlen an einer Schule; Jahrgangsstufenübergreifende Klassenbildung ; Entscheidungsspielraum des staatlichen Schulamtes bei Versagen diesbezüglicher Genehmigung; Mindestklassengröße innerhalb der Jahrgangsstufen; Schulentwicklungsplan des Kultusministeriums

  • Judicialis

    BbgSchulG § 19 Abs. 3 Satz 3; ; BbgSchulG § 102; ; BbgSchulG § 103; ; BbgSchulG § 104; ; BbgSchulG § 106 Abs. 4 Satz 3; ; BbgSchulG § 106 Abs. 4 Satz 4; ; Grundschulverordnung § 3 ... Abs. 4 Nr. 3; ; Grundschulverordnung § 3 Abs. 5; ; Grundschulverordnung § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.08.1997 - 1 B 115.97
    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02
    Der Senat merkt insoweit nur an, dass die Festlegung der Obergrenze ersichtlich auf die Festlegung einer für eine pädagogisch sinnvolle Unterrichtsarbeit als sachgerecht bzw. notwendig angesehenen Maximalfrequenz zielt (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 1998 - 1 B 115/97 -, S. 6 ff. des Entscheidungsabdrucks), während es bei dem unteren Bandbreitenwert ersichtlich um die Einschätzung geht, dass der mit der Bildung (noch) kleinerer Klassen einhergehende - insbesondere finanzielle - Aufwand nicht vertretbar erscheine.
  • OVG Brandenburg, 01.08.2002 - 1 B 22/02
    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02
    Die gerichtliche Überprüfung ist wegen des in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO aufgestellten Darlegungserfordernisses auf die geltend gemachten Beschwerdegründe beschränkt, § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2002 - 1 B 22/02 -, S. 2 des Entscheidungsabdrucks m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 30.07.1997 - 1 B 83/97
    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02
    Auszugehen ist davon, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde keinen Anspruch darauf gibt, dass der zur Schulaufsicht gemäß Art. 7 Abs. 1 GG berufene Staat von Ermessensspielräumen im Rahmen der von ihm aufgestellten Anforderungen für die Einrichtung von Klassen vorrangig zugunsten des - zumindest mittelfristigen - Fortbestandes einer in der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Grundschule Gebrauch macht (vgl. zur Bedeutung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts für die Einrichtung von Eingangsklassen an einem Gymnasium Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277 f.).
  • VG Magdeburg, 08.08.2003 - 5 B 490/03
    Der vom Kultusministerium herangezogene Beschluss des OVG Brandenburg vom 28.08.2002 (1 B 198/02) gibt für die hier entscheidende Problematik der "wesentlichen Entscheidungen im Schulrecht" nichts her.
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