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   BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15   

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https://dejure.org/2015,3721
BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15 (https://dejure.org/2015,3721)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2015 - 1 B 2.15 (https://dejure.org/2015,3721)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 (https://dejure.org/2015,3721)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO
    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO
    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Nachweis von bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten gestellten Asylanträgen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, VwGO § 86 Abs. 1, AsylVfG § 32, AsylVfG § 33 Abs. 1, VwGO § 14
    Verfahrensmangel, Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht, Sachverhaltsaufklärung, Beweisantrag, Umdeutung, Dublinverfahren, Schutzstatus, Schutzstatus in einem anderen Mitgliedsstaat, Beweiserhebung, Beweislast, Betreibensaufforderung

  • rewis.io

    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 32; AsylVfG § 33 Abs. 1
    Nachweis von bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten gestellten Asylanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsprozess

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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15
    Ergänzend hat es - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 - BVerwGE 147, 329 Rn. 17) - ausgeführt, dass eine Betreibensaufforderung einen bestimmten Anlass voraussetzt, der geeignet ist, Zweifel an dem Bestehen oder Fortbestehen des Sachentscheidungsinteresses zu wecken.

    In Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 - BVerwGE 147, 329 Rn. 29) hat es schlüssig dargelegt, dass allein eine mögliche Unverwertbarkeit der einem Schutzsuchenden abgenommenen Fingerabdrücke noch keinen Manipulationsverdacht rechtfertigt und die Beklagte weder bei der ersten noch bei der zweiten erkennungsdienstlichen Maßnahme etwaige auf eine Manipulation hindeutende Indizien dokumentiert habe.

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15
    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt wurde, ist aber dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (stRspr, etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15
    Eine sachgerechte Handhabung dieses Grundsatzes hat zwar unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung und der Prozessökonomie zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15
    Dies enthebt die Tatsachengerichte aber nicht von der Verpflichtung, hinreichend konkret dargelegten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt - ggf. auch unter Mitwirkung der Beteiligten - weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1983 - 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    1.2.2.1 Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 - juris Rn. 2).

    Allein der Umstand, dass der Erfolg weiterer Ermittlungsmaßnahmen von der Mitwirkung ausländischer Behörden abhängt, begründet nach der Rechtsprechung des Senats für sich noch keine Unzumutbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 - juris Rn. 3 f.).

  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Ein Tatsachengericht verletzt allerdings seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 - juris Rn. 2).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 7/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Der Tatbestand öffentlich-rechtlicher Normen ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein einschlägiger Sachverhalt nach Ausschöpfung grundsätzlich aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit (Senatsbeschluss vom 2.3.2010 - B 5 R 208/09 B - Juris RdNr 9; BVerwG Urteil vom 26.8.1983 - 8 C 76/80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S 9 und Beschluss vom 18.2.2015 - 1 B 2/15 - Juris RdNr 4; vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 - Juris RdNr 67) mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl zB BSG Urteil vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) im Vollbeweis, dh zur vollen Überzeugung des hierzu berufenen Anwenders iS einer subjektiven Gewissheit feststeht.
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