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   BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97   

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https://dejure.org/1997,4880
BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97 (https://dejure.org/1997,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1997 - 1 B 2.97 (https://dejure.org/1997,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 (https://dejure.org/1997,4880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt - Nichteheliches Kind eines deutschen Vaters - Rückwirkung - Rückanknüpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Bremen, 08.02.1994 - 4 V 604/93
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    In der Rechtsprechung ist geklärt, daß Art. 6 Abs. 5 GG nicht gebietet, nichtehelichen Kindern deutscher Väter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (BVerwGE 68, 220 (235 f.) [BVerwG 06.12.1983 - 1 C 122/80]; vgl. auch VG Bremen NVwZ-RR 1994, 545 [VG Bremen 08.02.1994 - 4 V 604/93]).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    Demgemäß muß der Wille des Gesetzgebers, daß der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden soll, im Gesetz zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwGE 91, 130 (132 f.) [BVerwG 29.10.1992 - 2 C 24/90]).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RuStAG n.F. ist entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht im Hinblick darauf, daß bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers in bestimmten Fällen Verfahren über die Ehelicherklärung nicht abgeschlossen werden können (BVerfGE 84, 168 (187) [BVerfG 07.05.1991 - 1 BvL 32/88]) und damit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nach § 5 RuStAG durch Legitimation erworben werden kann, in dem vom Kläger angesprochenen Sinne auszulegen.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts, die vergleichbare Fragen betreffen, Übergangsvorschriften beigegeben worden sind, die den mit einer Änderung der Gründe des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Problemen Rechnung tragen sollen (vgl. Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Dezember 1963 (BGBl I S. 982); Art. 3, 4 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714); zu der dem Gesetzgeber gestellten Aufgabe vgl. BVerfGE 37, 217 (262 ff.); BVerwGE 99, 341).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    In der Rechtsprechung ist geklärt, daß Art. 6 Abs. 5 GG nicht gebietet, nichtehelichen Kindern deutscher Väter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (BVerwGE 68, 220 (235 f.) [BVerwG 06.12.1983 - 1 C 122/80]; vgl. auch VG Bremen NVwZ-RR 1994, 545 [VG Bremen 08.02.1994 - 4 V 604/93]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts, die vergleichbare Fragen betreffen, Übergangsvorschriften beigegeben worden sind, die den mit einer Änderung der Gründe des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Problemen Rechnung tragen sollen (vgl. Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Dezember 1963 (BGBl I S. 982); Art. 3, 4 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl I S. 3714); zu der dem Gesetzgeber gestellten Aufgabe vgl. BVerfGE 37, 217 (262 ff.); BVerwGE 99, 341).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Zudem sei höchstrichterlich geklärt, dass Art. 6 Abs. 5 GG keine rückwirkende Anwendung des § 4 Abs. 1 StAG 1993 auf vor dem 1. Juli 1993 geborene nichteheliche Kinder deutscher Väter gebiete (unter Verweis unter anderem auf BVerfGE 135, 48 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2/97 -, juris, Rn. 6).

    Es hat auf folgende Entscheidungen hingewiesen: das Urteil vom 6. Dezember 1983, BVerwGE 68, 220; das Urteil vom 21. Oktober 1986, BVerwGE 75, 86; das Urteil vom 27. März 1990, BVerwGE 85, 108; den Beschluss vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 - das Urteil vom 11. Januar 1994, BVerwGE 95, 36; und den Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -.

    In einem Nichtzulassungsbeschluss vom 31. Januar 1997 entschied das Bundesverwaltungsgericht schließlich, dass die Frage, ob § 4 Abs. 1 StAG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl I 1993 S. 1062) Rückwirkung entfalte oder im Wege der Rückanknüpfung für vor seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1993 Geborene einen Staatsangehörigkeitserwerb zu diesem Zeitpunkt bewirke, ohne Weiteres aus dem Gesetz verneinend zu beantworten sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2/97 -, Rn. 3).

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 2 A 81.06

    Antrag auf Feststellung, die deutsche Staatsangehörige durch Erklärung nach § 5

    Denn aus dem systematischen Zusammenhang und dem eindeutigen Wortlaut des § 5 StAG, der den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für vor dem 1. Juli 1993 geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer deutschen Mutter an weitere Voraussetzungen knüpft, ergibt sich ohne weiteres, dass die Regelung des § 4 Abs. 1 StAG lediglich für nach dem 1. Juli 1993 geborene Kinder gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2/97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7).

    Soweit hierdurch die Gruppe der vor dem 1. Juli 1993 geborenen Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter gegenüber ehelichen Kindern bzw. - u. a. in Anknüpfung an das Geschlecht eines Elternteils - der Gruppe nichtehelicher Kinder einer deutschen Mutter benachteiligt werden sollte, ist dies mit Art. 6 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar (so im Ergebnis auch BVerwGE 68, 220 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2/97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7, wonach Art. 6 Abs. 5 GG nicht gebiete, nichtehelichen Kindern deutscher Väter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen).

    In Übereinstimmung mit den familienrechtlichen Regelungen, die die elterliche Sorge ohne eine Sorgeerklärung beider Elternteile gegenwärtig der Mutter zuordnen (§ 1626a BGB), sie der Mutter in der Vergangenheit sogar ausschließlich (§ 1705 BGB a. F.) zuordneten, geht das Staatsangehörigkeitsrecht davon aus, dass typischerweise eine Familienbindung zwischen dem nichtehelichen Kind und seiner Mutter besteht (vgl. BVerfGE 56, 363 ; BVerwGE 68, 220 ; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997, a. a. O.; Urteil der Kammer vom 5. Januar 1995 - 2 A 104.93 - juris, Rn. 19 f.).

  • OLG Hamburg, 14.03.2008 - 1 U 19/07

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen die Krankenkasse eines

    Demgemäß muss der Wille des Gesetzgebers, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden soll, im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen (BVerwG v. 31.01.1997 -1 B 2.97 -, StAZ 1997, 180).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2020 - 19 A 3048/19
    6 Abs. 5 GG gebietet nicht, einem vor dem 1. Juli 1993 nichtehelich geborenen Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter ohne weiteres den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (wie BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 1 B 2.97 , StAZ 1997, 180, juris, Rn. 6).

    BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -, StAZ 1997, 180, juris, Rn. 6.

  • OVG Berlin, 11.12.2003 - 5 B 11.01

    Gebühr für die Verlängerung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen; Verjährung

    Demgemäß muss der Wille des Gesetzgebers, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden solle, im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Januar 1997 - BVerwG 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Eine rückwirkende Änderung des Gesetzes, das stets unter Anwendung der geschilderten Methoden (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12) nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers auszulegen ist, allein durch eine in der Begründung des Änderungsgesetzes geäußerte Auffassung zur bisherigen Rechtslage, ohne dass diese gerade auch für die Vergangenheit im Gesetz "klargestellt" wird, dürfte ausscheiden (zur Notwendigkeit, dass der Wille des Gesetzgebers zur Rückwirkung - wegen deren Ausnahmecharakters - im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen müss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7, ferner Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130, wonach die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses zur Rückwirkung des Gesetzes herangezogen werden können).
  • OVG Brandenburg, 08.09.2004 - 2 B 112/04

    vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung,

    Eine rückwirkende Änderung des Gesetzes, das stets unter Anwendung der geschilderten Methoden (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12) nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers auszulegen ist, allein durch eine in der Begründung des Änderungsgesetzes geäußerte Auffassung zur bisherigen Rechtslage, ohne dass diese gerade auch für die Vergangenheit im Gesetz "klargestellt" wird, dürfte ausscheiden (zur Notwendigkeit, dass der Wille des Gesetzgebers zur Rückwirkung - wegen deren Ausnahmecharakters - im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7, ferner Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130, wonach die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses zur Rückwirkung des Gesetzes herangezogen werden können).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    Mit der Übergangsregelung ist die Lücke geschlossen worden, die sich nach der vom 1. Juli 1993 an geltenden Neufassung des § 4 Abs. 1 RuStAG, die auf vor dem 1. Juli 1993 geborene nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters keine Anwendung findet und mit diesem beschränkten Anwendungsbereich verfassungsrechtlichen Bedenken gerade auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 5 GG nicht ausgesetzt ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 25 A 2169/95 - FamRZ 1997, 1143; Revisionsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -, StAZ 1997, 180, dadurch ergab, dass die früher geborenen nichtehelichen Kinder vom gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerb vom Vater ausgeschlossen waren und lediglich einen Einbürgerungsanspruch nach § 10 RuStAG, zunächst i.d.F. des Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (RuStAÄndG 1974), BGBl I S. 3714, anschließend i.d.F. des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977, BGBl I S. 1101, hatten.
  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Selbst wenn sich die Gegebenheiten, die für die verfassungsrechtliche Beurteilung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgeregelungen des Rechts der nichtehelichen Kinder erheblich sind, im Laufe der Zeit gewandelt haben sollten, spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber verpflichtet gewesen wäre, dem bereits für die Jahre 1975/1978 in der Weise nachzukommen, die er 1993 bei der Neufassung des § 4 Abs. 1 RuStAG gewählt hat (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.1997 - 1 B 2/97 - StAZ 1997, 180; U.v. 6.12.1983 - 1 C 122/80 - BVerwGE 68, 220; OVG NRW, B.v. 20.10.2009 - 12 A 685/09 - juris m.w.N.; B.v. 20.12.1988 - 18 A 1370/87 - StAZ 1990, 23).
  • VG Köln, 26.07.2017 - 10 K 7159/15
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 -, BVerfGE 135, 48, juris, Rn. 111, und vom 2. Juli 1969 - 1 BvR 669/64 -, BVerfGE 26, 265, juris, Rn. 19 f.; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -, StAZ 1997, 180, juris, Rn. 6; Urteil vom 6. Dezember 1983 - 1 C 122.80 -, BVerwGE 68, 220, juris, Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 19 E 971/16 -, n.v.; Beschluss vom 12. Januar 2015 - 19 E 1221/13 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 7. Oktober 1996 - 25 A 2169/95 -, FamRZ 1997, 1143, juris, Rn. 12 ff.
  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 6561/10

    Anerkennung einer Vaterschaft im Jahre 1985 ohne Zustimmung des Kindes oder des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 19 E 971/16

    Förderung der Gleichberechtigung der Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder

  • VG Köln, 01.02.2022 - 10 K 8044/18
  • VG Köln, 21.02.2019 - 10 K 1784/17
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