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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03   

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https://dejure.org/2004,2686
OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03 (https://dejure.org/2004,2686)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2004 - 1 B 20.03 (https://dejure.org/2004,2686)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 1 B 20.03 (https://dejure.org/2004,2686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betriebs eines Internet-Cafés; Betrieb einer Spielhalle ohne Erlaubnis; Bereithaltung sogenannter "Ego-Shooter"-Computerspiele; Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit"; Gefährdung der Jugend durch ...

  • online-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Internetcafes brauchen Spielhallen-Erlaubnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetcafes brauchen Spielhallen-Erlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 707
  • K&R 2005, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 1 S 67.02

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

    Auszug aus OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03
    Diese Rechtsauffassung, wonach Computer als multifunktionale Geräte bei entsprechender Bereitstellung für Spielanwendungen Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit i.S.v. § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO sind, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 - OVG 1 S 55.02 - und vom 17. Dezember 2002 - OVG 1 S 67.02 -, zum Beschlusstext).

    Durch diese Rechtsauffassung des Senats wird den Klägern nicht die Möglichkeit genommen, genehmigungsfrei ein Internet-Café zu betreiben, weil sie es in der Hand haben, durch technische Vorkehrungen oder durch Anweisungen des Aufsichtspersonals gegenüber den Besuchern des Betriebes eine Nutzung der Computer zum Spielen zu unterbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2002 - OVG 1 S 67.02 -, zum Beschlusstext; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. November 2003 - 7 ME 148.03 - [bei JURIS]).

  • OVG Berlin, 16.12.2002 - 1 S 55.02

    Internet-Café als erlaubnispflichtige Spielhalle

    Auszug aus OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03
    Diese Rechtsauffassung, wonach Computer als multifunktionale Geräte bei entsprechender Bereitstellung für Spielanwendungen Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit i.S.v. § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO sind, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 - OVG 1 S 55.02 - und vom 17. Dezember 2002 - OVG 1 S 67.02 -, zum Beschlusstext).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus OVG Berlin, 12.05.2004 - 1 B 20.03
    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz abzustellen, weil es sich bei der Untersagung der Fortführung eines Betriebes nach § 15 Abs. 2 GewO um einen Dauerverwaltungsakt handelt, dessen Verbotswirkung sich gegenüber dem Gewerbetreibenden ständig neu aktualisiert (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 200 [201]).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

    Das Oberverwaltungsgericht B. hat die dagegen eingelegte Berufung mit dem Ziel der Änderung des verwaltungsgerichtlichen Urteils und der Aufhebung der genannten Bescheide durch Urteil vom 12. Mai 2004 (GewArch 2004, 385 = K&R 2005, 47) im Wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen: .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten der Antragstellerin, die diese offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    zur Differenzierung zwischen Entzug einer Erlaubnis und Untersagung der unerlaubten Tätigkeit vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24.2.2010 - 8 C 10/09 - OVG NRW, Beschluss vom 27.4.2009 - 13 B 34/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.5.2004 - 1 B 20.03 -;VG Freiburg, Beschluss vom 3.9.2001 - 1 K 937/01 - VG München, Beschluss vom 12.9.2001 - M 16S01.3889 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten der Antragstellerin zu 1, die diese offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 1 S 221.10

    Sportwetten eines Internetveranstalters in Berlin

    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten des Antragstellers, die dieser offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 S 141.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Die Untersagung der ohne Erlaubnis ausgeübten - formell illegalen - und auch materiell voraussichtlich nicht erlaubnisfähigen Tätigkeiten des Antragstellers, die dieser offenbar in Kenntnis und unter Negierung der Erlaubnispflicht zu realisieren sucht, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig (vgl. für den formell illegalen Spielhallenbetrieb: BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 11.04 - GewArch 2005, 292, vorgehend OVG Berlin, Urteil vom 12. April 2004 - OVG 1 B 20.03 - GewArch 2004, 385).
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   BVerwG, 24.10.2003 - 1 B 20.03, 1 PKH 16.03   

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BVerwG, 24.10.2003 - 1 B 20.03, 1 PKH 16.03 (https://dejure.org/2003,34207)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2003 - 1 B 20.03, 1 PKH 16.03 (https://dejure.org/2003,34207)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 1 B 20.03, 1 PKH 16.03 (https://dejure.org/2003,34207)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.2003 - 1 B 12.03

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr in den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2003 - 1 B 20.03
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren BVerwG 1 B 12.03 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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