Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 06.11.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2001 - 1 B 201.01   

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https://dejure.org/2001,17388
BVerwG, 21.06.2001 - 1 B 201.01 (https://dejure.org/2001,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 B 201.01 (https://dejure.org/2001,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 B 201.01 (https://dejure.org/2001,17388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenzgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01   

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https://dejure.org/2002,15479
OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01 (https://dejure.org/2002,15479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2002 - 1 B 201/01 (https://dejure.org/2002,15479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2002 - 1 B 201/01 (https://dejure.org/2002,15479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 36 Abs. 2 S. 2; SächsBO § 61 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs.2 Satz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB); Gesetzliche Einvernehmensfiktion ; Sachliche und örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Bauvorbescheids; Antrag auf Zulassung der Berufung; Bauvorbescheid zur Errichtung einer etwa 25 m hohen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.03.1999 - 26 ZS 99.507

    Voraussetzungen für die Berufungszulassung; Rechtsfolgen des fingierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Nachdem das Einvernehmen der Klägerin gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, weil es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Erteilung des Bauvorbescheids (29.4.1997) verweigert wurde, ist es der Klägerin rechtlich verwehrt, unter Berufung auf ihre Planungshoheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Abwehrrechte gegen das streitige Vorhaben geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1996, NVwZ 1997, 900 f.; BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000, 84; Beschl. v. 27.10.2000, NVwZ-RR 2001, 364 [365], NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, NVwZ 1999, 1003; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 36 RdNr. 16).

    Eine Gemeinde setzt sich nicht nur dann in Widerspruch zu ihrer eigenen Entscheidung, wenn sie sich nach Erteilung des Einvernehmens auf die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens beruft, sondern auch dann, wenn sie die gesetzliche 2-Monats-Frist verstreichen und damit die gesetzliche Einvernehmensfiktion eintreten lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, aaO).

    Ob der Fristablauf in Fällen der vorliegenden Art bereits zur Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs führt, wie das Verwaltungsgericht meint, oder erst zur Unbegründetheit, mag dabei offen bleiben (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, aaO).

  • OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01

    Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Vielmehr erweist sich das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis zutreffend, ein Erfolg der Rechtsmittelführerin im angestrebten Berufungsverfahren ist also weniger wahrscheinlich als ein Unterliegen (zu diesem Maßstab vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.10.2000, SächsVBl. 2001, 40; Beschl. v. 13.6.2001, NVwZ-RR 2002, 20 [21 f.] m.w.N.).

    Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung unvereinbar wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.6.2001, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 1 L 6696/96

    Fristablauf; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Nachdem das Einvernehmen der Klägerin gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, weil es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Erteilung des Bauvorbescheids (29.4.1997) verweigert wurde, ist es der Klägerin rechtlich verwehrt, unter Berufung auf ihre Planungshoheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Abwehrrechte gegen das streitige Vorhaben geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1996, NVwZ 1997, 900 f.; BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000, 84; Beschl. v. 27.10.2000, NVwZ-RR 2001, 364 [365], NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, NVwZ 1999, 1003; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 36 RdNr. 16).

    Eine andere Auslegung liefe dem erkennbaren Normzweck des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB - der Beschleunigung des bauaufsichtlichen Verfahrens und der Schaffung "klarer Verhältnisse" im Interesse von Öffentlichkeit und Bauherrn (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, aaO; NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, aaO) - zuwider.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Nachdem das Einvernehmen der Klägerin gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, weil es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Erteilung des Bauvorbescheids (29.4.1997) verweigert wurde, ist es der Klägerin rechtlich verwehrt, unter Berufung auf ihre Planungshoheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Abwehrrechte gegen das streitige Vorhaben geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1996, NVwZ 1997, 900 f.; BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000, 84; Beschl. v. 27.10.2000, NVwZ-RR 2001, 364 [365], NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, NVwZ 1999, 1003; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 36 RdNr. 16).

    Eine andere Auslegung liefe dem erkennbaren Normzweck des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB - der Beschleunigung des bauaufsichtlichen Verfahrens und der Schaffung "klarer Verhältnisse" im Interesse von Öffentlichkeit und Bauherrn (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, aaO; NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, aaO) - zuwider.

  • VGH Bayern, 27.10.2000 - 1 ZS/CS 00.2727

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Nachdem das Einvernehmen der Klägerin gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, weil es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Erteilung des Bauvorbescheids (29.4.1997) verweigert wurde, ist es der Klägerin rechtlich verwehrt, unter Berufung auf ihre Planungshoheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Abwehrrechte gegen das streitige Vorhaben geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1996, NVwZ 1997, 900 f.; BayVGH, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000, 84; Beschl. v. 27.10.2000, NVwZ-RR 2001, 364 [365], NdsOVG, Urt. v. 18.3.1999, NVwZ 1999, 1003; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., § 36 RdNr. 16).

    Die Versagung des Einvernehmens ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung der Gemeinde, die in entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 und 3 BGB erst dann wirksam wird, wenn sie der Bauaufsichtsbehörde zugeht; die Nichterweislichkeit des rechtzeitigen Eingangs einer solchen - auch formlos möglichen - Erklärung geht in Fällen der vorliegenden Art zu Lasten der Gemeinde (BayVGH, Beschl. 27.10.2000, aaO m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2002 - 1 B 201/01
    Ernstliche Zweifel daran, dass die gesetzliche 2-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB mit Eingang des Bauvorbescheidantrags sowie der dazugehörigen Bauvorlagen bei der Klägerin am 29.4.1997 in Lauf gesetzt wurde (zu den Anforderungen vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.11.1998, VBlBW 1999, 178 [179]) und am 30.6.1997 endete, bestehen nach den Darlegungen im Zulassungsantrag nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

    vgl. im Ergebnis ebenso: Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 26 B 02.2957 - , juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 18. März 1999 - 1 L 6696/96 -, NVwZ 1999, 1003 (1004); Sächs.OVG, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 B 201/01 -, …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2018 - 1 A 11903/17

    Versagung des Einvernehmens als empfangsbedürftige Willenserklärung;

    Sie ist daher als eine empfangsbedürftige Willenserklärung gemäß § 31 VwVfG i. V. m. § 130 BGB zu verstehen, die in dem Zeitpunkt wirksam wird, in welchem sie der Kreisverwaltung zugeht (vgl. BayVGH Beschluss vom 27. Oktober 2000 -1 ZS/CS 00.2727 -, NVwZ-RR 2001, 926f; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 B 201/01 -, juris; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt; BauGB § 36 Rn. 21-23, beck-online).

    Der Fristablauf kann dadurch aber nicht ungeschehen gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24/95 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 B 201/01 -, juris; teilweise a. A. offenbar OVG Münster, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, juris).

  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

    Überwiegend wird angenommen, dass die Fiktionsfrist bei einem unvollständigen Antrag nicht zu laufen beginnt (BVerwG vom 12.12.1996 NVwZ 1997, 900/901; VGH BW vom 17.11.1998 BRS Nr. 157; vom 7.2.2003 BauR 2003, 1534/1535; NdsOVG vom 18.3.1999 NVwZ 1999, 1003/1004; SächsOVG vom 6.11.2002 SächsVBl 2003, 64; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 36 RdNrn. 8 und 39; Dürr in Brügelmann, BauGB , § 36 RdNr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 15/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Urteil vom 28. November 2007 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799 = NWVBl. 2008, 228 = ZNER 2007, 438, unter Hinweis auf: Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 26 B 02.2957 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 18. März 1999 1 L 6696/96 -, NVwZ 1999, 1003; Sächs. OVG, Beschluss vom 6. November 2002 1 B 201/01 -, …
  • VG Stuttgart, 29.01.2008 - 6 K 5972/07

    Baurecht; Gemeinde; Planungshoheit: Gemeindliches Einvernehmen; Beteiligungsrecht

    Denn gilt das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt, weil es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des vollständigen Baugesuchs verweigert wurde, ist es der Gemeinde verwehrt, unter Berufung auf ihre Planungshoheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Abwehrrechte gegen das Bauvorhaben geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.2004- 4 C 7/03-(juris); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.09.2003-5s 2550/02 - a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 06.11.2002-1 B 201/01 - (juris)).
  • OVG Sachsen, 08.05.2009 - 1 B 290/09

    Uneingeschränkte Erteilung eines Einvernehmens einer Gemeinde gem. § 36 Abs. 1

    Bei der Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen handelt es sich um eine empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (SächsOVG, Beschl. v. 6.11.2002, SächsVBl. 2003, 64 = Rn. 10 bei juris).
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