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   BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92   

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https://dejure.org/1992,4961
BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92 (https://dejure.org/1992,4961)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1992 - 1 B 204.92 (https://dejure.org/1992,4961)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 (https://dejure.org/1992,4961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der "Zuverlässigkeit" als Tatbestandsvoraussetzung der Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit - Anforderungen an die Darlegung einer fallübergreifenden Klärungsbedürftigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 § 57
    Gewerberecht: Versagung der Reisegewerbekarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1989 - 14 S 2830/87

    Widerruf der Reisegewerbekarte

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92
    Im übrigen ist § 57 GewO durch Art. 2 Nr. 19 des Gesetzes vom 25. Juli 1984 (BGBl. I S. 1008) inhaltlich an § 35 GewO angepaßt worden, so daß die für den Anwendungsbereich des § 35 GewO entwickelten Kriterien grundsätzlich auf den des § 57 GewO anzuwenden sind (vgl. auch Sieg/Leifermann/Tettinger, Gewerbeordnung, 5. Aufl., § 57 Rdnrn. 1 und 3; Landmann/Rohmer/Schönleiter, Gewerbeordnung, Stand 1. Mai 1992, § 57 Rdnr. 4; Friauf/Stober, Gewerbeordnung, Stand Januar 1989, § 57 Rdnr. 11, sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 1989 - 14 S 2830/87 - EzGewR § 57 GewO Nr. 2).
  • BVerwG, 24.10.1969 - I B 48.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92
    Der Kläger führt aus, das Berufungsgericht sei von einem in dem Beschluß vom 24. Oktober 1969 - BVerwG 1 B 48.69 - (Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 27 = GewArch 1970, 10) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, wonach sich die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit nach der Eigenart des jeweils in Betracht kommenden Gewerbes richten.
  • VG München, 16.09.2014 - M 16 K 14.220

    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden

    Die Frage der Zuverlässigkeit ist im Rahmen des § 57 Abs. 1 GewO nach denselben Maßstäben wie im Rahmen des § 35 Abs. 1 GewO zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 27.11.1992 - 1 B 204/92 - juris).
  • VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12

    Gefälschte Markenware in Tschechien zum Flohmarktverkauf in Deutschland

    Im Rahmen des § 57 GewO ist die Frage der Zuverlässigkeit grundsätzlich nach denselben Maßstäben wie bei § 35 Abs. 1 GewO zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4435/12

    Unzuverlässigkeit, gewerbebezogene Straftaten, Ermessensausfall

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 -, juris.
  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 3 B 214/20

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Der Begriff der Unzuverlässigkeit in § 57 Abs. 1 GewO deckt sich mit demjenigen in § 35 GewO (vgl. BVerwG, B. v. 27.11.1992 - 1 B 204.92 -, juris, Rdnr. 3).
  • VG München, 06.12.2011 - M 16 K 11.3051

    Widerruf; Reisegewerbekarte

    Die Frage der Zuverlässigkeit ist im Rahmen des § 57 GewO nach denselben Maßstäben wie bei § 35 Abs. 1 GewO zu beurteilen (BVerwG vom 27.11.1992, Az. 1 B 204/92 , Landmann/Rohmer, GewO, § 57 RdNr. 5).
  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf der Reisegewerbekarte, Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit,

    Die Kriterien zur Feststellung der Unzuverlässigkeit entsprechen dabei grundsätzlich denjenigen, die die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerwG, B.v. 27.11.1992 - 1 B 204.92 - juris Rn. 3; Schönleiter in Landmann/Rohmer, GewO, Stand September 2020, § 57 Rn. 11).
  • VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 614/20

    Erteilung einer Reisegewerbekarte, Beschränkung auf "Reparaturen und kleinere

    Dies gilt selbst dann, wenn man insoweit wegen der besonderen Gefahren des Reisegewerbes für die Allgemeinheit einen (noch) strengeren Maßstab als bei § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO anlegt (in diesem Sinne VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 18. April 2012 - 4 L 282/12.NW -, juris, Rn. 13; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 K 4435/12 -, juris, Rn. 34; tendenziell noch anders BVerwG, Beschluss vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 -, juris, Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 11.11.2021 - 3 A 213/20

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

    Der Begriff der Unzuverlässigkeit in § 57 Abs. 1 GewO deckt sich mit demjenigen in § 35 GewO (vgl. BVerwG, B. v. 27.11.1992 - 1 B 204.92 -, juris, Rdnr. 3).
  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3109

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden

    Die Frage der Zuverlässigkeit ist im Rahmen des § 57 GewO nach denselben Maßstäben wie bei § 35 Abs. 1 GewO zu beurteilen (BVerwG vom 27.11.1992, 1 B 204/92 - juris- , Landmann-Rohmer , GewO, § 57 RdNr. 5).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 191.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Daraus folgt, daß die für den Anwendungsbereich des § 35 GewO entwickelten Kriterien über das Vorliegen der Unzuverlässigkeit und den maßgeblichen Zeitpunkt grundsätzlich auch hier gelten (vgl. Beschluß vom 27. November 1992 - BVerwG 1 B 204.92 - Buchholz 451.20 § 57 GewO Nr. 1).
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