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   BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93   

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https://dejure.org/1994,6342
BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93 (https://dejure.org/1994,6342)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1994 - 1 B 210.93 (https://dejure.org/1994,6342)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 B 210.93 (https://dejure.org/1994,6342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ausnahme im Sinne des § 8 Abs. 1 HwO (Handwerksordnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93
    Davon geht der Senat auch in seiner jüngeren Rechtsprechung aus (vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 22.88 - Buchholz 451.45 § 9 HwO Nr. 2; Beschluß vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 150.92 -).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93
    Die Beschwerde macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 317 ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 ) ab.
  • BVerwG, 10.10.1972 - I B 67.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93
    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 1; Beschluß vom 10. Oktober 1972 - BVerwG 1 B 67.72 - GewArch 1973, 46 ) geklärt, daß auf die Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Bewerbers um die Ausnahmebewilligung verzichtet werden kann, wenn feststeht, daß es an einem Ausnahmefall fehlt.
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93
    Die Beschwerde macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 317 ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 ) ab.
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65

    Bindung eines Revisionsgerichts an die Zulassung der Revision wegen Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93
    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 1; Beschluß vom 10. Oktober 1972 - BVerwG 1 B 67.72 - GewArch 1973, 46 ) geklärt, daß auf die Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Bewerbers um die Ausnahmebewilligung verzichtet werden kann, wenn feststeht, daß es an einem Ausnahmefall fehlt.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    Unbeschadet der Bindung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG vertritt auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der große Befähigungsnachweis verfassungskonform ist und setzt wegen der darin liegenden empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbständiger Berufsausübung eine grundrechtsfreundliche, großzügige Auslegung und Anwendung der Ausnahmetatbestände voraus (Urteil vom 26. Januar 1962 - BVerwG 7 C 68.59 - BVerwGE 13, 317 ; Beschlüsse vom 3. Februar 1994 - BVerwG 1 B 210.93 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 17 und vom 27. Mai 1998 - BVerwG 1 B 51.98 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1995 - 23 A 3460/94

    Gewerberecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §

    Daß der Beklagte die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Klägers bisher nicht überprüft hat, entsprach der ständigen Rechtsprechung, wonach im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 Abs. 1 HwO auf eine derartige Überprüfung dann verzichtet werden kann, wenn feststeht, daß es an einem Ausnahmefall fehlt (BVerwG, Beschluß vom 3.2.1994 - 1 B 210.93 -, Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 17 m.w.N).
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