Rechtsprechung
BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - Bezeichnung eines Verfahrensmangels im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Umfassende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.07.1996 - 8 UE 1617/95
- BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, ist ebenfalls nicht zweifelhaft und in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Bei alledem ist eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 und vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50). - BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92
Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Bei alledem ist eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 und vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, ist ebenfalls nicht zweifelhaft und in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Hingegen kam es nach der zutreffenden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62) Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf die "materielle Rechtmäßigkeit" der Steuerfestsetzung nicht an.
- BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
Das BVerwG hebt in diesem Zusammenhang nämlich mit Recht hervor, dass Steuerbescheide grundsätzlich auch dann vollziehbar sind, wenn Rechtsbehelfe gegen sie eingelegt werden (Beschluss des BVerwG vom 25. Oktober 1996 1 B 214/96, juris, …und Beschluss vom 12. Januar 1996 1 B 177/95, Buchholz, a.a.O., Nr. 62), und dass die festgesetzten Steuern ungeachtet der gegen die Festsetzung vom Steuerpflichtigen erhobenen Einwendungen bezahlt werden müssen. - VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es also gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO geschätzt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 - Beschluss vom 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, beide: juris). - VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es also nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO geschätzt worden ist (vgl. BFH, U. v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - juris - und B. v. 12.1.1996 - 1 B 177/95 - juris).
- VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158
Erweiterte Gewerbeuntersagung, vor Pandemiebeginn aufgelaufene Steuerrückstände, …
Ist die Vollziehung ausgesetzt worden (§ 361 AO, § 69 FGO), so braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1998 - 1 B 100.98 - juris Rn. 6;… B.v. 5.3.1997 - 1 B 56.97 - juris Rn. 5; B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 27.5.2010 - 22 ZB 10.1039 - juris Rn. 2;… OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 4 B 641/16 - juris Rn. 17).Aus den beiden vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, B.v. 5.3.1997 - 1 B 56.97 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4) ergibt sich vielmehr ebenfalls, dass für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit solche nicht gezahlten Steuern relevant sind, die der Steuerschuldner von Rechts wegen hätte entrichten müssen, weil sie fällig sind.
- OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris;… Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 9). - VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung …
Dass sie geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579). - VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als …
Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373). - VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag - …
Deshalb mußte der Kläger die festgesetzten Steuern bei Fälligkeit entrichten (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - n.v.). - VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Dass die Steuerschulden der Antragstellerin und der KG teilweise auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579 und vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521; BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.). - VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19 Denn die Prognose über die künftige Rechtskonformität der beruflichen Betätigung eines Gewerbetreibenden, der außer der Steuerentrichtungs- auch noch die Steuererklärungspflicht missachtet hat (nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu Steuerschätzungen), stellt sich nicht günstiger dar als bei einem Unternehmer, der mangels finanzieller Mittel oder aus anderen Gründen die aufgelaufenen Steuerschulden nicht begleichen kann oder will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - in juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 23.03.2020 - 22 ZB 18.1514 - in juris Rn. 30).
Ist - wie vorliegend - ein Gewerbetreibender unzuverlässig im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, so ist die nicht im Ermessen der Behörde stehende Gewerbeuntersagung nach dieser Bestimmung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich und verhältnismäßig; dem Schutzzweck der Vorschrift ist dann Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - in juris Rn. 4;… OVG Münster, Beschl. v. 12.11.2019 - 4 B 1231/19 - in juris Rn. 11).
- OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher …
- VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …
- VG Arnsberg, 22.07.2020 - 1 L 485/20
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
- VG München, 02.05.2018 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VG Gießen, 17.12.1999 - 8 G 4155/99
Zum Widerruf der Erlaubnis nach GewO § 33c bei nachträglich eintretender …
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VG Arnsberg, 06.12.2019 - 1 L 1229/19
- VG München, 20.07.2021 - M 16 K 20.1014
Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, …
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - 1 S 188.09
Gewerberecht - erweiterte Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit; …
- VGH Bayern, 25.02.2010 - 22 ZB 10.48
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit; …
- VG Arnsberg, 28.08.2019 - 1 L 1087/19
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102
Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit …
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2010 - 7 L 711/10
Spielhallenerlaubnis, Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten, Widerruf, …
- BVerwG, 26.01.1998 - 1 B 7.98
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VG München, 01.06.2012 - M 16 K 11.2829
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Beitragsrückstände
- VG München, 29.04.2022 - M 16 K 21.3587
Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Pflichtverletzungen
- VG München, 02.08.2016 - M 16 K 16.764
Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 10.10.2017 - M 16 K 16.5466
Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.5435
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10
Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO …
- VG München, 27.04.2010 - M 16 K 10.778
Widerruf Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Bußgeldverfahren; …
- VG München, 30.09.2014 - M 16 K 14.3124
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 05.08.2014 - M 16 K 14.1259
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 29.04.2014 - M 16 K 13.5846
Unzuverlässigkeit des GmbH-Geschäftsführers
- VG Magdeburg, 02.09.2022 - 3 B 206/22
Gewerbeuntersagung: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Verletzung von …
- VG München, 21.06.2016 - M 16 K 15.4732
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei erheblichen Steuerschulden
- VG München, 07.11.2014 - M 16 K 13.3930
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.4700
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.6218
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5231
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VG München, 13.09.2011 - M 16 K 11.2136
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden - Altverbindlichkeiten; …