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   OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07   

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https://dejure.org/2007,10351
OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07 (https://dejure.org/2007,10351)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 B 215/07 (https://dejure.org/2007,10351)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 B 215/07 (https://dejure.org/2007,10351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem häufigem Befahren einer Straße mit Lastkraftwagen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen des Gemeingebrauchs einer Straße aufgrund ihrer bautechnischen und verkehrstechnischen Beschaffenheit; Vorliegen einer Sondernutzung bei Überschreiten der Grenze durch einen von einem Gewerbebetrieb ausgelösten Zielverkehr und Quellverkehr; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; StVZO § 32; ; StVZO § 34; ; SStrG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; SStrG § 18 Abs. 3; ; StVO § 29

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 296/95

    Schadensersatzanspruch nach der Durchführung eines Schwerlastverkehrs auf einer

    Auszug aus OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07
    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff., m.w.N.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 24 Rdnrn. 17, 17.2) Ein Überschreiten der sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Grenzen ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen, wenn eine zu einer Kiesgrube führende Straße von ihrer Breite her für den Begegnungsverkehr mit Lastwagen nicht geeignet ist (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 -, juris) , wenn ein nicht verkehrsbedeutender gemeindlicher Verbindungsweg zwecks Auffüllens einer Fläche über einen längeren Zeitraum von Lastwagen mit der Folge von Straßenschäden befahren wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.2.1996 - 2 U 296/95 -, juris) beziehungsweise wenn eine Straße von ihrer Tragkonstruktion her nicht für den Verkehr mit schweren Lastkraftwagen gedacht ist (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 5 S 1990/87

    Schadensersatz für Straßenschäden; zur Umdeutung eines formnichtigen

    Auszug aus OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07
    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff., m.w.N.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 24 Rdnrn. 17, 17.2) Ein Überschreiten der sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Grenzen ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen, wenn eine zu einer Kiesgrube führende Straße von ihrer Breite her für den Begegnungsverkehr mit Lastwagen nicht geeignet ist (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 -, juris) , wenn ein nicht verkehrsbedeutender gemeindlicher Verbindungsweg zwecks Auffüllens einer Fläche über einen längeren Zeitraum von Lastwagen mit der Folge von Straßenschäden befahren wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.2.1996 - 2 U 296/95 -, juris) beziehungsweise wenn eine Straße von ihrer Tragkonstruktion her nicht für den Verkehr mit schweren Lastkraftwagen gedacht ist (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) .
  • OLG Schleswig, 10.07.1997 - 11 U 78/95
    Auszug aus OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07
    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff., m.w.N.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 24 Rdnrn. 17, 17.2) Ein Überschreiten der sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Grenzen ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen, wenn eine zu einer Kiesgrube führende Straße von ihrer Breite her für den Begegnungsverkehr mit Lastwagen nicht geeignet ist (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 -, juris) , wenn ein nicht verkehrsbedeutender gemeindlicher Verbindungsweg zwecks Auffüllens einer Fläche über einen längeren Zeitraum von Lastwagen mit der Folge von Straßenschäden befahren wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.2.1996 - 2 U 296/95 -, juris) beziehungsweise wenn eine Straße von ihrer Tragkonstruktion her nicht für den Verkehr mit schweren Lastkraftwagen gedacht ist (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) .
  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    so auch das OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 6 des amtl.

    so OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 3 des amtl.

  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    so auch das OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 6 des amtl.

    so OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 3 des amtl.

  • VG Saarlouis, 07.10.2009 - 5 K 10/08

    Klage einer Gemeinde gegen eine abfallrechtliche Genehmigung für eine auf dem

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes 10 L 196/09, 11 L 314/07 und 11 L 511/08 und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes 1 B 215/07 und 1 B 315/08 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten sowie die Baugenehmigungsunterlagen der Kreisstadt Saarlouis, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Sie schließt sich insoweit den Ausführungen der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 19.04.2007 (- 11 L 314/07 -) und vom 14.07.2008 (- 11 L 511/08 -) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 03.09.2007 (- 1 B 215/07 - AS RP-SL 35, 104 = NVwZ-RR 2008, 275) und vom 30.01.2009 (- 1 B 315/08 - AS RP-SL 37, 148) an, wonach die Gemeindestraße, die zur Deponie der Beigeladenen führt, für die Aufnahme des entsprechenden Verkehrs geeignet ist.

  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    Die zulässige Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, durch den der Antrag des Antragstellers auf Abänderung des zwischen den Beteiligten umgekehrten Rubrums ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 19.04.2007 - 11 L 314/07 - (damals bestätigt durch Beschluss des Senats vom 3.09.2007 - 1 B 215/07 -, AS RP -SL 35, 104 ff.) zurückgewiesen wurde, muss ohne Erfolg bleiben.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 03.09.2007 betont hat, sprechen die Rahmenbedingungen mithin dafür, dass die durch die zu der Akte gereichten Fotos, die einen Eindruck von der äußeren Ausgestaltung der Straße vermitteln (vgl. hierzu: Beschluss des Senats vom 03.09.2007 - 1 B 215/07 -, a.a.O.) , dokumentierte Fahrbahnbreite und die Tragkonstruktion auch auf ein häufiges Befahren mit Lastkraftwagen ausgelegt sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Denn der Gemeingebrauch der Straße, den § 34 Abs. 1 Satz 1 LStrG jedermann im Rahmen der Widmung erlaubt, ist naturgemäß durch die bau- und verkehrstechnische Beschaffenheit einer Straße beschränkt, ohne dass dies die Unwirksamkeit der Widmung zur Folge hat (vgl. OVG RP, 1 A 10464/95.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 A 10125/09.OVG; OVG SL, 1 B 215/07, AS 35, 104, NVwZ-RR 2008, 275, juris; VGH BW, 5 S 1990/87, NVwZ-RR 1190, 225, juris).
  • VG Aachen, 05.06.2008 - 6 K 165/08
    vgl. hierzu etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 11 A 3897/96 -, juris (zum Ersatz von Mehrkosten für einen Gehwegausbau); Fickert, Straßenrecht in Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage 1989, § 16 Rn. 2 und § 18 Rn. 28 ff.; siehe außerdem: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Urteil vom 17. April 1989 - 5 S 1990/87 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1990, 225 = juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 B 215/97 -, NVwZ-RR 2008, 275 = juris (zur Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem häufigen Befahren einer Straße mit Lastkraftwagen).
  • VG Saarlouis, 08.10.2008 - 11 L 507/08

    Fiktion der Widmung als öffentlicher Weg und Widmungsvermutung der

    Das Straßenverkehrsrecht knüpft mithin an eine wegerechtliche Widmung in ihrem Bestand an und befasst sich nicht selbst mit deren Vorraussetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 -8 C 30/00- zit. n. juris; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 24, Rdnr. 60 ff.; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, § 4 Rdnr. 53, § 6 Rdnr. 186 und § 14 Rdnr. 554 sowie Beschluss der Kammer vom 19.04.2007 -11 L 314/07- und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2007 -1 B 215/07-).
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