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   BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86   

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https://dejure.org/1987,1931
BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86 (https://dejure.org/1987,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1987 - 1 B 219.86 (https://dejure.org/1987,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 1 B 219.86 (https://dejure.org/1987,1931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versammlungsrecht - Sitzblockade - Abtransport - Auflösungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 250
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 8. September 1981 - BVerwG 1 C 88.77 - (BVerwGE 64, 56 [BVerwG 08.09.1981 - 1 C 88/77] = NJW 1982, 1008) ab.

    In diesen Fällen muß die Behörde im Rahmen der ihr zur Gefahrenabwehr zustehenden Befugnisse ein - gegenüber der Unterbindung der Veranstaltung - milderes und angesichts der konkreten Sachlage angemessenes Mittel zur Abwehr der von der Veranstaltung ausgehenden unmittelbaren Gefahren im Sinne von § 15 VersG einsetzen und kann hierbei gegebenenfalls auch von den ihr landesrechtlich zustehenden Befugnissen Gebrauch machen (vgl. BVerwGE 64, 55 <55 [BVerwG 27.08.1981 - 3 C 37/80] Leitsatz 1, 58>).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    bbb) Der Anwendungsbereich des Versammlungsgesetzes umfasst auch die unfriedliche Versammlung; denn auch eine unfriedliche Versammlung, die nicht den grundrechtlichen Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG genießt, ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes (vgl. Senat, Urt. v. 21.04.1986 - 1 S 650/86 -, VBlBW 1986, 305; BVerwG, Beschl. v. 14.01.1987 - 1 B 219/86 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Urt. v. 27.10.1988 - 1 R 169/86 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Urt. v. 04.11.1986 - 1 BA 15/86 -, NVwZ 1987, 235 ; Dürig-Friedl/Enders/Dürig-Friedl, VersammlG § 15 Rn. 7; Lux, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, D Rn. 23).

    ccc) Danach können auch sogenannte Blockadeaktionen in den Anwendungsbereich und damit unter den Auflösungsvorbehalt des Versammlungsgesetzes fallen, wenn und soweit diese von dem - tatbestandlich für die Annahme einer Versammlung vorausgesetzten - gemeinschaftlichen Zweck der Meinungskundgabe getragen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1987 - 1 B 219.86 -, juris Rn. 10 für eine unfriedliche Sitzblockade).

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Der 6. Revisionssenat des BVerwG verweist unter anderem auf seinen Beschluss vom 14.1.1987 - BVerwG 1 B 219.86 -, NVwZ 1988, S. 250, wonach die zuständige Behörde in den Fällen, in denen die Auflösung einer Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG als unverhältnismäßig ausscheide, ein milderes und angesichts der konkreten Sachlage angemessenes Mittel zur Abwehr der von der Veranstaltung ausgehenden unmittelbaren Gefahr einsetzen und hierbei gegebenenfalls von den ihr landesrechtlich zustehenden Befugnissen Gebrauch machen könne.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    aa) Art. 8 GG erlaubt Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel nur nach Maßgabe des Absatzes 2. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen Versammlungen richten sich dementsprechend nach dem Versammlungsgesetz (vgl. BVerwG, NVwZ 1988, S. 250; OVG Bremen, StV 1987, S. 115).
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