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   OVG Saarland, 03.09.2018 - 1 B 221/18   

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https://dejure.org/2018,27363
OVG Saarland, 03.09.2018 - 1 B 221/18 (https://dejure.org/2018,27363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.09.2018 - 1 B 221/18 (https://dejure.org/2018,27363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. September 2018 - 1 B 221/18 (https://dejure.org/2018,27363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eines Inhabers zum Führen von Kfz i.R.d. Teilnahme an einer ärztlich begleiteten Therapie mit Cannabisprodukten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Vor Fahrerlaubnisentziehung hat regelmäßig Anhörung zu erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eines Inhabers zum Führen von Kfz i.R.d. Teilnahme an einer ärztlich begleiteten Therapie mit Cannabisprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 3. September 2018 (1 B 221/18 - juris) habe ein illegaler Cannabiskonsum und -besitz kurz vor einer ärztlichen Verordnung grundsätzlich keine Bedeutung für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit.

    Diese Frage ist von der Fahrerlaubnisbehörde auch regelmäßig im Entziehungsverfahren zu prüfen (vgl. OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448).

  • VG Saarlouis, 09.07.2020 - 5 L 454/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Medizinalcannabis und einem "Covid-19-Notstand"

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2018 - 1 B 221/18 -, juris, Rz. 7] Der Antragsteller konsumiere Cannabis aus medizinischen Gründen, also eine psychoaktive Substanz, die im Fall nichtmedizinischer Einnahme zum Ausschluss der Fahreignung führe, wenn sie regelmäßig oder ohne Trennung von Konsum und Fahren konsumiert werde (Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV).

    [vgl. dazu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.2019 - 16 B 1544/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rz. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2018 - 1 B 221/18 -, juris, Rz. 4 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.04.2019 - 11 B 18.2482 -, juris, Rz. 23; Beschluss der Kammer vom 18.11.2019 - 5 L 1719/19 - VG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019 - 6 K 4574/19 -, juris, Rz. 29; Dauer, a.a.O., § 2 StVG Rz. 62a; Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 (196)] Demnach war der Antragsgegner hier befugt, der Frage nachzugehen, ob mit Blick auf die Dauerbehandlung des Antragstellers mit dem psychoaktiv wirkenden Stoff Cannabis als Arzneimittel eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß gegeben ist.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2018 - 1 B 221/18 -, juris, Rz. 7] Denn entsprechend Satz 1 der Vorbemerkung 1 und Satz 1 der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV ist im Regelfall davon auszugehen, dass u.a. unter den - hier zu bejahenden - Voraussetzungen der Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV Erkrankungen und Mängel vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können.

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Der Antragsteller hat seine Fahreignung bereits durch den nach seinen glaubhaften Angaben etwa Ende 2015/Anfang 2016 aufgenommenen und über mehrere Monate anhaltenden, nicht ärztlich verordneten, regelmäßigen, d.h. nahezu täglichen (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.2009 - 3 C 1/08 - BVerwGE 133, 186 = juris Rn. 14 f.) Cannabiskonsum verloren (§ 11 Abs. 7 FeV i.V.m. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV) und durch die nachfolgende ärztliche Verordnung und Einnahme des Medizinal-Cannabis auch nicht wiedererlangt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - ZfSch 2019, 414 = juris Rn. 34; OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448 = juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 16 B 1544/18

    Voraussetzungen für die Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung;

    OVG, Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 221/18 -, Blutalkohol 55 (2018), 448 = juris, Rn. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 29. April 2019 - 11 B 18.2482 -, juris, Rn. 23; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2 StVG Rn. 62a; Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 (196).
  • OVG Saarland, 24.01.2020 - 1 B 347/19

    Fahrerlaubnisrecht: Kraftfahreignung bei behaupteter Cannabismedikation

    Sie verwiesen auf einen Beschluss des Senats vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 - zu den Anforderungen an die Feststellung der Fahreignung bei ärztlich begleiteter Cannabismedikation und gaben an, die früheren Bevollmächtigten hätten den Sachverhalt leider nicht richtig dargelegt.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem - zumal nur erstinstanzlich in Bezug genommenen - Beschluss des Senats im Verfahren 1 B 221/18(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, juris Rdnrn. 3-5).

  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung;

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, juris] Diese Erwägung verhilft der Beschwerde indes nicht zum Erfolg, da sich die Eignungszweifel nicht primär auf die Schlussfolgerungen im Gutachten vom 5.10.2016 stützen, sondern auf den unstreitig fortdauernden (täglichen) Cannabiskonsum und die Antragstellerin zugleich nicht glaubhaft gemacht hat, das "Arzneimittelprivileg" für sich in Anspruch nehmen zu können.
  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 7 S 19.812

    Fahreignung bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum

    Diese Frage ist von der Fahrerlaubnisbehörde auch regelmäßig im Entziehungsverfahren zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - juris Rn. 34; OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448, juris).
  • OVG Saarland, 12.02.2021 - 1 B 380/20

    Kraftfahreignung bei Cannabismedikation

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, und vom 24.1.2020 - 1 B 347/19 -, jeweils juris].
  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19

    Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen

    Von einer Anhörung in Fällen der hier vorliegenden Art unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen abzusehen, entspricht vielmehr der ständigen, vom Senat bereits mehrfach beanstandeten Verwaltungspraxis des Beklagten(vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 3.9.2018 - 1 B 221/18 -, juris, Rdnr. 6), was bei der Entscheidung über die Kosten des nachfolgenden Widerspruchsverfahrens - wie nachfolgend aufgezeigt - nicht außer Betracht bleiben kann.
  • VG Würzburg, 09.08.2021 - W 6 S 21.979

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung bei Einnahme von

    Diese Frage ist von der Fahrerlaubnisbehörde auch regelmäßig im Entziehungsverfahren zu prüfen (vgl. OVG Saarl, B.v. 3.9.2018 - 1 B 221/18 - Blutalkohol 55, 448).
  • VG Bayreuth, 07.12.2018 - B 1 S 18.1140

    Einstweilige Entziehung der Fahrerlaubnis

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