Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4277
OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05 (https://dejure.org/2006,4277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2006 - 1 B 227/05 (https://dejure.org/2006,4277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 (https://dejure.org/2006,4277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSchG § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer Denkmaleigenschaft trotz durchgeführter Umbauten; Ausschluss der Denkmaleigenschaft auf Grund der Unkenntnis des Errichtungszeitpunktes des in Frage stehenden Gebäudes; Bestehen eines Ermessensspielraums auf Seiten einer Denkmalbehörde im Rahmen der ...

  • Judicialis

    SächsDSchG § 2 Abs. 1; ; SächsDSchG § 12 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Änderung eines Kulturdenkmals - Kulturdenkmal; Umbau; Denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Ermessen; Denkmaleigenschaft; Zumutbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmaleigenschaft trotz Umbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Denkmalschutz durch Umbau-Eingriffe entfallen? (IBR 2006, 703)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1400 (Ls.)
  • BauR 2006, 1793 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Umbauten stehen der Annahme der Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist, wenn also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, SächsVBl. 1998, 12 = VwRRMO 1998, 22 = BRS 59 Nr. 232; s.a. Beschl. v. 20.2.2001 = SächsVBl. 2001, 150 = DÖV 2001, 826 = BauR 2001, 1721 = BRS 64 Nr. 207).

    Diese sind vielmehr Ausdruck des geänderten Formempfindens und begründen gerade unter dem von der Beklagten angeführten Blickwinkel der historischen Bedeutung ihrerseits die Denkmaleigenschaft (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, aaO).

    Denn nach Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG) ist stets im Zusammenhang mit der Pflichtenstellung des Eigentümers eines Kulturdenkmals die Frage der Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, aaO, SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -), was hier seitens der Beklagten auch geschehen ist.

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 B 166.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beiordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Zwar steht diese Auffassung des Verwaltungsgerichts im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats, derzufolge die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde steht (Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -, m.w.N.).

    Denn nach Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange (§ 2 Abs. 1 SächsDSchG) ist stets im Zusammenhang mit der Pflichtenstellung des Eigentümers eines Kulturdenkmals die Frage der Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, aaO, SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -), was hier seitens der Beklagten auch geschehen ist.

    Die Frage, ob die Entscheidung über die Genehmigungs- bzw. Zustimmungsfähigkeit in den Fällen des § 12 Abs. 1 SächsDSchG im Ermessen der Behörde steht, wurde vom Senat bereits entschieden (SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur substanziiert darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -).

    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998, aaO; Beschl. v. 6.3.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • OVG Sachsen, 20.02.2001 - 1 B 33/01

    Anspruch auf Zulassung der Berufung; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Umbauten stehen der Annahme der Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist, wenn also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997, SächsVBl. 1998, 12 = VwRRMO 1998, 22 = BRS 59 Nr. 232; s.a. Beschl. v. 20.2.2001 = SächsVBl. 2001, 150 = DÖV 2001, 826 = BauR 2001, 1721 = BRS 64 Nr. 207).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998, aaO; Beschl. v. 6.3.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02

    Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81

    Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Es hat ausgeführt, die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes bedeute, dass aus der getroffenen Regelung, d.h. aus dem Entscheidungssatz in Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen und sonstigen für die Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen, die getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach richten können (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 27.7.1982 - 7 B 122.81 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Ein Beteiligter musste daher damit rechnen, dass die angeführte frühere Rechtsprechung (u.a. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 - BRS 70 Nr. 199) aufgegeben werden könnte.
  • OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14

    Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen;

    Sie prägen dann in aller Regel das Erscheinungsbild des Denkmals mit und lassen den Denkmalwert nicht entfallen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 10.6.1985, 11 A 960/84, BRS 44 Nr. 123, juris Ls; Urt. v. 20.4.1998, 7 A 6059/96, BRS 77 Nr. 56, juris Rn. 58 f.; Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, BRS 73 Nr. 208, juris Rn. 47 f.; OVG Magdeburg, Urt. v. 14.10.2004, 2 L 454/00, BRS 77 Nr. 95, juris Rn. 35; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, BRS 70 Nr. 199, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung,

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.; offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.26 § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsDSchG enthält nur ein Genehmigungserfordernis (ebenso § 8 Abs. 1 DSchG BW; anders etwa die Regelungen in Art. 6 Abs. 2 BayDSchG, § 9 Abs. 2 DSchG NRW, § 13 Abs. 2 DSchPflG Rh.-Pf., § 16 Abs. 3 Satz 1 HessDSchG, § 10 Abs. 3 Satz 1 NdsDSchG, § 13 Abs. 2 ThürDSchG, § 9 Abs. 2 BbgDschG).
  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Der Denkmalwürdigkeit stehen die am Gebäude durchgeführten Umgestaltungen nicht entgegen (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Urt. v. 12.6.1997 aaO und Beschl. v. 23.6.2006 - 1 B 227/05 -).
  • VG Leipzig, 16.04.2014 - 4 K 70/11

    Auch Träger öffentlicher Aufgaben können sich auf Unzumutbarkeit der Erhaltung

    Danach darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde beseitigt werden; die Erteilung der Genehmigung steht im Ermessen der Behörde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.6.2006, SächsVBl. 2006, 291 [292]; Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 -).

    Ihrem Charakter nach wird diese wertende Betrachtung allgemein als Teil der Ermessensbetätigung auf der Rechtsfolgenseite angesehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.6.2006, SächsVBl. 2006, 291 [292]; Beschl. v. 14.7.2003 - 1 B 166/02 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1989, NVwZ 1990, 586).

  • VG Hamburg, 12.05.2014 - 7 K 278/12

    Zur Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

    (a) Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, führen Umbauten nur dann zum Verlust des Denkmalwertes, wenn die historische Substanz des Gebäudes so weit verlorengeht, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (OVG Münster, 26.08.2008, 10 A 3250/07, BeckRS 2008, 38787 m.w.Nachw.) bzw. wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben worden, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (OVG Bautzen, Beschluss vom 23.6.2006, 1 B 227/05, juris Rn. 6) und die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl.v. 27.12.2011, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 B 35/16

    Ausbildungsförderung, Masterstudiengang, Diplom-Studiengang

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.; offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.26 § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsDSchG enthält nur ein Genehmigungserfordernis (ebenso § 8 Abs. 1 DSchG BW; anders etwa die Regelungen in Art. 6 Abs. 2 BayDSchG, § 9 Abs. 2 DSchG NRW, § 13 Abs. 2 DSchPflG Rh.-Pf., § 16 Abs. 3 Satz 1 HessDSchG, § 10 Abs. 3 Satz 1 NdsDSchG, § 13 Abs. 2 ThürDSchG, § 9 Abs. 2 BbgDschG).
  • VG Hamburg, 27.07.2016 - 7 K 4374/14

    Abbruchgenehmigung; Instandsetzungspflicht; Teilrekonstruktion bzw teilweise

    In Bezug auf einen in der Vergangenheit durch einen Verwaltungsakt festgestellten Denkmalwert führen Umbauten nur dann zum Verlust, wenn die historische Substanz des Gebäudes so weit verlorengeht, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (OVG Münster, Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, juris Rn. 47) bzw. wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben worden, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, juris Rn. 6) und die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist.
  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 9 K 1021/13

    Denkmalschutz - Klage gegen Unterschutzstellungsbescheid

    Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, führen Umbauten nur dann zum Verlust des Denkmalwertes, wenn die historische Substanz des Gebäudes soweit verlorengegangen ist, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (OVG Münster, Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, juris, Rn. 47), wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben wird, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, juris, Rn. 6, m.w.N.) oder wenn derart weitreichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, juris, Rn 3).
  • VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11

    Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen

    Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, führen Umbauten nur dann zum Verlust der Denkmaleigenschaft, wenn die historische Substanz des Gebäudes soweit verlorengegangen ist, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (OVG Münster, Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, juris, Rn. 47), wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben wird, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, juris, Rn. 6, m.w.N.) oder wenn derart weitreichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, juris, Rn 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

  • VG Dresden, 11.09.2010 - 4 K 1827/08

    Über Solaranlage auf denkmalgeschützter Kirche muss neu entschieden werden

  • VG Hamburg, 21.06.2021 - 7 K 7221/17

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass es sich bei einem in den 1890er Jahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht