Rechtsprechung
VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches ; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren; Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes ; Rechtmäßigkeit der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) ; Vorläufige Nichtbeachtung des ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Tierseuchen - Paarhufer
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 666
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01
An der diesbezüglichen Regelungskompetenz der Gemeinschaft besteht kein Zweifel; es besteht auch kein Anlaß, einen Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bzw. einen sog. "ausbrechenden Rechtsakt" anzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 89, 155, 193 ff, Maastricht).Die auf die Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 89, 155) gestützte Auffassung der Antragstellerin, wegen einer drohender Verletzung von Art. 12 und Art. 14 GG dürfe das EG-Recht nicht angewendet werden, ist unzutreffend.
- EuG, 15.04.1997 - T-390/94
Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01
Es ist anerkannt, dass auch die gemeinschaftsrechtlichen Grundrechte nicht schrankenlos gelten, sondern durch gesetzmäßige Regelungen, die verhältnismäßig sind, eingeschränkt werden können (vgl. hierzu Callies/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, Art. 6 EU-Vertrag, RN 16 ff.; EuG, U.v. 15.4.1997, NVwZ 1998, 601 ff).Anerkannt ist, dass die Organe der EG im Bereich des Art. 43 EGV (frühere Numerierung) bzw Art. 37 EGV über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügen (vgl. nur EuG, U.v. 15.4.1997, NVwZ 1998, 601, 602).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01
Es kommt damit der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zum Tragen, der vom Bundesverfassungsgericht in seiner "Solange-II-Entscheidung" auch hinsichtlich der im Grundgesetz garantierten Grundrechte anerkannt wird (BVerfGE 73, 339, 375) Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst betont, dass die Ausführungen zu einem "Kooperationsverhältnis zum EuGH" und zur Überprüfung "ausbrechender Rechtsakte" im vorgenannten Maastricht-Urteil nicht als Abkehr von von der Solange-II-Rechtsprechung zu verstehen sind (BVerfG, B.v. 7.6.2000, 2 BvL 1/97). - BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01
Im Hauptsacheverfahren wären Zweifel an der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts dementsprechend in einem Vorabentscheidungsverfahren zu klären (zur Vorlagepflicht der Fachgerichte vgl. BVerfG, B.v. 12.2.2001, 1 BvR 1036/99). - BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2001 - 1 B 23/01
Es kommt damit der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zum Tragen, der vom Bundesverfassungsgericht in seiner "Solange-II-Entscheidung" auch hinsichtlich der im Grundgesetz garantierten Grundrechte anerkannt wird (BVerfGE 73, 339, 375) Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst betont, dass die Ausführungen zu einem "Kooperationsverhältnis zum EuGH" und zur Überprüfung "ausbrechender Rechtsakte" im vorgenannten Maastricht-Urteil nicht als Abkehr von von der Solange-II-Rechtsprechung zu verstehen sind (BVerfG, B.v. 7.6.2000, 2 BvL 1/97).
- VG Sigmaringen, 23.04.2001 - 4 K 599/01
MKS - Aufhebung des Impfverbots
Hierzu gehört auch die Möglichkeit, ein Impfverbot gem. § 23 Tierseuchengesetz durch Rechtsverordnung zu regeln (vgl. VG Schleswig, Beschl.v. 09.04.2001 - 1 B 23/01 -).Offen bleiben kann, ob das letztgenannte Recht überhaupt tangiert ist (verneinend VG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2001 - 1 B 23/01 -).
- VG Sigmaringen, 23.04.2001 - 4 K 469/01
MKS-Aufhebung des Impfverbots
Hierzu gehört auch die Möglichkeit, ein Impfverbot gem. § 23 Tierseuchengesetz durch Rechtsverordnung zu regeln (vgl. VG Schleswig, Beschl.v. 09.04.2001 - 1 B 23/01 -).Offen bleiben kann, ob das letztgenannte Recht überhaupt tangiert ist (verneinend VG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2001 - 1 B 23/01 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 13 B 566/01
Impfstoff zur Impfung der Maulseuche und Klauenseuche
Der Senat, der in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts weiterhin von der Gültigkeit von § 2 MKS-VO (und einem weiterhin dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehenden Ermessensspielraum des Antragsgegners im Zusammenhang mit § 11 a MKS-VO) sowie von der Vereinbarkeit des zugrunde liegenden Richtlinien-Rechts mit primärem Gemeinschaftsrecht ausgeht, vgl. Beschluss vom 24. April 2001 - 13 B 530/01 - ebenso inzwischen VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. April 2001 - 1 B 23/01 -, braucht in dieser Situation nicht zu entscheiden, ob sich bei veränderten Umständen seine Befugnis zum Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aus der Rechtsprechung des EuGH im Sinne des Urteils vom 9. November 1995 - C 465/93 - , Slg. 1995, I-3761 = DVBl. 1996, 247 = LRE 32, 168 schlechthin ergeben würde, oder ob und inwieweit einer solchen Möglichkeit das Urteil des EuGH vom 26. November 1996 - C 68/95 -, Slg. 1996, I-6065 = LRE 34, 162 = NJW 1997, 1225 entgegenstehen würde.
Rechtsprechung
BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 23.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernisse einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.10.2000 - 7 UE 1884/00
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 23.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.11.2000 - 9 B 472.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit der Grundsätze …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 23.01
Dies hat der Senat zu gleich lautenden Rügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers in seinem Beschluss vom 27. November 2000 - BVerwG 9 B 472.00 - ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.