Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20, 1 PKH 14.20   

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https://dejure.org/2020,13964
BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20, 1 PKH 14.20 (https://dejure.org/2020,13964)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2020 - 1 B 23.20, 1 PKH 14.20 (https://dejure.org/2020,13964)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 1 B 23.20, 1 PKH 14.20 (https://dejure.org/2020,13964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Hinreichende Erfolgsaussichten des Rechtsmittels als Voraussetzung des PKH-Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19

    Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20
    Die in der Beschwerdeschrift herangezogenen Ausführungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 -) betreffen den anders gelagerten Fall, dass die Identität der Beklagten als Postfachinhaberin nicht feststellbar war, weil dort die Nachricht ohne den erforderlichen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis unter Nutzung des EGVP und daher nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 55a Abs. 3 Halbs. 2 VwGO) bei dem Verwaltungsgericht eingereicht worden war.
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20
    Die für das besondere elektronische Anwaltspostfach diskutierte Frage, ob eine wirksame Einreichung bestimmender Schriftsätze aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nur möglich ist, wenn der Aussteller das Dokument eigenhändig aus seinem Postfach versendet (dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. April 2019 - 11 U 146/18 - NJW 2019, 2176; dazu etwa Lapp jurisPR-ITR 17/2019 Anm. 3; Radke, jM 2019, 272), stellt sich für das einer Organisation zugeordnete besondere Behördenpostfach von vornherein nicht.
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20
    Dies war hier ausweislich des von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogenen Prüfprotokolls bei der Übermittlung der Berufungsbegründung der Fall; er weist das in dem Verfahren zur Vertretung befugte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als den Inhaber des Postfachs aus, über das die Versendung erfolgt ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16.20 -).
  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22

    Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere

    Die damit verbundene Unmöglichkeit der zweifelsfreien Zuordnung einer versandten Nachricht zu einer handelnden Person ist hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, NJW 2019, 1543 [juris Rn. 4 f.]; Anders in Anders/Gehle aaO § 130a Rn. 23; H. Müller, RDi 2022, 92, 95).
  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 103/22

    Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von

    Die damit verbundene Unmöglichkeit der zweifelsfreien Zuordnung einer versandten Nachricht zu einer handelnden Person ist hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, NJW 2019, 1543 [juris Rn. 4 f.]; Anders in Anders/Gehle aaO § 130a Rn. 23; H. Müller, RDi 2022, 92, 95).
  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 104/22

    Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von

    Die damit verbundene Unmöglichkeit der zweifelsfreien Zuordnung einer versandten Nachricht zu einer handelnden Person ist hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, NJW 2019, 1543 [juris Rn. 4 f.]; Anders in Anders/Gehle aaO § 130a Rn. 23; H. Müller, RDi 2022, 92, 95).
  • OVG Hamburg, 04.06.2021 - 3 Bs 130/21

    Sichere Übermittlung eines elektronischen Dokuments; Exmatrikulation durch eine

    Die Nennung des Namens einer weiteren natürlichen Person bzw. einer Referatsbezeichnung, die bzw. das in den Absendevorgang eingebunden sein mag, ändert hieran nichts (BVerwG, Beschl. v. 18.5.2020, 1 B 23/20, 1 PKH 14/20, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 30.06.2020 - 20 B 19.31187

    Zur Flüchtlingseigenschaft syrischer Staatsangehöriger

    Die für das besondere elektronische Anwaltspostfach diskutierte Frage, ob eine wirksame Einreichung bestimmender Schriftsätze aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nur möglich ist, wenn der Aussteller das Dokument eigenhändig aus seinem Postfach versendet, stellt sich für das einer Organisation zugeordnete besondere Behördenpostfach von vornherein nicht (BVerwG, B.v. 18.5.2020 - 1 B 23/20, 1 PKH 14/20 - juris).
  • AG Düsseldorf, 17.05.2022 - 664 M 719/22
    Die Nennung des Namens der Person, die den Absendevorgang vorgenommen hat, erscheint danach nicht erforderlich (vgl. BVerwG B. v. 18.05.2020 - 1 B 23/20 und BVerwG vom 04.05.2020, AZ: 1 B 16/20).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8216
OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Aufnahmekapazität; Berechnung; Berechnungsformel; Curricularanteil; Curriculareigenanteil; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; dienstrechtlich; Hochschule; Kapazitätsberechnung; Lehre; Lehrpersonal; Lehrveranstaltungsstunde; Mindestzahl; Reduzierung; ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander, die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben, ferner die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen.(BVerfG, Urteil vom 29.5.1973 - 1 BvR 424/71 u.a. -, juris Rdnr. 115) Die Hochschulen können daher für ihren Hochschulbetrieb und den jeweiligen Studiengang einen auf die konkrete Hochschulwirklichkeit zugeschnittenen Studienplan erstellen und die Einzelheiten der Ausbildung regeln.

    Damit solle der Lehrfreiheit, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebots gehörten, Rechnung getragen werden.(BVerwG, Beschluss vom 18.9.1981 - 7 N 1/79 -, juris Rdnrn. 71 f. unter Wiedergabe der Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlich geschützten wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, BVerfG, Urteil vom 29.5.1973, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.

    In der Regel wirke sie sich zulassungsfreundlich aus, da bei der Kapazitätsberechnung unberücksichtigt bleibe, ob eine Stelle nicht oder unterbesetzt ist.(BVerfG, Beschluss vom 8.2.2984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, juris Rdnr. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012 - NC 9 S 2775/10 -, Rdnrn. 23 ff.) hat 2012 zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung die Forderung zurückgewiesen, den Curriculareigenanteil nicht auf der Grundlage von 14 Vorlesungswochen, sondern entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen an der Universität Ulm im Studienjahr 2010/2011 ausgehend von 14, 5 Vorlesungswochen zu berechnen.

    Damit teilt der Senat die bereits referierte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.

    Hierfür streitet im Übrigen bereits, dass die Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 die Gesamtstundenzahl für Praktika, Kurse und Seminare auf mindestens 630 Stunden festsetzt, den Hochschulen also Spielraum nach oben gibt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007, a.a.O.) Zudem hilft dies zu vermeiden, dass Unterrichtsausfall wegen Feiertagen, Erkrankungen von Lehrkräften und Studierenden sowie aufgrund sonstiger Hindernisse anderer Art ein zuverlässiges Erreichen der Mindeststundenzahl gefährden könnte.(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Anwendung der §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris) Da erstinstanzlich jeweils die Beteiligung an einem Losverfahren beantragt war, vermag sich die Annahme der Antragsteller, im Beschwerdeverfahren eine für sie alle ausreichende Anzahl verdeckter Studienplätze aufgetan zu haben, nicht streitwerterhöhend auszuwirken.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992 - Fa 11 G 117/91 T -, juris Rdnr. 12) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 -, juris Rdnr. 9) hielt der begehrten Kürzung 1992 entgegen, diese wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn es sich bei der Gesamtstundenzahl um eine Höchstzahl handeln würde, indes sei diese Stundenzahl als Mindeststundenzahl vorgegeben.
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.
  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Im Unterschied zu anderen denkbaren Berechnungsmethoden hat dieses Stellenkonzept aus der Sicht der Hochschulen und des Lehrpersonals den Vorteil, dass es eine für sie unerwünschte Einzelreglementierung der Lehrverpflichtungen erübrigt.(BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnrn. 48 f.) In einer späteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei der Ermittlung des Lehrangebots nicht von der tatsächlichen Zahl der Lehrpersonen und ihren jeweiligen individuellen Lehrverpflichtungen auszugehen sei, sondern von der Zahl der Personalstellen und der auf diese Stellen entfallenden (im Einzelfall möglicherweise zu vermindernden) Regellehrverpflichtungen.
  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC -, mit der (unter anderem) den Beschwerdeführern die dort begehrte vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, versagt worden ist.

    unter Aufhebung des Beschlusses des OVG Saarlouis vom 22.4.2020 - 1 B 20/20 u.a. - die Universität des Saarlandes zu verpflichten, den jeweiligen Beschwerdeführer/die jeweilige Beschwerdeführerin zum Studium der Humanmedizin, 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, gemäß der Sach- und Rechtslage des Wintersemesters 2019/2020 vorläufig zuzulassen,.

  • VG Düsseldorf, 10.06.2022 - 15 Nc 4/22
    Zum Spielraum der Hochschulen zur Ausgestaltung des Lehrbetriebs auf der Basis der Vorgaben der ÄApprO vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris, Rdnr. 23 ff.
  • VG Köln, 27.04.2021 - 6 K 6530/18
    Selbst bei Zugrundelegung der von der Klägerin geforderten 14, 5 Semesterwochen, was sich aus Sicht der Kammer und der überwiegenden Rechtsprechung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 13 B 454/20 -, n.v.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2020 - 7 CE 20.10022 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - Nc 9 S 2775/20 -, juris; Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 9 Nc 12/20 -, juris, schon nicht aufdrängt, würde die Vergleichsberechnung nach § 8 Abs. 6 Tabelle 1 StO zu einem höheren als dem von der Beklagten angesetzten Curriculareigenanteil, nämlich von 1, 63, führen:.
  • VG Münster, 17.06.2020 - 9 Nc 12/20
    vgl. in diesem Zusammenhang weiter ausführlich (jeweils m. w. N.): OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC u.a. -, juris, Rn. 8 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/10 -, juris, Rn. 23 ff.
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Rechtsprechung
   VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8089
VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,8089)
VG Halle, Entscheidung vom 07.01.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,8089)
VG Halle, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,8089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 16 B 237/12

    Vorliegen eines Trennungsdefizits zwischen der Einnnahme von Cannabis und dem

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Dem stehen auch möglicherweise formelhaft klingende Wendungen angesichts der Vielzahl vergleichbarer Verfahren und der jeweils sehr ähnlich gelagerten widerstreitenden Interessen nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012 - 16 B 237/12 -, juris).

    Das Erlassinteresse am Verwaltungsakt und das Interesse an der sofortigen Vollziehung können - gerade im Gefahrenabwehrrecht - zudem durchaus zusammenfallen, wobei die Frage, ob die Abwägung inhaltlich tragfähig ist, keinen Aspekt des Formerfordernisses gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO darstellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31a StVZO unmöglich gewesen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris m.w.N.).

    Lehnt der Halter die ihm mögliche und zumutbare Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris; Beschluss vom 01. März 1994 - 11 B 130.93 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 8 A 632/13

    Annahme der "Unmöglichkeit" der Ermittlung eines Täters einer Zuwiderhandlung

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Erfolgen daraufhin keine weiteren Angaben seitens des Halters zu der Person, die im fraglichen Zeitpunkt das Firmenfahrzeug geführt hat, kann die Geschäftsleitung den Fahrzeugführer nicht benennen oder bestreitet die von ihr benannte Person, das Fahrzeug geführt zu haben, ist es der Behörde regelmäßig nicht mehr zuzumuten, noch weitere zeitraubende Ermittlungen zu betreiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 1 L 90/03

    Fahrtenbuch, Firmenwagen, Betriebsplan, Fahrzeugführer, Ermittlungen, Polizei,

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Erfolgen daraufhin keine weiteren Angaben seitens des Halters zu der Person, die im fraglichen Zeitpunkt das Firmenfahrzeug geführt hat, kann die Geschäftsleitung den Fahrzeugführer nicht benennen oder bestreitet die von ihr benannte Person, das Fahrzeug geführt zu haben, ist es der Behörde regelmäßig nicht mehr zuzumuten, noch weitere zeitraubende Ermittlungen zu betreiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris).
  • VG Aachen, 30.04.2012 - 2 K 714/11

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überschreiten der

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Es kann nicht Aufgabe der Bußgeldbehörde sein, innerbetriebliche Vorgänge aufzuklären, denen die Geschäftsleitung nähersteht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 30. April 2012 - 2 K 714/11 -, juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Dabei darf sich die Behörde an den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie an dem Bewertungssystem nach der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - orientieren (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Juli 2014 - 12 LB 76/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Lehnt der Halter die ihm mögliche und zumutbare Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris; Beschluss vom 01. März 1994 - 11 B 130.93 -, juris).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Ob die Aufklärung angemessen war, richtet sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Ansonsten würde gerade bei der Benutzung eines Fahrzeugs durch verschiedene Personen - wie im vorliegenden Fall - eine theoretisch unbegrenzte Zahl von nicht zu ahndenden Verkehrsverstößen ermöglicht, wenn der Fahrzeughalter sich jeweils durch Benennung des Fahrzeugführers nach Eintritt der Verfolgungsverjährung von seiner Verantwortung befreien könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20
    Für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage ist im Übrigen unerheblich, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß bei bisheriger Unfallfreiheit handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1986 - 7 B 234/85 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 -, juris, Rn. 32 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9257
VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Die vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und die ihnen zugrundeliegenden Feststellungen können nicht durch schlichtes Bestreiten entkräftet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19

    Heilbarkeit des Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Dies wird durch den Erhalt der mit einer Begründung versehenen Verfügung und die Würdigung der vorgenommenen Äußerung des Betroffenen gewährleistet (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 -, juris Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Denn bei einer nunmehr mangelfreien Haltung wäre der Hund zurückzugeben, statt ihn weiter zu verwahren und zu veräußern (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 13; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3 Aufl., § 16a Rn. 32 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Denn diese Frage ist erst im Rahmen der nachfolgenden Interessenabwägung durch das Gericht zu klären (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 MB 34/20

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugsinteresses bei

    Auch wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausginge, dass die Gefahr weiterer Verstöße gegen Anforderungen des Tierschutzrechts und die damit verbundene Gefahr von Schmerzen, Leiden oder Schäden des Tieres als Begründung des Sofortvollzugs in der Regel ausreichen müsse (VG Schleswig, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 23/20 -, juris Rn. 45 m.w.N. aus der Literatur), so dass auch vorliegend ein inhaltlich identisches öffentliches Interesse ausreiche, ist damit den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO noch nicht genüge getan.
  • VG Schleswig, 21.08.2020 - 1 B 98/20

    Tierschutzrecht und Tiergesundheitsrecht

    Bei dem hier vorliegenden Fall der Herstellung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen zur Gefahrenabwehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Kammer (u.a. Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 23/20 -, juris, bestätigt durch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 19/20 - n. v.) und auch des Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris), dass inhaltlich das besondere Vollzugsinteresse mit dem Interesse am Erlass des Bescheides selbst identisch sein kann, sodass auch für das formelle Begründungserfordernis keine strengeren Maßstäbe angelegt werden können.
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