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   BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94   

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https://dejure.org/1994,3971
BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94 (https://dejure.org/1994,3971)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 B 234.94 (https://dejure.org/1994,3971)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 B 234.94 (https://dejure.org/1994,3971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Annahme der Unzuverlässigkeit eines Verwalters von Wohnungseigentum wegen Nichtbeachtung des Verbots des Selbstkontrahierens bei Gewährung von Darlehen aus gemeinschaftlichen Geldern - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 197
  • DÖV 1995, 643
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
    Diese unterliegt denselben inhaltlichen Anforderungen wie die Untersagung des tatsächlich betriebenen Gewerbes (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38, S. 19).
  • BVerwG, 09.09.1981 - 1 B 118.81

    Einstufung der privaten Steuerschuld eines Geschäftsführers als Tatsache im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 35 GewO ist geklärt, daß die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein brauchen; es kommt darauf an, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (Beschluß vom 9. September 1981 - BVerwG 1 B 118.81 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 35).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
    Rechtsgrundsätzlich geklärt ist, daß derjenige Gewerbetreibende im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO unzuverlässig ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94
    Dabei muß der Gewerbetreibende nicht nur für das tatsächlich ausgeübte Gewerbe, sondern auch in bezug auf das oder die zusätzlich untersagte(n) Gewerbe unzuverlässig sein (Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 4 A 2232/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter; Betriebsleiter;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.12.1994 - 1 B 234.94 -, GewArch 1995, 159 = juris, Rn. 6; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand der Kommentierung: Juni 2006, § 35 Rn. 33, m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16

    Zur Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO

    Durch das Bundesverwaltungsgericht ist zudem seit langem geklärt, dass die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein brauchen, sondern es darauf ankommt, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 B 234.94 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2024 - 4 B 751/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.12.1994 - 1 B 234.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschlüsse vom 28.8.2017 - 4 A 2232/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N., und vom 13.1.2022 - 4 A 2701/20 -, juris, Rn. 21.
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