Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 235.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/83/EG bei der Beurteilung des Vorliegens einer dauerhaften Situationsänderung im Irak
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2006 - 9 A 1088/06
- BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 235.06
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 235.06
So wird aus der Beschwerdebegründung schon nicht klar, ob sie sich gegen den vom Berufungsgericht entsprechend der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 ) zugrunde gelegten Maßstab bei der Auslegung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG wenden oder lediglich geltend machen will, das Berufungsgericht habe im Rahmen der Prognose und Subsumtion die rechtlichen Anforderungen verkannt oder nicht hinreichend beachtet.Auch zeigt sie nicht auf, inwiefern Art. 11 Abs. 1 Buchst. e RL 2004/83/EG, der insoweit in wortgleicher Übereinstimmung mit Art. 1 C Nr. 5 GFK zu berücksichtigen sei, eine bisher nicht bedachte oder erneut klärungsbedürftige Auslegungsfrage zu § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG aufwerfen soll, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Grundsatzentscheidung vom 1. November 2005 a.a.O. ausdrücklich auf Art. 1 C Nr. 5 GFK eingegangen ist und unter Berücksichtigung dieser Bestimmung den vom Berufungsgericht angewandten Maßstab für den Widerruf gebildet hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09
Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen …
Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die Frage nach der Anwendbarkeit der EU-Regelung, da nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 1 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (s. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.12.2006 - 1 B 235.06 -, Juris). - BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 227.06
Anwendung von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf nach dem 1. …
3 Auf die weitere Revisionszulassungsrüge kommt es danach nicht an; sie hätte allerdings keinen Erfolg haben können (vgl. zu einer entsprechenden Rüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers den Beschluss vom 13. Dezember 2006 BVerwG 1 B 235.06 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04
Abschiebungsschutz
Ebenso verhält es sich im Hinblick auf die Frage nach der Anwendbarkeit der Regelung, da nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 1 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden sind (s. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.12.2006 - 1 B 235.06 -).
- VG Bremen, 14.06.2007 - 2 K 2168/04
Asyl,Türkei
Es ist sehr zweifelhaft, ob diese Richtlinie bei Verfahren auf Flüchtlingsanerkennung Anwendung findet, bei denen der Antrag auf Schutzgewährung vor dem Inkrafttreten der Richtlinie im Oktober 2004 - wie hier - gestellt wurde (verneinend für den Widerruf von Flüchtlingsanerkennungen, bei denen der Antrag auf Schutzgewährung vor Inkrafttreten der Richtlinie gestellt worden ist: BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2006 - 1 B 235.06 und vom 29.03.2007 - 1 B 104/06; VGH München, Beschluss vom 28.03.2007 - 13a B 07.30002). - VGH Bayern, 25.04.2007 - 13a B 06.31110
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …
Zu beachten ist auch, dass nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 11 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden (siehe hierzu BVerwG vom 13.12.2006 BVerwG 1 B 235.06). - VGH Bayern, 01.02.2007 - 13a B 06.30991
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …
Zu beachten ist auch, dass nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 11 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden (siehe hierzu BVerwG vom 13.12.2006 BVerwG 1 B 235.06). - VGH Bayern, 20.06.2007 - 13a B 06.30870
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …
Zu beachten ist auch, dass nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 11 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden (siehe hierzu BVerwG vom 13.12.2006 BVerwG 1 B 235.06). - VGH Bayern, 25.04.2007 - 13a B 06.31064
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …
Zu beachten ist auch, dass nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 11 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden (siehe hierzu BVerwG vom 13.12.2006 BVerwG 1 B 235.06). - VGH Bayern, 28.03.2007 - 13a B 07.30002
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …
Zu beachten ist auch, dass nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Maßgabe des Art. 11 nur für Anträge auf internationalen Schutz vorgesehen ist, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden (siehe hierzu BVerwG vom 13.12.2006 BVerwG 1 B 235.06).