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   BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89   

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https://dejure.org/1989,5200
BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89 (https://dejure.org/1989,5200)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 (https://dejure.org/1989,5200)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 1 B 24.89 (https://dejure.org/1989,5200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 560
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89
    Auch wenn man hiervon ausgeht, ist die Behörde jedoch in dem geschilderten Fall befugt, die Bestätigung im Sinne des § 33 c Abs. 3 GewO zu versagen; denn der Gewerbetreibende, der in einem bestimmten Raum wegen dessen zu geringer Grundfläche Gewinnspielgeräte nicht aufstellen darf, hat kein Sachbescheidungsinteresse (vgl. BVerwGE 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 49/71]) daran, daß ihm bestätigt wird, der Raum sei ein Aufstellungsort im Sinne der §§ 1 und 2 SpielV.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (Senat, Beschl. vom 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Neben dem Zweck, die Geeignetheit des Aufstellungsortes zu klären, verfolgt der Gesetzgeber mit der Bestätigung im Sinne des § 33 c Abs. 3 GewO noch das Ziel, die Behörde davon zu unterrichten, wo in ihrem Bezirk Gewinnspielgeräte aufgestellt sind, und ihr die Überwachung zu erleichtern (vgl. Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 24.89 - ).

    Das gilt schon deswegen, weil der Gewerbetreibende kein Sachbescheidungsinteresse daran hat, daß ihm bestätigt wird, der Raum sei ein Aufstellungsort im Sinne der §§ 1 und 2 SpielV (vgl. Beschluß vom 2. März 1989, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (VGH Baden-Württ., B. v. 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B. v. 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Insoweit gilt jedoch, dass jede der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Erlaubnisse einen eigenen Bedeutungsgehalt besitzt und keine Erlaubnis die nach einer anderen Vorschrift einschließt oder erübrigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Band I § 33c Randnr. 20; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl., § 33c Randnr. 24; § 33i Randnr. 30).

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich mithin allein hierauf und schließt nicht die Befugnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten ein, zumal die Zweckrichtung einer Spielhalle auch auf die Aufstellung anderer Spielgeräte gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 4 B 635/19

    Geeignetheitsbestätigung; Spielgerät; Aufsteller; personenbezogen; ortsbezogen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.3.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163 = juris, Rn. 2.
  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985

    Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen

    Weiter erfordern Errichtung und Betrieb einer Spielhalle i.d.R. auch eine Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO, eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und ggf. eine Erlaubnis nach § 33d Abs. 1 GewO (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.1989 - 1 B 24.89 - NVwZ 1989, 560) sowie grundsätzlich auch eine Baugenehmigung (vgl. OVG NW, U.v. 13.9.1994 - 11 A 3309/92 - GewA 1995, 124).
  • OVG Saarland, 29.05.2020 - 1 B 19/20

    (Aussetzungsantrag gegen sofortige Vollziehung der Rücknahme einer

    [BVerwG, Beschluss vom 2.3.1989 - 1 B 24/89 - Juris, Rdnr. 2].
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