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   OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12   

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https://dejure.org/2012,29679
OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12 (https://dejure.org/2012,29679)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2012 - 1 B 242/12 (https://dejure.org/2012,29679)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2012 - 1 B 242/12 (https://dejure.org/2012,29679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80a; VwGO § 80 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den ausdrücklichen Willen des Bauantragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; BauNVO § 13
    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den ausdrücklichen Willen des Bauantragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Teilbarkeit einer Baugenehmigung bei fehlendem Interesse an der Verwirklichung nur eines Teilvorhabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 14
  • DÖV 2013, 82
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99

    Bestandsgeschützter Baukörper; Neues Gebäude; Beuprüfung der Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12
    Eine auf den Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung rechtlich und tatsächlich teilbar ist (wie SächsOVG, Beschl. v. 16. Februar 1999, SächsVBl. 1999, 137).

    6 1. Im Hinblick auf die von dem Verwaltungsgericht angenommene Teilbarkeit der angegriffenen Baugenehmigung hat der Senat zwar bereits in seinem Beschluss vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 - (SächsVBl. 1999, 137) ausgeführt, dass eine Baugenehmigung nur dann teilweise aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann, wenn sie tatsächlich und rechtlich teilbar ist, dabei aber auch den Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorhabens betont (vgl. auch Senatsbeschl. v. 26. Januar 2000 - 1 BS 776/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 5 S 2572/95

    Zum Begriff des Doppelhauses

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12
    Auch aus der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 25. Juni 1996 - 5 S 2572/95 -, juris Rn. 23) ergibt sich nichts anderes, da es dort um den Begriff des "Doppelhauses" ging, und dieser Fall ersichtlich nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist.
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12
    12 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, darf bei der Beurteilung, ob in einem Haus die Wohnnutzung derart zurückgedrängt wird, dass es seine Prägung als Wohnhaus verliert und als gewerblich genutztes in Erscheinung tritt, indessen nicht im Sinne eines Rechtssatzes darauf abgestellt werden, ob die Anzahl der nicht zu Wohnzwecken genutzten Einheiten oder deren Nutzfläche die 50%-Grenze übersteigt, oder ob die Büronutzung sich auf mehr als eine Wohneinheit erstreckt, sondern es ist vielmehr für das konkrete Gebäude zu entscheiden, ob der Rahmen der noch zulässigen Büronutzung in Wohnhäusern im einzelnen überschritten wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Mai 2001 - 4 C 8.00 -, juris Rn. 18).
  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde hinsichtlich der Errichtung des Anbaus abgelehnt, wobei das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des Hamburgischen OVG (Urt. v. 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -) von einer Teilbarkeit der Baugenehmigung bezüglich der Nutzungsänderung für den Hauptbau einerseits und die Errichtung des Anbaus und der Stellplätze andererseits ausgegangen ist.4 Die Beigeladenen machen mit ihrer Beschwerde geltend, dass die von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung nicht teilbar sei, da der vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig eingestufte Teil für sie keinen Sinn ergebe.
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12
    Das Verwaltungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Abgrenzung von Gebäudeteilen und Gebäuden über das Kriterium der selbständigen Benutzbarkeit erfolgt, d. h. nur dann von einem eigenständigen Gebäude ausgegangen werden kann, wenn dieses - und zwar unabhängig vom äußeren Erscheinungsbild - tatsächlich unabhängig von anderen baulichen Anlagen genutzt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 1995 - 4 B 245.95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Die Baugenehmigung ist vielmehr insoweit tatsächlich und rechtlich teilbar (vgl. allg. zur Teilbarkeit eines Verwaltungsakts Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 158 ff.; insbesondere zur Teilbarkeit der Baugenehmigung etwa OVG B-B, Urteil vom 13.03.2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, NVwZ-RR 2013, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Diese Aussage zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für die gerichtliche Entscheidung über den Suspensiveffekt gilt selbst dann (in diese Richtung bereits: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.1.2005 - 8 S 2720/04 - juris Rn. 2 und 6 und vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 26.7.2010 - 2 CS 10.465, juris Rn. 2 und 4 und vom 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 f.; enger: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.11.2010 - 2 M 142/10 - juris Rn. 5; ablehnend: SächsOVG, Beschluss vom 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14, juris Rn. 6), wenn man - was hier nicht zu entscheiden ist - in der Hauptsache davon ausginge, dass die Errichtung eines Gebäudes nicht von der Gebäudenutzung trennbar ist (dazu: Hager in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 49 Rn. 9 m. w. N.; für eine Trennbarkeit allerdings: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144, juris Rn. 20, und im Anschluss daran Urteil vom 13.4.2015 - 3 S 328/15 - VBlBW 2015, 426, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Die Abgrenzung von Gebäudeteilen und Gebäuden erfolgt über das Kriterium der selbstständigen Benutzbarkeit (SächsOVG, Beschluss vom 13. August 2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).

    Von einem eigenständigen Gebäude kann nur dann ausgegangen werden, wenn dieses tatsächlich unabhängig von anderen baulichen Anlagen genutzt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 245.95 - DÖV 1996, 293 = NVwZ 1996, 787; SächsOVG, Beschluss vom 13. August 2012, a.a.O.; Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl. 2013, § 2 Rn. 36).

    Unerheblich ist demgegenüber, welches äußere Erscheinungsbild mehrere Gebäude abgeben (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 13. August 2012, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Eine auf einen Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung rechtlich und tatsächlich teilbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 S 5.16

    Abstandsflächenrechtliche Berücksichtigung einer einem Staffelgeschoss

    Eine teilweise Außervollzugsetzung der Baugenehmigung kommt auch hier nur dann in Betracht, wenn sich die Baugenehmigung materiell-rechtlich als teilbar erweist und gewährleistet ist, dass ein materiell rechtmäßiges, bautechnisch selbständig realisierbares und sinnvoll nutzbares Restvorhaben verbleibt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 27. Februar 2013 - OVG 2 S 59.12 -, BA S. 5; SächsOVG, Beschluss vom 13. August 2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Auch wenn ein Bauantrag tatsächlich und rechtlich aufgeteilt werden könnte, kann dies nur mit Zustimmung des Bauherrn erfolgen, da er allein den Umfang der zu erteilenden Baugenehmigung bestimmt (vgl. SächsOVG, B.v. 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Kfz-Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung,

    Auch wenn ein Bauantrag tatsächlich und rechtlich aufgeteilt werden könnte, kann dies nur mit Zustimmung des Bauherrn erfolgen, da er allein den Umfang der zu erteilenden Baugenehmigung bestimmt (vgl. SächsOVG, B.v. 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Eine Teilbarkeit einer Baugenehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, sich ein abtrennbarer rechtmäßiger Teil feststellen lässt und auch ohne den abzutrennenden Teil ein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

    Die vom Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Eilantrages angesprochenen Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Teilbarkeit der Baugenehmigung (dazu vgl. etwa Senatsbeschl. v. 13. August 2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6) sind für das Beschwerdeverfahren nicht entscheidungserheblich, weil die Beschwerde in der Sache ohne Erfolg bleibt.
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, die verschiedenen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen und auch ohne den abzutrennenden Teil ein dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004 - 4 B 1/04 -, BeckRS 2004, 20747; Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

  • VG Würzburg, 25.07.2017 - W 4 K 16.936

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch offene Doppelparker in

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 1 ZB 18.1826

    Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Wohngebäudes im Außenbereich

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 1 ZB 20.1282

    Baugenehmigung für eine Traktorgarage mit Dachterrasse

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221

    Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und

  • OVG Sachsen, 07.01.2013 - 1 B 348/12

    Nutzungsuntersagung, Bestandsschutz, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit,

  • VG Regensburg, 11.08.2021 - RN 6 S 21.784

    Baugenehmigung, Bescheid, Gemeinde, Vorhaben, Gemarkung, Wohnhaus, Bauantrag,

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