Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015

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   BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12   

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https://dejure.org/2013,14622
BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2013,14622)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2013,14622)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2013,14622)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2
    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft; Begegnungsgemeinschaft; Bestandsgemeinschaft; tatsächliche Verbundenheit; Kriterium; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Befristung; nachträgliche Befristung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Befristung; Begegnungsgemeinschaft; Bestandsgemeinschaft; Geltungsdauer; Kriterium; Sach- und Rechtslage; eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 8 MRK, § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004
    Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Bewertungskriterium; nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines nachweisbar betätigten Willens beider Eheleute zum Führen eines gemeinsamen Lebens für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.R.d. aufenthaltsrechtlichen Schutzes nach Art. 6 GG; Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 28
    Eheliche Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Achtung des Familienlebens, gemeinsame Wohnung, häusliche Gemeinschaft, Begegnungsgemeinschaft, Bestandsgemeinschaft, tatsächliche Verbundenheit, Kriterium, maßgeblicher Zeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt, Sach- ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK, § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt bei nachträglicher Befristung einer Aufenthaltserlaubnis | Eheliche Lebensgemeinschaft; Familiäre Lebensgemeinschaft; Gemeinsame Wohnung; Häusliche Gemeinschaft; Begegnungsgemeinschaft; Bestandsgemeinschaft; Tatsächliche ...

  • rewis.io

    Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Bewertungskriterium; nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines nachweisbar betätigten Willens beider Eheleute zum Führen eines gemeinsamen Lebens für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.R.d. aufenthaltsrechtlichen Schutzes nach Art. 6 GG; Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Bewertungskriterium; nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eheliche Lebensgemeinschaft im Aufenthaltsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Verkürzung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für eheliche Lebensgemeinschaft mit aufenthaltsrechtlichem Schutz muss gemeinsame Lebensführung nachgewiesen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1237
  • FamRZ 2013, 1574
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Allerdings verbietet es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849, Rn. 22).

    Die vom Kläger behauptete Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 - führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 11.10 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u Asylrecht Nr. 53 Rn. 14 ff. und vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 7.09 - BVerwGE 136, 222 Rn. 15 = Buchholz 402.242 § 27 AufenthG Nr. 2).

    In einem derartigen Fall ist allerdings erforderlich, dass das Bestehen einer über eine bloße Begegnungsgemeinschaft hinausreichenden familiären Beistandsgemeinschaft auf andere Weise erkennbar sichergestellt ist, etwa durch eine jedenfalls erforderliche intensive Kommunikation zwischen den Eheleuten als Indiz für eine gemeinsame Lebensgestaltung, durch Beistandsleistungen oder Besuche im Rahmen des Möglichen (Urteil vom 22. Juni 2011 a.a.O. Rn. 18; im Übrigen vgl. auch Marx, in: Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht in der anwaltlichen Praxis, 4. Aufl. 2011, § 5 Rn. 12 ff., 32 ff., 90 ff.).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Deshalb sind Ausweisungen ebenso wie Abschiebungsandrohungen oder Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz darstellt (Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 f. = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4; vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1 und vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus; die Beweislast für das Bestehen dieses Herstellungswillens als einer inneren Tatsache trägt der Ausländer (Urteile vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 11.10 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u Asylrecht Nr. 53 Rn. 14 ff. und vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 7.09 - BVerwGE 136, 222 Rn. 15 = Buchholz 402.242 § 27 AufenthG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Deshalb sind Ausweisungen ebenso wie Abschiebungsandrohungen oder Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz darstellt (Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 f. = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4; vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1 und vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Deshalb sind Ausweisungen ebenso wie Abschiebungsandrohungen oder Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz darstellt (Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 f. = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4; vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1 und vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts bzw. der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt (ebenso Discher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz II, § 7 Rn. 508; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 Rn. 42; sowie VGH München, Beschluss vom 16. August 2011 - 10 CS 11.432 - BayVBl 2012, 210 Rn. 30).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 10 CS 11.432

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts bzw. der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt (ebenso Discher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz II, § 7 Rn. 508; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 Rn. 42; sowie VGH München, Beschluss vom 16. August 2011 - 10 CS 11.432 - BayVBl 2012, 210 Rn. 30).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12
    Deshalb sind Ausweisungen ebenso wie Abschiebungsandrohungen oder Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz darstellt (Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12 = Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 7; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 37 f. = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4; vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1 und vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auch wenn es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft verbietet, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für deren Vorliegen zu formulieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.2013 - BVerwG 1 B 25.12 -, juris Rn. 4), fehlen insoweit hier jegliche Anhaltspunkte, aufgrund derer der Senat die Überzeugung gewinnen konnte, dass zwischen dem Kläger und der türkischen Staatsangehörigen, Frau B., eine - über eine bloße Begegnungsgemeinschaft hinausreichende, von einer gemeinsamen Lebensführung getragene - familiäre Beistandsgemeinschaft besteht (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urt. v. 30.6.2021 - 19 B 20.2085 -, juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

    Denn die Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft lässt es nicht zu, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, BayVBl 2014, 56 Rn. 3).

    Im Zentrum steht die Frage nach dem nachweisbar betätigten Willen, mit der Partnerin bzw. dem Partner als wesentlicher Bezugsperson ein gemeinsames Leben zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, BayVBl 2014, 56 Rn. 4).

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

    Damit unterscheidet sich das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers von den nationalen Familiennachzugsregeln, nach denen Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen (nur) zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt werden (§ 27 Abs. 1 AufenthG; s.a. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 B 25.12 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 7 Rn. 4 zum danach geforderten Maß an Verbundenheit).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13

    Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des

    Auch dies spricht dafür, im Streit um die Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs auf einen möglichst späten Beurteilungszeitpunkt abzustellen, um die Berücksichtigung neuer tatsächlicher Entwicklungen auch im Lichte des Verfassungsrechts zu ermöglichen (vgl. zu dieser Überlegung BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 - juris - Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 10 B 14.2060

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer befristeten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis

    Die Rechtmäßigkeit des Bescheids, mit dem der Beklagte die befristete Aufenthaltserlaubnis des Klägers zurückgenommen hat, ist nicht wie bei der Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts darstellt (vgl. BVerwG, U. v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 11 ff.; B. v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6).

    Denn diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Aufenthaltsrecht auch bei Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf eines unbefristeten Aufenthaltstitels beruht auf der Annahme, dass im Streit um das Fortbestehen eines Aufenthaltsrechts aus materiell-rechtlichen Gründen auf einen möglichst späten Beurteilungszeitpunkt abzustellen ist, um die Berücksichtigung aktueller tatsächlicher Entwicklungen etwa im Lichte des Art. 8 EMRK oder des Art. 6 GG zu ermöglichen (BVerwG, B. v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Liegt wie hier der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts allerdings nach dem Ablaufzeitpunkt des zurückgenommenen (befristeten) Aufenthaltstitels und können sich demgemäß nachträglich eingetretene Tatsachen auf den angegriffenen Verwaltungsakt nicht mehr auswirken, sondern Bedeutung lediglich für die Neuerteilung eines Titels oder die Verlängerung des abgelaufenen Titels haben, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Geltungsdauer des (befristeten) Aufenthaltstitels abzustellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vgl. bereits BayVGH, B. v. 16.8.2011 - 10 CS 11.432 - juris Rn. 30; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis vgl. BVerwG, B. v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6; in diesem Sinne wohl auch VGH BW, U. v. 15.7.2009 - 13 S 2372/08 - juris Rn. 42; für den noch früheren Zeitpunkt des Erlasses der Rücknahmeentscheidung [allerdings bei einer besonderen Konstellation]: VG Aachen, U. v. 12.5.2016 - 4 K 600/14 - juris Rn. 41 ff.).

    Erst der bei den Eheleuten bestehende Wille, eine eheliche Lebensgemeinschaft (im Bundesgebiet) tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, B. v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 3 m.w. Rspr-nachweisen).

  • VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 6 K 16.578

    Unrichtige Angaben im Aufenthaltserlaubnisverfahren kein geringfügiger Verstoß

    Maßgeblich ist der nachweisbar betätigte Wille, mit der Partnerin bzw. dem Partner als wesentlicher Bezugsperson ein gemeinsames Leben zu führen (BVerwG, B. v. 22.05.2013 - 1 B 25.12 - BayVBl 2014, 56/57).

    Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerwG, B. v. 22.05.2013 - 1 B 25.12 - BayVBl 2014, 56/57 zur ehelichen Lebensgemeinschaft).

    Zum einen löst erst der bei beiden Eheleuten bestehende Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen oder aufrechtzuerhalten, den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (BVerwG, B. 22.05.2013 - 1 B 25.12 - BayVBl 2014, 56/57).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der

    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts bzw. der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25/12 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Bei der im jeweiligen Einzelfall vorzunehmenden Bewertung, ob eine aufenthaltsrechtlich beachtliche tatsächliche Lebensgemeinschaft vorliegt oder lediglich eine Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, verbietet es sich angesichts der Vielfalt der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ausgestaltungsmöglichkeiten der familiären Lebensgemeinschaft, schematische oder allzu enge Mindestvoraussetzungen für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu formulieren (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 Rn. 22; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25/12 - juris).

    Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist allerdings eine Frage des jeweiligen Einzelfalls; die abstrakte Festlegung weiterer Kriterien für das Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Eheleuten ist nicht möglich (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013, a.a.O., Rn. 4).

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Denn beim Widerruf einer zeitlich befristeten Duldung ist wie im Falle eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines zeitlich befristeten Aufenthaltstitels für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Geltungsdauer des (befristeten) Aufenthaltstitels bzw. hier der (befristeten) Duldung abzustellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vgl. bereits BayVGH, U.v. 29.11.2016 - 10 B 14.2060 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 10 CS 11.432 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6).

    Einer Einbeziehung tatsächlicher Entwicklungen nach Erlass des angegriffenen Verwaltungsaktes bedarf es nicht, wenn die nachträglich eingetretenen Tatsachen sich auf den angegriffenen Verwaltungsakt nicht mehr auswirken können, sondern Bedeutung lediglich für die Neuerteilung oder Verlängerung der abgelaufenen Duldung haben (zum Fall einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer eines Aufenthaltstitels vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris --Ls-; Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 17.05.2022 - 11 B 3/22
    Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).

    Dieser Wille muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; Urteile vom 22.06.2011 - 1 C 11/10 -, juris, Rn. 14 ff., und vom 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, juris, Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 31, Rn. 18).

    Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls; die abstrakte Festlegung weiterer, über die vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten Obersätze hinausgehender Kriterien für das Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Eheleuten ist nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris, Rn. 4).

  • VG Magdeburg, 17.11.2015 - 4 A 158/15

    Aufenthaltserlaubnis: Mindestanforderungen an eine eheliche Lebensgemeinschaft

    Dabei ist jedenfalls eine intensive Kommunikation zwischen den Eheleuten als Indiz für eine gemeinsame Lebensgestaltung, durch Beistandsleistungen oder Besuche im Rahmen des Möglichen, erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, unter Hinweise auf Urt. v. 22.06.2011 - 1 C 5/10 -, juris).

    Ob dieser Wille vorliegt und praktiziert wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls; die abstrakte Festlegung weiterer Kriterien für das Maß an tatsächlicher Verbundenheit zwischen den Eheleuten ist nicht möglich, sondern muss individuell bestimmt werden (vgl. BVerwG in str. Rechtsprechung, zuletzt Beschl. v. 22.05.2013 - 1 B 25.12 -, juris m. w. N.).

    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf einen bestimmten Zeitpunkt nach Zustellung des Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts liegt (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2013 - 1 B 25/12 -, juris; ebenso Discher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, § 7 Rn. 508; vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 15.07.2009 - 13 S 2372/08 -, NVwZ 2009, 1380; Bay. VGH, Beschl. v. 16.08.2011 - 10 CS 11.432 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13

    Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen

  • VG Augsburg, 18.03.2019 - Au 6 S 19.163

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nach Auflösung der ehelichen

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 11 S 2251/22

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Erteilung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

  • VG Göttingen, 22.06.2016 - 1 B 123/16

    Abwägung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Erteilungsvoraussetzung;

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 11 S 2512/19

    Aufenthaltsrecht: Beschwerde gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • VG Ansbach, 30.01.2020 - AN 11 E 20.00136

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung von Ehegatten

  • VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570

    Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere

  • VG Magdeburg, 27.06.2019 - 4 A 437/17

    Streitgegenstand bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.922

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 1 K 17.1614

    Ausweisung eines chinesischen Spezialitätenkochs wegen Scheinehe

  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen

  • VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 7 K 8315/14
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 39.19

    Verschulden des Dienstherrn als Voraussetzung für die Aufhebung der Ernennung

  • VG Berlin, 14.01.2014 - 30 K 28.13

    Visum zum Zwecke des Nachzugs zum demenzkranken Ehegatten

  • VGH Hessen, 21.06.2018 - 3 A 2410/16

    Ausländerrechtlicher Vergleich und Eingriff in Rechte Dritter

  • VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239

    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2013 - 7 N 78.13

    Zulassungsbegehren; Visum; Ehegattennachzug; Kurde; Türkei; 22 Jahre ältere

  • VGH Hessen, 20.03.2018 - 7 A 1041/17
  • VG Bayreuth, 28.01.2015 - B 4 K 14.794

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten als eigenständiges

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 6 K 1047/16

    Aufenthaltsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung;

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 CS 14.687

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 M 1/22

    Berücksichtigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 13a ZB 19.31056

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG München, 17.02.2015 - M 24 K 14.2259

    Asylfolgeantrag, zielstaatsbezogene Gründe, Aufenthaltserlaubnis, syrischer

  • VG München, 22.11.2018 - M 10 K 18.3238

    Ausweisungsverfügung nach sexuellem Missbrauch von Kindern

  • VGH Hessen, 02.05.2019 - 7 B 564/19

    Vollprüfung vor Ablauf der Frist für die Begründung der Beschwerde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2020 - 2 L 33/19

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 10 CS 16.2308

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG Hannover, 24.09.2021 - 5 A 1357/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Geduldeter Ausländer; Privatwirtschaftliches

  • VG Saarlouis, 14.04.2021 - 6 L 194/21

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 C 13.1302

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Befristung einer

  • VGH Bayern, 20.06.2014 - 10 C 14.479

    Ablehnung des Antrags auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Getrenntleben

  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 1 S 16.1319

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten einer Deutschen, da

  • VG München, 01.03.2016 - M 9 S 15.5910

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs

  • VG Göttingen, 21.12.2022 - 1 B 153/22

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken; Aufenthaltserlaubnis zur

  • VG München, 13.04.2016 - M 9 K 15.5028

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen des Vorliegens eines Härtefalls

  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der

  • VGH Bayern, 23.09.2015 - 10 ZB 15.1580

    Dreijähriger Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft; beiderseitiger Wille,

  • VG Bayreuth, 26.10.2016 - B 4 K 15.634

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei Wegfallen des Aufenthaltszwecks

  • VG Berlin, 15.12.2015 - 33 K 410.14

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug (hier: Erfüllung des

  • OVG Sachsen, 23.12.2013 - 3 A 134/12

    Fortbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft, Glaubhaftmachung

  • VG Hannover, 22.09.2022 - 5 B 2675/22
  • VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.921

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Augsburg, 19.04.2021 - Au 1 S 21.612

    Erfolgloses vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Ablehnung der Verlängerung

  • VG München, 04.03.2020 - M 9 K 19.4616

    Untätigkeitsklage nach Rücknahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 07.07.2016 - 29 K 300.15

    Klage auf Verpflichtung zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Berlin, 25.05.2018 - 16 K 900.17
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 1 B 25.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74949
OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2015,74949)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2015,74949)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 1 B 25.12 (https://dejure.org/2015,74949)
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