Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (12)  

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10  

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten (vormals) türkischen Staatsangehörigen

    Sie ist ungeachtet der im Hinblick auf die gegenwärtige Staatenlosigkeit des Klägers unsicheren Vollzugsmöglichkeit durch Abschiebung in die Türkei geeignet, da eine solche Abschiebung nicht die einzige Rechtswirkung der Ausweisung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, juris, Rn. 7; GK-AufenthG, vor §§ 53 ff. AufenthG, Rn. 429, m. w. N.); sie führt vielmehr nach § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG zum Erlöschen bestehender Aufenthaltstitel und grundsätzlich zur Wiedererteilungssperre sowie bei einer freiwilligen Ausreise, etwa in einen Drittstaat, grundsätzlich zu einem Wiedereinreiseverbot.

    Da der Kläger die Möglichkeit hat, einen Wiedereinbürgerungsantrag zu stellen, und es unabhängig hiervon auch nicht generell auszuschließen ist, dass sich die Türkei zukünftig - wie andere Staaten auch - bereit erklärt, ehemalige Staatsangehörige, die - wie der Kläger - in Folge einer Ausbürgerung staatenlos sind, wieder aufzunehmen, kann auch nicht festgestellt werden, seine Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in diesen Zielstaat seien auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen und die Androhung der Abschiebung in die Türkei deshalb aufzuheben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, a. a. O., Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11  

    (Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung)

    a) Auch eine zwingende Ausweisung nach § 53 AufenthG ist auf ihre Vereinbarkeit mit dem in Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens hin zu überprüfen (vgl.VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.09.2011 - 11 S 2811/10 - und vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 - juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.2003 - 1 B 252.02 - Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 18 E 686/07  

    Zwingende Ausweisung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Generalprävention

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = NVwZ-RR 2000, 320 = DÖV 2000, 425 = EzAR 031 Nr. 6 = AuAS 2000, 98 = InfAuslR 2000, 105, möglicherweise differenzierender Beschluss vom 11. Juli 2003 - 1 B 252.02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14, wonach allenfalls in höchst seltenen, außergewöhnlichen Fällen trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer "Ist"-Ausweisung hiervon wegen Unverhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 EMRK abzusehen sein kann; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2002 - 18 B 1169/01 - und vom 28. Januar 2005 - 18 B 1260/04 -, a.a.O.; zum Meinungsstand Discher, GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff., Januar 2007, Rdn. 888 - 898.
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  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07  

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts

    Die differenzierten Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes über die Muss-, Regel- und Ermessensausweisung sowie den besonderen Ausweisungsschutz tragen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich in ausreichender Weise der EMRK Rechnung (vgl. Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27/96 - InfAuslR 1998, 424; B. v. 11.07.2003 - 1 B 252/02 - Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 17 E 1415/06  
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 1 B 252/02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11/99 -, DVBl. 2000, 425 = AuAS 2000, 98; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2007 - 17 B 1622/07 - VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 11 S 1410/02 -, AuAS 2003, 64; zum Meinungsstand Discher, a.a.O., Vor §§ 53 ff, Rdn. 888 ff.
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2012 - 11 LA 150/12  

    Ist-Ausweisung

    Ein etwaiger Verstoß gegen Art. 8 EMRK durch eine Ist-Ausweisung nach § 53 AufenthG kann daher methodengerecht nur dann vermieden werden, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG oder für eine teleologische Reduktion der Rechtsfolge des § 53 AufenthG gegeben sind (Senatsbeschl. v. 7.1.2011 - 11 LA 503/10 -, juris, Rn. 3 f.; BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, juris, Rn. 4, noch zu § 47 Abs. 1 AuslG).
  • VG Braunschweig, 14.05.2007 - 6 B 259/06  

    Sogenannte zwingende Ausweisung eines Straftäters; Abschiebungsandrohung;

    Dies ist im Aufenthaltsgesetz zwar nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention vor dem Aufenthaltsgesetz, von dem nach den allgemeinen Regelungen auszugehen ist: Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der in der Bundesrepublik im Rang eines Gesetzes gilt und gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 AufenthG, wonach die Regelungen in anderen Gesetzen unberührt bleiben, auch bei der Anwendung der Ausweisungsvorschriften zu beachten ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. vom 11.07.2003 - 1 B 252/02 -, juris = Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14 - zur entsprechenden Regelung im Ausländergesetz - ; s. a. OVG Bremen, Urt. vom 25.05.2004, InfAuslR 2004, 328, 330 und Discher, aaO., Vor §§ 53 ff. Rn. 890 ff., 728 f., jew. m. w. N. zum Streitstand).
  • VG Aachen, 27.08.2008 - 8 L 366/07  

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Europäische

    Dies erfordert nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts, zu berücksichtigen, dass es die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Beachtung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Art. 8 EMRK, - vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 9. Oktober 2003 - 48321/99 -, Fall Slivenko (Rn. 121), EuGRZ 2006, S. 560; Thym, EuGRZ 2006, 541, 552, nicht zulässt, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten zu bestimmen, so auch bereits Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2 und Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 11 S 1410/02 -, NVwZ-RR 2003, 304; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 3037/03 -, InfAuslR 2004, 328, anderer Ansicht noch Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19 = NVwZ-RR 2000, 320 = DÖV 2000, 425 = EzAR 031 Nr. 6 = AuAS 2000, 98 = InfAuslR 2000, 105, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 1 B 252.02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14, wonach allenfalls in höchst seltenen, außergewöhnlichen Fällen trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer "Ist"-Ausweisung hiervon wegen Unverhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 EMRK abzusehen sein kann; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2002 - 18 B 1169/01 - und vom 28. Januar 2005 - 18 B 1260/04 -, a.a. O.; den Streitstand referierend und als in einem Hauptsacheverfahren klärungsbedürftig kennzeichnend: OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2007 - 18 E 686/07 - zum Meinungsstand weiter Discher, Gemeinschaftskommentar zum AufenthG (GK-AufenthG), Vor §§ 53 ff., Januar 2007, Rdn. 888 - 898.
  • VG Schleswig, 22.05.2008 - 12 A 17/08  

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und

    Trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine ,,Ist"-Ausweisung kann in au- ßergewöhnlichen Fällen von der Ausweisung wegen Unverhältnismäßigkeiten nach Artikel 8 Abs. 2 EMRK abzusehen sein (BVerwG, Beschluss vom 11.07.2003 ­ 1 B 252/02 ­ ,zitiert nach Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2011 - 9 L 109/11  

    Regelausweisung, Anforderung an die Abstufung zu einer Ermessenausweisung, hier:

    Selbst wenn - trotz der sporadischen Kontakte des Antragstellers zu seinem Sohn, zuletzt am 18. Februar 2009 - von einer einmal vorhandenen natürlichen Familieneinheit von Eltern und Kindern auszugehen sein sollte und damit in der Regel selbst bei späterer Trennung der Eltern, Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft und Verlust des Sorgerechts für einen Elternteil von einem Fortbestand schutzwürdiger Beziehungen zwischen diesem Elternteil und seinen Kindern auszugehen ist, gilt dies nicht bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 1 B 252/02 -, Rn. 6, unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 11. Juli 2000 - Ciliz ./. Niederlande - NVwZ 2001, 547 m.w.N.
  • VG Braunschweig, 31.05.2005 - 6 A 143/05  

    Ausweisung; Ausländer; Ausweisung; Beurteilungszeitpunkt; Ehe

  • VG München, 18.09.2008 - M 10 K 07.3057  

    Ist-Ausweisung bei Bewährungsstrafe; Wiederholungsgefahr; Negative

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