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   BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96   

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BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96 (https://dejure.org/1997,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1997 - 1 B 256.96 (https://dejure.org/1997,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 1 B 256.96 (https://dejure.org/1997,1307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 Ausländergesetz (AuslG) - Abgrenzung von Regelfällen und Ausnahmefällen - Fallkonstellation für einen Ausnahmefall - Abweichen von der Regel des § 47 Abs. 3 S. 1 AuslG im Fall ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).

    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilungen und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1996 - 1 B 21.96

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot - Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
    Soweit der Kläger geklärt wissen will, ob § 47 Abs. 1 Nr. 3 AuslG an Umstände vor dessen Inkrafttreten anknüpfen kann, hat dies der Senat bereits bejaht (Beschluß vom 13. Februar 1996 - BVerwG 1 B 21.96 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 10).

    Für die mit der Ausweisung bezweckten Gefahrenabwehr (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1996 a.a.O.) kommt es nicht abstrakt auf die zeitliche Abfolge von Straftat und Verurteilung einerseits und ausländerrechtlicher Sanktionierung durch den Gesetzgeber andererseits an, vielmehr können allenfalls die konkreten Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung Berücksichtigung finden.

  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96
    Gleiches hat zu gelten, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z.B. Art. 6 Abs. 1 GG) nicht vereinbar ist (vgl. auch Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DokBer A 1996, 369).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Die Frage, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 - und vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 123.97 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12 und 15, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    nur BVerwG, Beschluss vom 15.1.1997 - 1 B 256.96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2000 - 18 B 101/00 -, InfAuslR 2000, 383, zu den entsprechenden Regelungen des AuslG 1990.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - 1 B 256/96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12, vom 5. Februar 1997 - 1 B 16/97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 13 und vom 27. Juni 1997 - 1 B 123/97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2000 - 18 B 101/00 -, AuAS 2000, 134 = NVwZ-RR 2000, 721 = InfAuslR 2000, 383.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - 1 B 256/96 -, vom 5. Februar 1997 - 1 B 16/97 - und vom 27. Juni 1997 - 1 B 123/97 -, jeweils a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2000 - 18 B 101/00 -, a.a.O., und vom 2. April 2001 - 18 A 1257/00 - sowie vom 3. Juli 2001 - 18 B 182/01 -, jeweils m.w.N.

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