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   OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12   

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https://dejure.org/2012,40203
OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12 (https://dejure.org/2012,40203)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.11.2012 - 1 B 261/12 (https://dejure.org/2012,40203)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. November 2012 - 1 B 261/12 (https://dejure.org/2012,40203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 80 S. 2
    Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung, Hotel, betreutes Wohnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsänderung eines ehemals genehmigten Hotels als Einrichtung für betreutes Wohnen (hier: Seniorenhotel mit Anmeldung des Hauptwohnsitzes)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBO § 59 Abs. 1; SächsBO § 80 S. 2
    Anspruch auf Nutzungsänderung eines ehemals genehmigten Hotels als Einrichtung für betreutes Wohnen (hier: Seniorenhotel mit Anmeldung des Hauptwohnsitzes)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hotelbetrieb oder betreutes Wohnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 638
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    Für eine Beiziehung der Gerichtsakten des beim Oberverwaltungsgericht dazu erneut anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 C 37/11), wie sie die Antragstellerin anregt, besteht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kein Anlass.

    21 Da es sowohl für die Einleitung von Verwaltungsverfahren (§ 22 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG) als auch für die Durchführung von Anhörungen (§ 28 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG) zum Erlass von Nutzungsuntersagungsverfügungen ausreicht, wenn greifbare Anhaltspunkte für eine formell oder materiell (baurechts-)widrige Nutzung baulicher Anlagen vorliegen, ist es dem Antragsgegner auch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Normenkontrollverfahrens 1 C 37/11 jedoch nicht verwehrt, entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen.

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    Ein Besetzungsmangel, wie er - ausnahmsweise - auch noch nach Beendigung der Vorinstanz unter Hinweis auf nachträglich bekannt gewordene Befangenheitsgründe geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. März 2012, SächsVBl. 2012, 257, 258 m. w. N.), scheidet damit ersichtlich aus.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    Ob der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie erfasst wird (dies - abweichend von zivilrechtlicher Rechtsprechung - ausdrücklich offen lassend BVerfG, Beschl. v. 26. Juni 2002, BVerfGE 105, 252, 278 m. w. N.), mag dahinstehen.
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    bei seiner Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans zugrunde lag, ein wirtschaftlicher Hotelbetrieb auf dem Grundstück auf Dauer ausgeschlossen war (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1978, BVerwGE 56, 283).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans für das Grundstück eines Antragstellers durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    Das von ihr in Bezug genommene, vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. September 2011 - 4 BN 30.11 - aufgehobene Normenkontrollurteil des Senats vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - beschränkte sich entgegen der Beschwerdebegründung nicht darauf, die formellen Voraussetzungen einer Planänderung zu prüfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2008 - 13 E 1108/08

    Kein Widerruf bei Diagnosen durch den Amtsarzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    12 Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) setzt voraus, dass durch rechtswidriges hoheitliches Handeln des Antragsgegners in ein subjektives Recht der Antragstellerin eingegriffen wurde und die konkrete Gefahr der Wiederholung der Rechtsbeeinträchtigung droht (vgl. Senatsbeschl. v. 24. September 2012 - 1 B 268/12 -, Beschlussabdruck Rn. 5 f.; OVG NRW, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 13 E 1108/08 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08

    Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
    Das von ihr in Bezug genommene, vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. September 2011 - 4 BN 30.11 - aufgehobene Normenkontrollurteil des Senats vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - beschränkte sich entgegen der Beschwerdebegründung nicht darauf, die formellen Voraussetzungen einer Planänderung zu prüfen.
  • VG Darmstadt, 29.02.2016 - 5 L 652/15

    Ein Träger der Jugendhilfe ist unter der gegenwärtigen Rechtsgrundlage nicht

    Der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) setzt voraus, dass durch ein rechtswidriges hoheitliches Handeln des Antragsgegners in ein subjektives Recht der Antragstellerin eingegriffen wurde und die konkrete Gefahr der Wiederholung der Rechtsbeeinträchtigung droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 7.13 -, juris; Rdnr. 16; Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 -, juris, Rdnr. 11; Sächs. OVG, Beschl. v. 28.11.2012 - 1 B 261/12 - juris, Rdnr. 12; Bay. VGH, Urt. v. 02.10.2012 - 10 BV 09.1860 -, juris, Rdnr. 27; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 02.12.2008 - 13 E 1108/08 -, juris, Rdnr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine rechtsfehlerhafte Beweiserhebung nicht zwingend, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise führt und die Annahme eines Verwertungsverbots im Übrigen von einer Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 -, juris Rn. 30 m. w. N.; s. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 11 CS 18.2254 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 13. März 2018 - 16 A 906/11 -, juris Rn. 76 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 1 B 261/12 -, juris Rn. 18).
  • VG Cottbus, 08.08.2016 - 1 L 298/16

    Sonstiges

    Dabei kann offen bleiben, ob ein solcher Anspruch unmittelbar aus den Grundrechten (so bspw.: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herzuleiten ist (so: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 1 B 261/12 -, juris Rn. 12).

    Eine solche Besorgnis wird dabei insbesondere dann angenommen, wenn in der Vergangenheit bereits ein rechtswidriger, hoheitlicher Eingriff stattgefunden hat und die konkrete Gefahr der Wiederholung der Rechtsbeeinträchtigung besteht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 1 B 261/12 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 23.09.2014 - 1 B 125/14

    Nutzungsuntersagung, Ermessen, Gewerbebetrieb, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    15 Soweit die angegriffene Nutzungsuntersagung mit einem Eingriff in den von der Antragstellerin eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einhergeht, ist dies nach dem im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Prüfungsmaßstab hier gerechtfertigt (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 1 B 261/12 -, juris).
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