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   BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90   

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BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90 (https://dejure.org/1990,5770)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1990 - 1 B 27.90 (https://dejure.org/1990,5770)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1990 - 1 B 27.90 (https://dejure.org/1990,5770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen - Bestehen einer die Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers rechtfertigende Wiederholungsgefahr - Ausweisung trotz Aussetzung der Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90
    Die Beschwerde führt aus, das Berufungsgericht habe die dem Kläger gewährte Strafaussetzung zur Bewährung nicht maßgeblich zu seinen Gunsten berücksichtigt und sei damit von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45) abgewichen.

    Soweit das Berufungsgericht ergänzend darauf hingewiesen hat, daß das Strafgericht seine Entscheidung "lediglich durch eine Verweisung auf § 56 Abs. 2 StGB begründet" habe, ist es ebenfalls nicht von den im Beschluß vom 29. Juli 1977 (a.a.O.) dargelegten Grundsätzen abgerückt.

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem erwähnten Beschluß und in seiner weiteren Rechtsprechung verdeutlicht hat, ist dies namentlich dann nicht der Fall, wenn die Behörde für die Ausweisung eine geringere Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen genügen lassen darf und genügen läßt, als die strafrichterliche Prognose voraussetzt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 ).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90
    Das Berufungsgericht hat aber anhand der strafrichterlichen Feststellungen geprüft, ob der Sachverhalt Besonderheiten, insbesondere derart singuläre Züge aufweist, daß eine angemessene generalpräventive Wirkung der Ausweisung nicht zu erwarten ist bzw. ein Bedürfnis für ein generalpräventives Einschreiten nicht besteht (vgl. dazu Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 ).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem erwähnten Beschluß und in seiner weiteren Rechtsprechung verdeutlicht hat, ist dies namentlich dann nicht der Fall, wenn die Behörde für die Ausweisung eine geringere Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen genügen lassen darf und genügen läßt, als die strafrichterliche Prognose voraussetzt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    a) Diesen Grundsatz der nach dem Schadensausmaß differenzierenden normativen oder relativen Wiederholungswahrscheinlichkeit hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs bei der Beurteilung von Ausweisungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 immer wieder betont (vgl. grundlegend etwa BVerwG, Urteil vom 26.2.1974 - 1 C 31.72 -, BVerwGE 45, 45 = NJW 1974, 807; daran anknüpfend BVerwG, Urteil vom 18.8.1983 - 1 C 131.80 -, BVerwGE 68, 101 = InfAuslR 1984, 172; Beschluss vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, DVBl. 1985, 57; Beschluss vom 19.3.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1988 - 13 S 1957/86 -, VBlBW 1989, 113 und Urteil vom 29.11.1989 - 11 S 262/89 -[vom BVerwG bestätigt im o.g. Beschluss vom 19.3.1990]).

    Die Gewährung der Strafaussetzung im Hinblick auf die Gefahr neuer Verfehlungen scheidet daher nur bei einem erheblich strengeren Maßstab als dem der "Wiederholungsgefahr im weiteren Sinn" aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1988 a.a.O.; ebenso GK-AuslR § 45 Rdnr. 422).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 2351/06

    Einschreitenspflicht der Bodenschutzbehörde; Anordnung einer

    Mit dieser Formel kann auch in sachgerechter Weise dem allgemeinen polizeirechtlichen Grundsatz Rechnung getragen werden, dass die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit umgekehrt proportional zu der Größe des Schadens bzw. der Bedeutung der infrage stehenden Rechtsgüter sind, ohne dass damit allerdings die Ebene des "Konkreten" vollständig verlassen werden darf (vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.10.1978 - I C 91.76 - E 57, 61; B. v. 17.10.1984 - 1 B 61.84 - DÖV 1985, 111; v. 19.3.1990 - 1 B 27.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122; vgl. auch BT-Drs. 13/6701, 40).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Die Ausländerbehörde kann insoweit sachgerecht unter spezialpräventiven Gesichtspunkten, insbesondere auch unter Einbeziehung des früheren strafrechtlichen Verhaltens des Ausländers, zur Bejahung der Notwendigkeit eines Schutzes der Belange der Bundesrepublik Deutschland vor einer Gefährdung durch weitere Straftaten des Ausländers kommen (vgl. dazu grds. BVerwG, 29.07.1977 - I B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 107; 19.03.1990 - 1 B 27.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 122).
  • VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91

    Zum Ausnahmefall für Abgehen von der Regel-Ausweisung

    Die ausländerrechtliche Beurteilung des Stellenwertes der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht an die strafgerichtliche Begründung gebunden (BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108; 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).

    Bei der ausländerrechtlichen Beurteilung spezialpräventiver Gesichtspunkte kann für die Ausweisung eine geringere Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen auf der Grundlage des Maßstabs genügen, daß die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07

    Voraussetzungen einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bei strafrechtlichen

    Je größer und folgenschwerer die zu erwartenden Schäden sind, desto geringer braucht die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu sein (BVerwG, Beschl. v. 19. März 1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).

    Die davon zu Lasten des Antragstellers unter gründlicher Würdigung der Gesamtumstände abweichende behördliche Beurteilung steht mit der strafgerichtlichen Begründung damit maßstäblich nicht einmal in Widerspruch (vgl. ähnlich BVerwG, Beschl. v. 19. März 1990, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 15 E 589/21

    Rücknahme der Feststellung der Zuverlässigkeit eines Piloten nach Feststellung

    Insoweit gehen die Anforderungen des Straf- und Sicherheitsrechts ersichtlich deutlich auseinander, weil sie ganz unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.3.1990, 1 B 27/90, juris Rn. 4, und vom 14.12.1990, 7 C 20/90, juris Rn. 22 f.; vergleiche auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007, 20 B 44/07, juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

    Die Strafaussetzung zur Bewährung hindert deshalb die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr nicht (vgl. BVerwG, U. v. 18. Oktober 1983 - 1 C 129/80 - Rz 14 u. B. v. 19. März 1990 - 1 B 27.90 - LS; VGH BW, U. v. 9. Juli 2003 - 11 S 420/03 - Rz 28; BVerfG, B. v. 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 - Rz 18 zu § 57 StGB).
  • VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05

    Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

    Bei dieser Ausgangslage kann angesichts des beispielsweise ausdrücklich normierten weiteren Tatbestandsmerkmals einer "Gefahr für die Allgemeinheit" nicht angenommen werden, dass hier der ordnungsrechtlich anerkannte relativierende Maßstab gemeint sein könnte, da es dann nahe gelegen hätte, etwa zu formulieren, dass "eine erneute Wiederholung aufgrund konkreter Tatsachen nicht ausgeschlossen werden kann" (vgl. auch die vom BVerwG, B.v. 19.3.1990 - 1 B 27.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122, ausdrücklich gebilligten Ausführungen des VGHBW).
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