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   VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22 u.a.   

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https://dejure.org/2022,14215
VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22 u.a. (https://dejure.org/2022,14215)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2022 - 1 B 28/22 u.a. (https://dejure.org/2022,14215)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 1 B 28/22 u.a. (https://dejure.org/2022,14215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Impfnachweise: Bußgeldandrohung "offensichtlich rechtswidrig"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld bei einrichtungsbezogener Impfpflicht offensichtlich rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen von Impf- oder Genesenennachweisen durch Gesundheitsamt in Form eines Verwaltungsaktes offensichtlich rechtswidrig - VG verneint Anforderung des Nachweises durch die Behörde per förmlichem Verwaltungsakt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Wer ungeimpft bleiben will, muss bei Fortsetzung der Tätigkeit mit einer bußgeldbewehrten Nachweisanforderung (vgl. § 20a Abs. 5 Satz 1, § 73 Abs. 1a Nr. 7h IfSG) und einem ebenfalls bußgeldbewehrten Betretungs- oder Tätigkeitsverbot in den in § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen rechnen (vgl. § 20a Abs. 5 Satz 3, § 73 Abs. 1a Nr. 7f IfSG; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 114, juris).

    Es ist jedem von § 20a Abs. 1 IfSG Adressierten grundsätzlich möglich, eine Impfung abzulehnen, wenngleich dies regelmäßig mit einem nicht unerheblichen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG einhergeht und der Gesetzgeber den Betroffenen eine insoweit schwierige und mit potentiell weitreichenden Konsequenzen und konkreten Nachteilen verbundene Entscheidung abverlangt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 221, juris).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Gutachtensanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist, und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - juris).
  • VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22

    Corona; Immunitätsnachweis; Impfpflicht

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Insofern spricht schon die Systematik der Norm dafür, dass allein das Betretens- und Tätigkeitsverbot Maßnahmen mit eigenem Regelungsgehalt darstellen, während die Anforderung eines Nachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG vielmehr dazu dient, dem Gesundheitsamt die notwendigen Informationen zur Kontrolle und Durchsetzung der Nachweispflicht zu beschaffen und insofern vorbereitenden Charakter hat (VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 15 B 1609/22 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, Rn. 13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Erweist sich der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig (vgl. zu diesem Merkmal: BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, Rn. 46, juris), bedarf es in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, Rn. 13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Erweist sich der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig (vgl. zu diesem Merkmal: BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, Rn. 46, juris), bedarf es in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Es ist aber keine a u s d r ü c k l i c h e gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22
    Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit den Grundrechten) fordert, dass das Vorgehen durch Verwaltungsakt gesetzlich vorgesehen ist, wenn eine für den Adressaten oder sonstige Betroffene ungünstige Entscheidung getroffen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265-269, Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2023 - 2 ORbs 35 Ss 235/23

    Bußgeldsache: Verstoß der Mitarbeiterin einer Arztpraxis wegen Nichtvorlage des

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob es sich bei der Nachweisanforderung in § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG a.F. um einen Verwaltungsakt handelt (so Gerhardt, Infektionsschutzgesetz, 6 Aufl. 2022, § 20a Rn. 99; Sangs in Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, § 20a, Rn. 52; vgl. auch Bay VGH, Beschluss vom 07. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 9 für den Nachweis einer Masernschutzimpfung nach § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG, an die die Nachweisanforderung nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG regelungstechnisch angelehnt wurde - vgl. BT-Drs. 20/188, S. 37) oder um eine isoliert nicht anfechtbare unselbständige Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a VwGO (so OVG Lüneburg, COVuR 2022, 422; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 B 28/22 -, juris Rn. 18; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. März 2023, a.a.O., Rn. 11; Aligbe, "Handlungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter bei der einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht", COVuR 2022, 514; Bekos, "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG", COVuR 2022, 386).
  • OLG Oldenburg, 13.03.2023 - 2 ORbs 17/23

    Bußgeld gegen Chirurg wegen Weigerung der Vorlage eines Impfnachweises;

    Er schließt sich vielmehr den ausführlich begründeten Beschlüssen des OVG Lüneburg vom 22.06.2022 (14 ME 258/22) und des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 13.6.2022 ( 1 B 28/22), jeweils juris, an, wonach es sich um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO gehandelt hat.
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