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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06   

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https://dejure.org/2006,6463
OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06 (https://dejure.org/2006,6463)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.09.2006 - 1 B 285/06 (https://dejure.org/2006,6463)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. September 2006 - 1 B 285/06 (https://dejure.org/2006,6463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bremen.de PDF

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 31 Abs 2; BImSchG § 50; TA Lärm Nr 7.4
    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender Nachbarschutz; Lärm; Nachbarschutz; Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines gebietsüberschreitenden Nachbarschutzes gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs und die Anlage von mehr als 100 Stellplätze; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für die Errichtung eines ALDI-Marktes; ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BImSchG § 50; ; TA Lärm Nr. 7.4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BimSchG § 50; TA Lärm Nr. 7 .4
    Gebietsüberschreitender Nachbarschutz bei rechtswidriger Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Zusammenhang mit der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs und von Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebietsüberschreitender Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 94
  • BauR 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Diese stehen nämlich mit dem Eigentümer des Baugrundstücks in einem wechselseitigen planungsrechtlichen Austauschverhältnis (vgl. z.B. BVerwGE 101, 364 m.w.Nwn.): Der Beschränkung der Nutzung des einen Grundstücks, die der Eigentümer hinnehmen muss, entspricht zugleich die Begünstigung, nicht die Auswirkungen einer weitergehenden Nutzung des anderen Grundstücks hinnehmen zu müssen.

    Maßgeblich kommt es darauf an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwGE 101, 364 ).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Kann sich der Antragsteller weder auf nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans noch auf die nachbarschützende Vorschrift des § 34 Abs. 2 BauGB berufen, kommt Nachbarschutz gegen die wegen einer zu Unrecht erteilten Befreiung rechtswidrige Baugenehmigung allein nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme in Betracht (st Rspr; vgl. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 8; OVG Bremen, NordÖR 2003, 198 ).

    Insbesondere hat der Nachbar keinen umfassenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 8).

  • BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Eine weiterreichende Bedeutung kommt dem Erfordernis der Würdigung nachbarlicher Belange in § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu (OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

    Es kann daher auch nicht mittelbar dadurch erzwungen werden, dass ein Vorhaben allein deshalb abgewehrt wird, weil es die Grundzüge der Planung berührt (vgl. zum Ganzen bereits OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    An einer solchen "bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" (BVerwG BRS 27 Nr. 157 ) fehlt es regelmäßig im Verhältnis zu dem Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücks.

    Er setzt voraus, dass sich aus der Ausgestaltung der Festsetzungen oder doch zumindest aus ihrer Begründung konkrete Anhaltspunkte dafür ableiten lassen, dass die festgesetzte Nutzungsbeschränkung auch den außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücken zugute kommen soll (stRspr; vgl. z.B. BVerwG BRS 27 Nr. 157 1 ME 172/05 mwNw.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Das kann offen bleiben, denn die Vorschrift ist aus anderen Gründen nicht anwendbar: Die Vorschrift enthält eine Abwägungsdirektive (BVerwGE 108, 248 ; BVerwG, NVwZ 2001, 1154 ; OVG Bremen, NJOZ 2005, 4780 ) im Sinne eines Opimierungsgebots.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Das kann offen bleiben, denn die Vorschrift ist aus anderen Gründen nicht anwendbar: Die Vorschrift enthält eine Abwägungsdirektive (BVerwGE 108, 248 ; BVerwG, NVwZ 2001, 1154 ; OVG Bremen, NJOZ 2005, 4780 ) im Sinne eines Opimierungsgebots.
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und dies so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 2004, 1244 ; OVG Bremen, NVwZ-RR 2006, 162 ).
  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und dies so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 2004, 1244 ; OVG Bremen, NVwZ-RR 2006, 162 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Er setzt voraus, dass sich aus der Ausgestaltung der Festsetzungen oder doch zumindest aus ihrer Begründung konkrete Anhaltspunkte dafür ableiten lassen, dass die festgesetzte Nutzungsbeschränkung auch den außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücken zugute kommen soll (stRspr; vgl. z.B. BVerwG BRS 27 Nr. 157 1 ME 172/05 mwNw.).
  • OVG Bremen, 04.04.2003 - 1 B 95/03

    Nachbarklage gegen Sportanlage; Lärmschutz - Befreiung; Sportanlage; Verkehrslärm

    Auszug aus OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
    Kann sich der Antragsteller weder auf nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans noch auf die nachbarschützende Vorschrift des § 34 Abs. 2 BauGB berufen, kommt Nachbarschutz gegen die wegen einer zu Unrecht erteilten Befreiung rechtswidrige Baugenehmigung allein nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme in Betracht (st Rspr; vgl. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 8; OVG Bremen, NordÖR 2003, 198 ).
  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen;

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 23.6.2005 - 25 CS 05.736 - und v. 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, beide Juris) nimmt der Senat (vgl. Beschl. v. 25.6.2003 - 1 ME 347/02 -, Veröffentlichung nicht bekannt, und v. 19.11.2004 - 1 ME 283/04 -, Juris) an, dass selbst eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nicht automatisch zur Abwägungswidrigkeit des Vorhabens führt.
  • OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14

    Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung;

    Für eine solche Funktionslosigkeit spricht, dass mit dem 2001 fertiggestellten Wohn- und Wirtschaftsprojekt Beginenhof eine ersichtlich auf Dauer angelegte andersartige Nutzung als die ursprünglich vorgesehene Altenpflegeeinrichtung realisiert worden ist (zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans vgl. OVG Bremen, B. v. 5.2.2005 - 1 B 41/05 - NordÖR 2005, 252; B. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 - BRS 70 Nr. 162).

    Ein Abwehranspruch besteht nur insoweit, als das Bauvorhaben aufgrund der erteilten Befreiung rücksichtslos ist (BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 - BauR 1998, 1206; OVG Bremen, B. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 - a.a.O.).

  • OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz - Befreiung;

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. vom 08.07.1998 - 4 B 64.98, NVwZ-RR 1999, 8 = BRS 60 Nr. 183; OEufach0000000041, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 -, NordÖR 2006, 494 = BRS 70 Nr. 162; jeweils m.w.Nwn.) nur dann der Fall, wenn entweder von Festsetzungen befreit worden ist, die nachbarschützenden Charakter haben oder aber gegen das in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verstoßen wird.

    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans und damit an einer Verhinderung von Beeinträchtigungen und Nachteilen sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364 = NVwZ 1997, 384 = BRS 58 Nr. 159; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O; jeweils m.w.Nwn.).

    Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Der Senat hat sie auch in seinem Beschluss vom 30. November 2005 (- 1 ME 172/05 -, NVwz-RR 2007, 7 = ZfBR 168, 168) in gleichem Sinne zusammengefasst (siehe auch OVG Bremen, Beschl. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

    Der Senat hat diese Regelung in zwei Beschlüssen (vom 25.6.2003 - 1 ME 347/02 -, Vnb, und vom 19.11.2004 - 1 ME 283/04 -, Langtext JURIS, sonstige Veröffentlichung nicht bekannt) für maßgeblich erachtet (ebenso wohl OVG Bremen, B. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 -, Langtext JURIS, sonstige Vnb.; BayVGH, B. v. 23.6.2005 - 25 CS 05.736 - und vom 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, beide Langtext JURIS, sonstige Vnb.).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Ein Abwehranspruch besteht nur insoweit, als das Bauvorhaben aufgrund der erteilten Befreiung rücksichtslos ist (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64/98, BauR 1998, 1206 ; Beschl. des Senats v. 05.09.2006 - 1 B 285/06, BRS 70 Nr. 162).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    Der Senat hat diese Regelung in zwei Beschlüssen (vom 25.6.2003 - 1 ME 347/02 -, Vnb, und vom 19.11.2004 - 1 ME 283/04 -, Langtext JURIS, sonstige Veröffentlichung nicht bekannt) für maßgeblich erachtet (ebenso wohl OVG Bremen, B. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 -, Langtext JURIS, sonstige Vnb.; BayVGH, B. v. 23.6.2005 - 25 CS 05.736 - und vom 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, beide Langtext JURIS, sonstige Vnb.).
  • VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung eines Nachbarn

    Einen über die Beachtung des Rücksichtnahmegebots hinausgehenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Genehmigungsbehörde hat der Nachbar nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64/98 - OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - jeweils juris).

    Im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB geht es daher nicht um eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, sondern allein darum, ob das Vorhaben die gebotene Rücksicht auf den Nachbarn nimmt oder diese Rücksichtnahme vermissen lässt, weil es ihn unzumutbar beeinträchtigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 05.09.2006, a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 23.06.2020 - 9 K 8966/18

    Bebauungsplan, Ermittlungsdefizit, räumlicher Geltungsbereich, Vergnügungsstätte,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 14 CS 08.3017 - m.w.N., juris (Rn. 29); BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 B 48/12 -, BauR 2013, 934 = BRS 81 Nr. 182 (juris Rn. 5); OVG Bremen, Beschluss vom 5. September 2006 - 1 B 285/06 -, BRS 70 Nr. 162 (juris Rn. 7); Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. September 2012 - 1 B 313/12 -, BauR 2013, 459 = BRS 79 Nr. 173 (juris Rn. 6); VGH BaWü, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 10 S 1773/15 -, BauR 2016, 252 = BRS 83 Nr. 155 (juris Rn. 11); vgl. ferner m.w.N. Stühler, BauR 2020, 561 ff.
  • OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13

    Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet;

    Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, U. v. 28.08.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364 ; OVG Bremen, B. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - NordÖR 2006, 494 ).
  • VG Berlin, 19.04.2011 - 19 K 256.10

    Leipziger Platz: Nachbarklagen gegen Bauvorbescheide erfolglos

  • VG Bremen, 03.11.2006 - 5 K 475/06

    Genehmigung einer Änderung des Heizkraftwerks Blumenthal

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 285.06   

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BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 285.06 (https://dejure.org/2007,27242)
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